Elektroroller, Monowheels und Co

Ist doch einfach zu klären:
Kann in den Bereich ein Unbeteiligter gelangen, ohne dass er eine Umzäunung überwinden muss?
Dann ist es immer ein öffentlicher Verkehrbereich.

Wir haben zwar Zaun und Hecken um das Grundstück, aber kein Gartentor (mehr).
Somit ist unser Garten und die Auffahrt komplett öffentlicher Verkehrsbereich.
Moin...
Wenn dem so wäre, dann dürfte man ja kein unangemeldetes Fahrzeug auf einem Grundstück (unverschlossen) stehen haben, da öffentlicher Verkehrsraum. Und da ist das verboten.
Wie machen das Autohändler? Da sind die wenigsten Fahrzeuge angemeldet...
 
Sorry, auch wenn es dem Bayerischen Weltbild widerspricht, aber in der deutschen Rechtssprechung ist auch ein bajrisches OLG dem Bundesgerichtshof untergeben.
Siehe Verlinkung zum Grundsatzurteil im #1.

Entweder ich bin blind oder ich find das einfach nicht. Hätte ich mir gern mal angeschaut, um was es da genau ging...

Allerdings ist unser Rechtssystem so, das der BGH nur Einzelfälle entscheiden (eigentlich besser: uminterpretieren) kann, Gesetze kann er nicht erlassen und allein die gelten für Gerichte.

Gruß
 
Moin...
Wenn dem so wäre, dann dürfte man ja kein unangemeldetes Fahrzeug auf einem Grundstück (unverschlossen) stehen haben, da öffentlicher Verkehrsraum. Und da ist das verboten.
Wie machen das Autohändler? Da sind die wenigsten Fahrzeuge angemeldet...

Tatsächlich wäre es verboten, ein abgemeldetes Fahrzeug auf unserem Grundstück abzustellen.
Denn dafür wäre die Pflichtversicherung ja beendet.
Wenn man ein Fahrzeug nur vorübergehend stilllegt, z.B. Saisonkennzeichen, greift die sog. „Ruheversicherung“.
Damit wiederum ist das Abstellen auf privatem Grund, auch wenn er zum öffentlichem Verkehrsraum zugerechnet wird, jedoch nur mit Kennzeichen legal.

Nur: wo kein Kläger....

Bei Autohändlern ist das ein wenig anders, denn
a) bekommen diese Betriebe eine Sondergenehmigung für das Ausstellen und den Betrieb auf dem Grundstück,
b) müssen sie dafür aber eine entsprechende Versicherung nachweisen (sog. Autohauspolice).

In beiden Fällen, wo es also genehmigt ist, besteht immer eine mindestens eine Haftpflicht, damit evtl. Geschädigte einen Anspruch durchsetzen können.
 
Wenn dem so wäre, dann dürfte man ja kein unangemeldetes Fahrzeug auf einem Grundstück (unverschlossen) stehen haben, da öffentlicher Verkehrsraum. Und da ist das verboten.
Wie machen das Autohändler? Da sind die wenigsten Fahrzeuge angemeldet...
Das dürfte auch völlig korrekt so sein.

Hier mal eine Begriffsdefinition zu Öffentlichen Flächen (Zitat aus sicherestrassen.de)

"Öffentliche Fläche ist jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen). Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300), auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.). "

Im Falle des Autohändlers ist dessen Fläche zwar öffentlich zugänglich aber nicht mit Zustimmung zur Allgemeinen Nutzung, sondern nur zur gezielten Nutzung zum Besuch des Autohauses. So ist es auch bei Provatgrundstücken etc. Im Netz finden such dazu zahlreiche dementsprechende Erklärungen.
 
Zumindest bei uns in Bayern sieht man das durchaus anders



Aber Ja, Spielstraßen sind natürlich öffentlich, verkehrsmäßig aber noch stärker beschränkt als verkehrsberuhigte Bereiche. Und zudem eh recht selten, ich hab eine solche zum Beispiel noch nie gesehen. Und eben, auch wenn in der Umgangssprache gleichgesetzt, doch nicht gleich. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich ausdrücken.

Gruß

Schau Dir den zweiten Link mal genauer an und scrolle nach unten.
Dort sind einige Urteile aufgeführt, u.a. auf ein Verweis auf das BGH Urteil.

