Dringend: T5 Motor umrüsten von EU2 auf EU5

Michele_T5

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Dringend: Ich suche jemanden, der mir sagen kann, ob man einen Motor des Typs CJKA (150 KW, BJ 2015) von EU2 auf EU5 umbauen kann - und falls ja, was dabei alles getauscht werden muss. Hintergrund der Frage ist, dass ich das Fzg. aus dem Mittleren Osten mit nach Deutschland bringen werde und gehörige Probleme bei der Registrierung erwarte (Vollgutachten).
 
Theoretisch sicher möglich - gibt aber ein paar Probleme:

1. Was muss alles umgerüstet werden / Kosten
2. Ohne Hilfe von VW unmöglich. Die müssten eine Homologationsbescheinigung mit nötigen Umbauten ausstellen. Keine Ahnung, ob sie das machen würden.
3. Da das Auto nie in der EU zugelassen war vermute ich, dass sogar EU6 nötig ist. Das wird unmöglich sein.

Gruß, Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Theoretisch sicher möglich - gibt aber ein paar Probleme:

1. Was muss alles umgerüstet werden / Kosten
2. Ohne Hilfe von VW unmöglich. Die müssten eine Homologationsbescheinigung mit nötigen Umbauten ausstellen. Keine Ahnung, ob sie das machen würden.
3. Da das Auto nie in der EU zugelassen war vermute ich, dass sogar EU6 nötig ist. Das wird unmöglich sein.

Gruß, Marcus

zu 1.) Kosten sind erstmal nebensächlich, da mir der Vollverlust droht, wenn ich ihn nicht zugelassen bekomme...
zu 2.) Theoretisch müsste es bei baugleichem Motor wie EU5 ja eher ein elektronisches Thema sein als ein mechanisches - daher müsste es doch einen Spezialisten auf diesem Gebiet geben, der sich damit auskennt...
zu 3.) EU6 Risiko sehe ich ehrlich gesagt nicht, da das Fzg gebraucht ist und sich der Zulassungsgrenzwert nach dem Modell und Modelljahr richtet, wie es in der EU zu dem Zeitpunkt Vorschrift war... kann ja einen gebrauchten T5 nicht gegen die Bestimmungen eines neuen T6 laufen lassen...
 
da das Fzg gebraucht ist und sich der Zulassungsgrenzwert nach dem Modell und Modelljahr richtet, wie es in der EU zu dem Zeitpunkt Vorschrift war

So ganz ist das nicht richtig. Entscheidend sind die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Derzeit also EU6!. Das gilt auch für Fahrzeuge aus älteren Baujahren, die noch nicht zugelassen waren. Ob eine Zulassung in einem Nicht-EU-Land hier berücksichtigt wird, kann ich nicht sagen. Ich würde es aber vorher bei der Zulassungsstelle erfragen. Sehen sie es dort als Erstzulassung, kannst Du das wohl abhaken.
 
So ganz ist das nicht richtig. Entscheidend sind die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Derzeit also EU6!. Das gilt auch für Fahrzeuge aus älteren Baujahren, die noch nicht zugelassen waren. Ob eine Zulassung in einem Nicht-EU-Land hier berücksichtigt wird, kann ich nicht sagen. Ich würde es aber vorher bei der Zulassungsstelle erfragen. Sehen sie es dort als Erstzulassung, kannst Du das wohl abhaken.

Die Zulassung im Ausland muss man nachweisen - kann ich auch (beglaubigte Kopie der Zulassung samt Übersetzung). Das ist Bedingung, um das gebrauchte Fzg. als Umzugsgut deklariert zu bekommen. Daher müsste EU6 vom Tisch sein. "Müsste", da nicht mal der TÜV konkret dieses Thema beantworten kann... - oder im Moment will. Daher versuch ich mich für den "Ernstfall" vorzubereiten - und der heißt für mich im Moment: Umrüstung von EU2 auf EU5... Immer noch :-)
 
Kannst du den Bus "drüben" nicht vertickern und hier einen neuen holen? Am Geld scheinbt es ja nun nicht unbedingt zu liegen ....
Oder ist der Bus ein Unikat; es wurden 3 eurer 7 Kinder drin gezeugt oder ähnliches, was dich an den Bus bindet?

Allein die Unsicherheit, was genau muss gemacht werden, wer muss hier alles seinen Seegen geben ....; ich würde wahrscheinlich Plan B ins Auge fassen
 
Kannst du den Bus "drüben" nicht vertickern und hier einen neuen holen? Am Geld scheinbt es ja nun nicht unbedingt zu liegen ....
Oder ist der Bus ein Unikat; es wurden 3 eurer 7 Kinder drin gezeugt oder ähnliches, was dich an den Bus bindet?

