Service wieviel km überschreiten zwecks Garantie?

Whipmaster

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T6.1 Kastenwagen
Erstzulassung
08/2020
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Motortuning
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
Extras
Zu viel zum aufzählen..
Hallo, mein dicker muss jetzt zum ersten Service ( in 300km lt Bimmel fällig ) hat aber erst 30.000km runter und im Handbuch steht ja 40.000km / 2 Jahre? Da ich Garantieverlängerung >5 Jahre habe mach ich mir jetzt sorgen das wenn ich erst bei 30500km Service mache die die Garantie verweigern können! Kann es da Probleme geben? Denk mal werde so kurzfristig kein Termin zum Service bekommen.
 
Ja, kann es.
Könnte es sein, dass dein Bus QI6 als Service-PR-Nummer hat (s. PR-Auflistung erste Seite Serviceheft)? Dann wären 30.000 km richtig. Auf jeden Fall sofort anmelden oder ggf. die 40.000 km von VW bestätigen lassen! Die Werkstatt kann auch anerkennen, wenn du etwas drüber kommst, ich würde mir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Die Versicherung könnte das ja u.U. anders sehen, als der Freundliche.
 
Kann man durchaus gelassen sehen. Manchmal bekommt man ja in der Werkstatt seiner Wahl einfach keinen zeitnahen Termin. Soll man das Auto dann stehen lassen? Ich musste 14 Tage warten, bis der Bus in die Werkstatt konnte, weil die voll waren mit Reifenmontage. Würde halt versuchen, nicht mehr als 1000km zu überziehen. Vielleicht vorab schon mal einen Termin vereinbaren, damit -wenn es hart auf hart kommt- was nachgewiesen werden kann.
Gruß Robert
 
Hallo, mein dicker muss jetzt zum ersten Service ( in 300km lt Bimmel fällig ) hat aber erst 30.000km runter und im Handbuch steht ja 40.000km / 2 Jahre? Da ich Garantieverlängerung >5 Jahre habe mach ich mir jetzt sorgen das wenn ich erst bei 30500km Service mache die die Garantie verweigern können! Kann es da Probleme geben? Denk mal werde so kurzfristig kein Termin zum Service bekommen.
Die Bimmel bimmelt ja nicht erst 300 km vorher, oder?

Ob du nun bei 30500 statt bei 30300 zum Service andockst, sollte für die Garantie keine essentielle Rolle spielen. Andernfalls soll die Heinis der Klabautermann kielholen.
 
Hallo,
vor der Frage stehe ich auch gerade.

Der Service laut QI8 soll nach 2 Jahren fällig sein, das steht so eindeutig im Serviceplan. Das Ki meckert jetzt schon 2 Monate vorher. Die Aussage von 2 Händlern ist, dass die 2 Jahre zählen. Ein ungutes gefühl habe ich alledem. Erzählen können sie viel und Kompetenz bei diesem Gespräch stellte ich mir anders vor.

Es soll wohl auch eine TP geben, worin der Servicetermin falsch angezeigt wird. Bei mir wurde vermutlich der Servicebeginn nicht mit der Herstellung des Autos zurückgesetzt, so dass wohl das Prodiktionsdatum im Ki steht.

Bei mir sind es auch nur 2 Monate, werde mir langsam einen Termin holen.

Gruß VWCup
 
Ihr versteht da was falsch mit dem flexiblem Service. Wann der fällig ist, berechnet das Steuergerät je nach Belastung. Die Kilometer- bzw. Zeitangaben im Serviceheft sind das Maximum, was erreicht werden kann. Der Service kann auch deutlich früher fällig werden.
Wie @hjb schon schrieb, die Anzeige, dass der Service bald fällig ist, kommt weit vorher. Da kann wohl jeder einen rechtzeitigen Termin machen. Den Service etwas früher zu machen, tut auch nicht weh.
 
Hallo Andre,
mit dem flexiblen Service verstehe ich schon (teilweise).
Hier die Anweisung aus dem Serviceplan:
IMG_20170424_111040.jpg

Für mich steht da eindeutig: Inspektion Diesel nach 2 Jahren oder 40000km
Da steht nicht: Inspektion Diesel nach Intervall-Anzeige (spätestens nach 2 Jahren oder 40000km)

Mit dem Ölwechsel-Service gebe ich dir völlig recht, das wurde auch nicht in Frage gestellt.



Den Service etwas früher zu machen, tut auch nicht weh.
Doch, zum Einen ist es laut Buch nicht vorgegeben, und zum Anderen könnte ich in meinem Fall Inspektion und Öl zusammenlegen. Nur den Ölwechsel bei 34TKM zu machen finde ich zu früh (Im Kombi wird ca.40TKM zum Ölwechsel angezeigt).

Gruß VWCup
 
Moin,

die Service hat etwas mit der Mobilitätsgarantie zu tun, nicht mit der Herrstellergarantie. Wenn bereits Service aufleuchtet und ich bleibe mit dem Wagen unterwegs liegen gibt es eben keine Mobi, (Abschleppen und Leihwagen) weil der Service überschritten ist. 2000 Km vorher leuchtet der Service auf.
Gruß Ulli
 
Ich habe nur eine Serviceanzeige und damit ist dann der Ölwechsel gemeint. Wenn ihr zwei getrennte Serviceanzeigen in der MFA habt, sollten die auch mit den im Serviceplan festgelegten Intervallen übereinstimmen. Der Serviceplan ist für mich ausschlaggebend.