Grundsätzlich hast Du recht, dass die Legislative (Gesetzgeber) Gesetze erläßt, die die Judikative (Rechtsprechung = Gerichte) umzusetzen haben.
Jedes Urteil basiert auf geltendem Recht.

Jedoch funktioniert unser Rechtssystem flexibler.
Denn Gerichte erlassen Grundsatzurteile, die die Auslegung (also das zeitgemäße „Verstehen“) der Gesetze und Paragraphen festlegen.
Das nennt man dann „geltende Rechtsprechung“ und stellt die verbindliche Richtlinie für weitere Urteile dar, wenn gleichartige Rechtsfälle entschieden werden.

Vielleicht ein Beispiel:
Bis 2016 wurde ein Gesetz zur Haftung so ausgelegt, dass ein Anschlußinhaber für evtl. kriminelle Aktivitäten haftbar gemacht werden kann, selbst wenn er nur den Anschluß zur Verfügung gestellt hat.
Das Gesetz geht auf eine Zeit zurück, in der noch nicht mal Jeder ein Telefon hatte.

2016 entschied der BGH, dass diese Auslegung nicht grundsätzlich auf die Zurvefügungstellung von Internetzugängen übertragbar ist.
Die sog. „Störerhaftung“ wurde also in seiner generellen Haftung entschärft.
Betrifft uns Alle, da wir wohl Alle einen Internetzugang, meist mit WLAN, nutzen.

Ich habe aber durchaus Verständnis, dass nicht Jeder versteht (verstehen will), dass die Tatsache des Eigentumsrechts eines Grundstücks nicht automatisch bedeutet, dass es privater Verkehrsraum ist.
Der Gesetzgeber (und die Gerichte) stellen jedoch den Schutz evtl. Gefährdeter und Geschädigter über das Verfügungsrecht.
Hier gilt halt (zu recht) die Maßgabe: „Du darfst auf Deinem Grundstück rumheizen, aber vorher machst Du halt einen Zaun drumherum, damit kein Unbeteiligter Dir in die Quere kommt“.
Quasi: Es sichern, sonst ist es öffentlich (zugänglicher) Verkehrsraum.

PS: gilt bei Schneefall und Glätte genauso, oder was glaubst Du, warum wir eine Grundeigentümerhaftpflicht haben? ;)
 
Ohlie, kann ich bei Dir eine Versicherung für Arbeitsunfähigkeit bekommen, welche auch im Falle einer Bullimanie bezahlt ? :D

Grüße,
Jochen

Bullimanie? Definiere mal was das ist, vielleicht kann ich das selbst als Grund für eine Berufsunfähigkeit (BU) anführen :D

Ohlie

Klugscheissermodus an:

AU (Arbeitsunfähigkeit) = krank = macht der Arzt für eine begrenzte Zeit.
EU (Erwerbsunfähigkeit) = dauerhaft = entscheidet ein Gutachten = gesetzliche Rente :eek:, Verweisbarkeit auf jede Tätigkeit am Arbeitsmarkt, unabhängig von Deiner Qualifikation.
DU (Dienstunfähigkeit) = gilt nur für Beamte ....
BU (Berufsunfähigkeit) = dauerhaft = private Absicherung, teuer aber wichtig. Du entscheidest, wieviel Rente Du bekommst.

Klugscheissermodus aus ;)
 
Zwischenruf:

Mir ging es eigentlich gar nicht um eine endlose Diskussion, wo nun „öffentlich“ ist, oder wo nicht.
Ich selbst finde die Teile echt witzig, spätestens, seitdem ich eine Segway-Tour gemacht habe.
Die Dinger sind ja zugelassen und versichert, kosten aber auch rund 8.000 Euro.

Mir ging es nur darum, dass Ihr Euch gut überlegt, ob Ihr so ein Spassmobil verschenkt (gerne an den Nachwuchs) und der damit auf dem Gehweg oder Campingplatz rumkurvt.

Da solltet Ihr einfach wissen, dass das richtig üble Folgen nach sich ziehen würde.

Und die möchte sicherlich so ein Steppke auch nicht (Kosten, Führerscheinsperre, Eintrag im Führungszeugnis).