Allein die Unsicherheit, was genau muss gemacht werden, wer muss hier alles seinen Seegen geben ....; ich würde wahrscheinlich Plan B ins Auge fassen

... geb ich Dir absolut Recht, dass Plan B auch eine Option gewesen wäre... hatte ich auch drüber nachgedacht... am Ende bekommst Du hier für die Vans aber nichts mehr, da sie hier die Logik von Vans nicht verstehen... der Van kommt bald in Deutschland an und bis dahin muss eine Lösung her - mir blieb am Ende nichts anderes übrig, als eine links-rechts Entscheidung zu treffen...
 
Dringend: Ich suche jemanden, der mir sagen kann, ob man einen Motor des Typs CJKA (150 KW, BJ 2015) von EU2 auf EU5 umbauen kann - und falls ja, was dabei alles getauscht werden muss. Hintergrund der Frage ist, dass ich das Fzg. aus dem Mittleren Osten mit nach Deutschland bringen werde und gehörige Probleme bei der Registrierung erwarte (Vollgutachten).

Im Zweifel und wenn es blöd läuft, Stichwort "blaue Plakette", dann lohnt sich die Umrüstung auf EU5 nicht...
 
Ich vermute ernsthaft, das lohnt sich wirtschaftlich so gut wie nicht.
Meine Idee wäre dann, einen Umbau zu machen, der ohnehin eine Vollabnahme braucht.
Frag doch mal bei MTM an, die bauen ja auch noch eine 2.5 TFSI als Fünfzylinder in den Bus.

Die müssten Erfahrungen damit habeb, was man in den Bulli bauen kann, um ihn dann homologieren zu lassen.
 
Zudem wäre es für Tipps hilfreich, wenn Du wenigstens Eckdaten preisgeben würdest.
Baujahr, Fahrzeugart, Benziner oder Diesel u.ä.
Dafür gibt es auch ein Profil.....
 
Hallo,

....ich würde zunächst mal anhand der FIN prüfen, von wo das Fahrzeug ursprünglich gekommen ist.

Es ist nicht selten, das derartige Fahrzeuge von Exporteur direkt aus Europa kommen.
Falls dem so ist existiert zum Fahrzeug ein COC Dokument.
Da würde ich somit Anhand der FIN mal eine Anfrage machen - wenn es vorhanden ist, erfolgt gegen Gebühr eine Neuausstellung.

Gruß
Claus
 
Hallo,

....ich würde zunächst mal anhand der FIN prüfen, von wo das Fahrzeug ursprünglich gekommen ist.

Es ist nicht selten, das derartige Fahrzeuge von Exporteur direkt aus Europa kommen.
Falls dem so ist existiert zum Fahrzeug ein COC Dokument.
Da würde ich somit Anhand der FIN mal eine Anfrage machen - wenn es vorhanden ist, erfolgt gegen Gebühr eine Neuausstellung.

Gruß
Claus

So ganz richtig ist das nicht.
Die Fahrzeuge, die in den Export in die Schweiz gehen, haben auch kein COC-Papier.
Wobei das für die Schweizer kein Problem ist, ein solches COC-Papier in Deutschland neu ausstellen zu lassen.

Zudem bekommen nur PKW's ein COC-Dokument.
 
zu 1.) Kosten sind erstmal nebensächlich, da mir der Vollverlust droht, wenn ich ihn nicht zugelassen bekomme...
zu 2.) Theoretisch müsste es bei baugleichem Motor wie EU5 ja eher ein elektronisches Thema sein als ein mechanisches - daher müsste es doch einen Spezialisten auf diesem Gebiet geben, der sich damit auskennt...
zu 3.) EU6 Risiko sehe ich ehrlich gesagt nicht, da das Fzg gebraucht ist und sich der Zulassungsgrenzwert nach dem Modell und Modelljahr richtet, wie es in der EU zu dem Zeitpunkt Vorschrift war... kann ja einen gebrauchten T5 nicht gegen die Bestimmungen eines neuen T6 laufen lassen...

Zu den Umbaukosten: Der Motor selbst (Block / Mechanik) wird wohl identisch sein. Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich um einen TSI Benziner. Die Frage ist, was ist mit dem Rest drum herum:
- MSG
- Sensoren
- Kat
- Tankentlüftung
usw.

Da kann durchaus einiges anders sein. Das müsste dann alles umgebaut werden.

Das Hauptproblem ist aber ein anderes: Der TÜV wird Dir das alles nicht ohne eine Homologationsbescheinigung des Herstellers eintragen. Da müsste drin stehen, was alles umgebaut werden muss (Teilenummern Kat, MSG usw.) um den EU5 Stand zu erreichen. Die Frage ist, ob VW willens ist da zu helfen. Wenn nein dann wird die Zulassung nahezu unmöglich sein.

Generell ist VW leider in den letzten Jahren da überhaupt nicht mehr dran interessiert. Früher gab es direkt vom Werk regelrechte Handbücher zu diesen Umbauten.