Natürlich hat die Einhaltung der Serviceintervalle mit der Herstellergarantie zu tun und nicht nur mit der Mobilitätsgarantie. Die Kostenübernahme bestimmter Reparaturen könnte abgelehnt werden, wenn das Fahrzeug nicht entsprechend der Anweisungen gewartet wird. Ich würde da wegen ein paar €uronen kein Risiko eingehen. Auch Kulanz wird in dem Fall mit Sicherheit abgelehnt.
Wenn es sich nur um zwei, drei Monate handelt, ziehe ich in so einem Fall den Ölwechsel vor und spare mir die Umstände eines weiteren Termins.
 
Moin,
VW kann alles nach 2 Jahren ab Zulassung ablehnen, da nur noch Kulanz herrscht und die ist freiwillig.
Natürlich ist es doof bei ATU wegen den Kosten den Ölwechsel/die Inspektion machen lassen und dann bei VW wegen DSG Probleme beim freundlichen aufzuschlagen. Nach den 2 Jahren kann VW meine gemachten Inspektionen in die Kulanzabwicklung mit einberechnen, muss aber nicht.
Ich rede von der Mobilitätsgarantie, die besteht immer zwischen den Inspektionsterminen , egal wie alt das Fahrzeug ist. Das kann sogar ein Golf 3 sein, mit Motorkontrolle eingeschleppt und mit Eresatzwagen nach hause.
Gruß Ulli
 
Dem TE ging es ja um seinen Bus mit Garantieverlängerung bis 5 Jahre. Nach der Garantiezeit bleibt dann natürlich die unbegrenzte Mobilitätsgarantie und im blödesten Fall die Hoffnung auf Kulanz.
 
Hach, das mit der Garantieverlängerung ist mir durchgegangen... :uuups:
 
Habe heute beim :Dangerufen die nette Dame meinte bis 500km wäre kein Problem außerdem wäre das nicht im Steuergerät hinterlegt ob man über der Bimmel kommt ( beim flex Intervall wo Kurzstrecke etc. mit eingerechnet wird ) Termin habe ich für nächste Woche bekommen denk mal werde nur knapp drüber kommen wenn überhaupt..
 
War letzte Woche zum Service, alles gut soweit. Jetzt bin 200km gefahren & dachte mal schauen wann Sie mich diesmal zum Service schicken? Nach 200km noch 19000km bis zum nächsten Öl Service! Das kann doch nicht wahr sein.. Da ist doch was falsch codiert?
 
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Das nenne ich mal Longlife. Nie wieder Ölwechsel. Die Freundlichen sind einfach kompetent. So sah es nach dem Ölwechsel/Service/Inspektion (oder wie das auch immer heißen mag) aus. Auch jetzt 400km weiter immer noch die "---" in der Anzeige. Was ist da schief gelaufen? Oder braucht die Anzeige 1000km bis sie sich entschieden hat?

Im Prüfprotokoll stand bei Reifenbdruck:"n.IO". Und zum Glück habe ich den Reifendruck geprüft. Da fehlten an einem Rad 0.3 Bar. Warum ich aber auch immer misstrauisch bin?

mfg WVCup
 
Was ist da schief gelaufen? Oder braucht die Anzeige 1000km bis sie sich entschieden hat?
Nichts, es ist normal, dass das Steuergerät ein paar hundert Kilometer braucht, um den nächsten Service zu berechnen. Auch dann ist er nicht festgenagelt sondern wird fortlaufend neu berechnet.
 
Ist normal so sah es bei mir auch aus, paar 100km gefahren dann stand es da ( 19000km bis zum nächsten Ölwechsel ) da berechnet nix neu, bei mir stimmt da auf jeden Fall was nicht normal sollten min 30.000km drin sein
 
Hi Leute, bestätigt ist nichts ... sehe ich auch so. Definitiv hat VW das Ölwechsel-Intervall deutlich verkürzt! Habe vor kurzem wieder einen Ölwechsel machen lassen und darauf geachtet in den ersten 500 km keine Kurzstrecken zu fahren ... als zum ersten mal die Anzeige kam wann der nächste Ölwechsel anstehen würde, stand da doch tatsächlich in 21.000 km ... nichts mehr mit 40.000 km. Habe hierzu meinen :D kontaktiert und er meinte, dass er das jetzt schon häufiger von Kunden vernommen hat ... was hat das wohl zu bedeuten?
VG Jann
Schau an ... ! VG Jann
 
Ich denke 500km kann man überschreiten ohne Garantieprobleme zu bekommen, allerdings würde ich das persönlich nicht herausfordern.
Sobald ein Werkstattauftrag zu einem Fahrzeug erstellt wurde, bekommt VW diese Daten übermittelt und speichert diese samt Kilometerstand in einer "Historie".

Das wird bei der Garantie sicher nicht der Grund für eine Ablehnung sein, könnte aber im falle einer Kulanzabwicklung nach der Garantiezeit, der Grund sein, als Kunde 100% übernehmen zu müssen.

Die Servicezeiten werden wie schon von @schmuddel65 beschrieben, immer wieder neu berechnet. Das ganze ist abhängig von den Fahreigenschaften wie Langstrecke/Kurzstrecke und vieles mehr...
 
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