Gruß, Ohlie

PS:
Mein Sohn erzählte mir gestern, dass ein Schüler an seinem Gymnasium jeden Tag, natürlich ohne Beleuchtung usw, mit einem Segway Mini Pro zur Schule fährt.
Hier ein Beispiel, ist nicht viel teuerer, als ein durchschnittliches Fahrrad:
Ninebot Segway Mini Pro 320 - Lidl Deutschland - lidl.de

PS 2: entweder bin ich blind, oder die Anzeige ist ein gutes Beispiel für meinen Post. Denn auf der Onlineanzeige steht NICHT dass das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden darf....
Steht vermutlich nur in der Betriebsanleitung. Kleingedruckt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Sohn erzählte mir gestern, dass ein Schüler an seinem Gymnasium jeden Tag, natürlich ohne Beleuchtung usw, mit einem Segway Mini Pro zur Schule fährt.
Hier ein Beispiel, ist nicht viel teuerer, als ein durchschnittliches Fahrrad:
Ninebot Segway Mini Pro 320 - Lidl Deutschland - lidl.de
Ist ja peinlich, dieses Teil. Mit dem würde ich nicht mal aufs Klo fahren.

Die Produktbeschreibung schweigt sich natürlich vornehm aus, über Zulassungsfragen etc.......
 
Bis 2016 wurde ein Gesetz zur Haftung so ausgelegt, dass ein Anschlußinhaber für evtl. kriminelle Aktivitäten haftbar gemacht werden kann, selbst wenn er nur den Anschluß zur Verfügung gestellt hat.
Das Gesetz geht auf eine Zeit zurück, in der noch nicht mal Jeder ein Telefon hatte.

2016 entschied der BGH, dass diese Auslegung nicht grundsätzlich auf die Zurvefügungstellung von Internetzugängen übertragbar ist.
Die sog. „Störerhaftung“ wurde also in seiner generellen Haftung entschärft.
Betrifft uns Alle, da wir wohl Alle einen Internetzugang, meist mit WLAN, nutzen.

Das war bis Oktober, also bis zur Abschaffung der Störerhaftung auch noch so.
Beim BGH-Urteil 212/16 ging aber nicht um die Überlassung des Anschlusses, sondern um die Störerhaftung bei unberechtigter Nutzung des WLAN durch Dritte und ob Prüfungspflichten verletzt wurden.

Das wird dann eine interessante Frage an dich als Experten: haftet meine Kfz-Haftpflicht eigentlich wenn der geneigte Autodieb was kaputt fährt (eine Fahrlässigkeit meinerseits schließen wir mal der Einfachheit halber aus)?
Oder um bei den Elektrodingsis zu bleiben: Hafte ich für Schäden Dritter, wenn die einfach über den Zaun klettern und von meinem wildgewordenen Hoverboard angefahren werden?

Gruß
 
Denn auf der Onlineanzeige steht NICHT dass das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden darf....
Steht vermutlich nur in der Betriebsanleitung. Kleingedruckt.
Stellt sich in einem solchen Fall nicht auch die Frage nach einer gewissen Mitschuld? Hier wird doch geradezu vorsätzlich der falsche Eindruck erweckt, man könne das überall risikolos nutzen. Ist das "In Verkehr bringen" von unzulässigen Dingen nicht auch irgendwie strafbar?

Tante Edit: Wie war das denn mit den Leuten, die diese Radarwarner verkauft haben? Das war doch auch irgendwann ein Straftatbestand, oder?
 
Heute gerade - passend hierzu - auf der Heimseite des dänischen Pendants zur ARD gelesen: In DK werden einige dieser "Spielmobile" ab 01.01.2018 legal.
Es gibt Randbedingeungen (20 km/h z.B.) und es ist wohl ein Versuch, aber es ist auch ein Anfang.
Sozusagen die normative Kraft des Faktischen.
Uniwheel, hoverboard og løbehjul med motor: Nye køretøjer bliver lovlige fra nytår

Das wird sicher hier Begehrlichkeiten wecken.
 