Am Ende solltest Du 2 Dinge versuchen:
1. Bei VW nachfragen (Kundenservice)
2. Zum TÜV hinfahren (wichtig!) und mit einem TÜV Ingenieur sprechen und ihn fragen, was er für so einen Umbau alles für ein Vollgutachten sehen will.

Alles andere bringt überhaupt nichts - niemand, der so etwas in dieser Form noch nicht gemacht hat, weiß wirklich etwas. Import aus den USA z.B. ist viel einfacher da vergleichbare Abgasstandards existieren.

In einem Porsche Forum war das vor ein paar Monaten für ein EU3 Auto aus Rußland Thema - das Auto war in der EU nicht zulassungsfähig und wurde wieder verkauft.

Gruß, Marcus
 
Moin,

müssen den Autos, die zB im Pakistan zugelassen sind, dort versteuert und versichert sind auch die hier in Deutschland/ EU gültigen Umweltnormen und Tüv einhalten ???

Gruß Ulli
 
Moin,

müssen den Autos, die zB im Pakistan zugelassen sind, dort versteuert und versichert sind auch die hier in Deutschland/ EU gültigen Umweltnormen und Tüv einhalten ???

Gruß Ulli

da die Fahrzeuge hier nicht zugelassen werden, gelten diese Bestimmungen natürlich auch nicht für die Zulassung. Die Bestimmungen in den Umweltzonen sind natürlich einzuhalten, da die straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen sind.
 
Moin,

müssen den Autos, die zB im Pakistan zugelassen sind, dort versteuert und versichert sind auch die hier in Deutschland/ EU gültigen Umweltnormen und Tüv einhalten ???

Gruß Ulli

In der Praxis sind Urlauber aus Pakistan die mit dem eigenen Auto kommen eher selten....
 
So ganz richtig ist das nicht.
Die Fahrzeuge, die in den Export in die Schweiz gehen, haben auch kein COC-Papier.
Wobei das für die Schweizer kein Problem ist, ein solches COC-Papier in Deutschland neu ausstellen zu lassen.

Zudem bekommen nur PKW's ein COC-Dokument.

Alles schon geprüft - COC-Papier-Ausstellung durch VW nicht möglich, da Fzg. nicht aus EU... bin ich alles schon durch... hier gehts wirklich nur noch darum, wer weiß, wie man von EU2 auf EU5 umbaut...?
 
Die Frage ist weniger wie man umbaut sondern viel mehr wie man das dann zugelassen bekommt.

Ein COC Papier gibt es natürlich nicht da das Auto nie in der EU zugelassen wurde.

Die Frage ist halt, ob VW eine Homologationsbescheinigung schreiben würde. Ich hatte so etwas schon mal für die Zulassung eines Fiat 124 Spider aus den USA (80er Jahre FZG). Da gab es damals eine Bescheinigung von Fiat aus der hervor ging, welche abgasrelevanten Teile verbaut sind (Kat, Lambdasonde, Aktivkohle Box, MSG) und welche Abgasstandards das FZG dann erfüllte. Damit war das alles eintragbar. - Das war allerdings vor 25 Jahren, seit dem ist was TÜV und Zulassung angeht alles deutlich schwieriger geworden.

hier gehts wirklich nur noch darum, wer weiß, wie man von EU2 auf EU5 umbaut...?

Diese Frage wird Dich nicht weiter bringen da das höchstwahrscheinlich noch niemand so mit einem T5.2 gemacht hat. Erfahrung mit anderen FZG bringen überhaupt nichts, da es nichts mit dem FZG zu tun hat sondern mit der Unterstützung des Herstellers für das Vorhaben. Wie schon gesagt ist eine Zulassung ohne Unterstützung des Herstellers nahezu unmöglich.

Gruß, Marcus
 
Hallo,

.....da es sich um einen Benziner handelt, sollte das ganze doch eher übersichtlich sein.

Wieso ist der Motortyp CJKA EU2 ?
Laut VW Unterlagen wird dieser Motor ganz normal auch in Europa eingebaut.

Egal, was wir hier jetzt alles an Eingaben machen - zuständig ist allein der TÜV - somit würde ich den doch mal zuerst fragen.

Die Änderungen am Fahrzeug dürften doch nur im Bereich Steuergerät und Abgasreinigung liegen - beide Teile dürften doch am Markt lieferbar sein.

Ein COC Papier gibt es natürlich nicht da das Auto nie in der EU zugelassen wurde.

....zugelassen, oder für den EU Markt gedacht ??
Hier bei uns aus der Gegend hat ein großer NFZ Händler seinerzeit Fahrzeuge nach Marokko geliefert - und danach gleich wieder importiert :rolleyes: - das hat zwar Ärger gegeben, aber die wurden hier wieder ganz normal zugelassen.

Gruß
Claus
 
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