Wenn die Grünen das Thema aufgreifen, könnten die mit einer "Legalisierung" von Hoverboards o.ä. ordentlich punkten. Legalisierung ist doch eh deren Sache. Und dann auch noch alles abgasfrei. Hier habt ihr es zuerst gelesen. :D
 
Das wird sicher hier Begehrlichkeiten wecken.
Denen hoffentlich nicht nachgegeben wird.

Wenn die Schlurfer mit Handy in der Hand, Kopfhörer auf den Ohren und Leere im Gehirn auch noch mit so einem Elektrobrett und 20km/h auf den Gehwegen herumdüsen kann gleich mal der Rettungsdienst aufgestockt werden.
 
Denen hoffentlich nicht nachgegeben wird.

Wenn die Schlurfer mit Handy in der Hand, Kopfhörer auf den Ohren und Leere im Gehirn auch noch mit so einem Elektrobrett und 20km/h auf den Gehwegen herumdüsen kann gleich mal der Rettungsdienst aufgestockt werden.
Das sehe ich ganz anders. Klick
 
Ich setze lieber an der Ursache an. Dennoch hast du vollkommen recht.
 
sondern Loose/Loose-Situation.

Moin! Definitiv....

und hat häufig seinen Ausgang in unüberlegten "Schnellschüssen" aus der Geiz Ist Geil Mentalität heraus, mit möglichst wenig Aufwand solche Teile zu erwerben, ohne über die tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten informiert zu sein.
Wenn man diese auch mal außerhalb des Internets erblickt (z.B. bei Sportartikelhändlern oder Rudis Resterampe), dann fällt schon auf, daß von irgendwelchen Beschränkungen hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit auf dem Preisschild häufig nix, bzw. zu wenig, steht.

Dennoch fahren auch hier in der Fußgängerzone die Kids damit rum.... und dann noch als typische Vertreter der "face-down" Generation...
da kannste was sagen... die Antworten reichen von: "okay" bis hin zu "Willste was auf's Maul...?" oder es bleiben lassen.

Aber was regen wir uns über kpl. wahrnehmungslose Mitmenschen auf im Bereich von Fußgängerzonen ... und ein nicht geringer Teil nimmt selber beim Autofahren das Handy in die Hand, um ne Nachricht zu lesen oder zu tippen...
In jedem Smartphone ist soviel hochentwicklete Bewegungssensorik verbaut, eine Geschwindigkeit > 6km/h zu erkennen sollte nicht schwerfallen und automatisch die Bedienung gesperrt werden...
 
In jedem Smartphone ist soviel hochentwicklete Bewegungssensorik verbaut, eine Geschwindigkeit > 6km/h zu erkennen sollte nicht schwerfallen und automatisch die Bedienung gesperrt werden...
Au ja, aber nicht nur für den Fahrer, sondern für alle Insassen :D:pro:.

Dann schauen die mal aus dem Fenster, und merken, ob sie gerade in der Mongolei oder in Castrop-Rauxel herumfahren, und zählen wieder rote Opels oder beleuchtete Christbäume gegen die Langeweile.
 
Ohne jetzt den Ignoranten, Rüpeln und Kopfhörer-Gassiführern das Wort reden zu wollen, muss ich mich immer wieder wundern, wie viele User hier als 80-jährige rechtsfürchtige Philanthropen auf die Welt kamen und von Geburt an nur noch besser wurden - quasi Heilige auf Abruf.

:rolleyes:
 
Denen hoffentlich nicht nachgegeben wird.

Wenn die Schlurfer mit Handy in der Hand, Kopfhörer auf den Ohren und Leere im Gehirn auch noch mit so einem Elektrobrett und 20km/h auf den Gehwegen herumdüsen kann gleich mal der Rettungsdienst aufgestockt werden.

Dann kannst Du alles bewegliche verbieten. Angefangen vom normalen Tretroller (mit dem 20 km/h auch kein Problem darstellen) bis zum Highend E-Bike.
Von was Du mit 20 und mehr km/h du schlussendlich und warum angefahren wirst, ist doch egal. Beim E-Bike mit wesentlich mehr Leistung und Vmax greif
die Haftpflicht, bei einem E-Roller seltsamerweise nicht.
Tante Edit: Klar der E-Roller u.ä. zählt als "Kraftfahrzeug" während für E-Bikes immer noch etwas Muskelkraft benötigt wird.
 
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