Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Steffen0815

Jung-Mitglied
Ort
Kiel
Mein Auto
T5 interessierter
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nie
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Hallo Freunde der VW-Nutzfahrzeugssparte:rolleyes:,

da sich hier im Forum ja ein Teil der Busfahrer Ihre Fahrzeuge über Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH (Ona.de) gekauft haben, habe ich mal eine Frage zur Gewährleistung/Garantie.

Handelt es sich bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH um einen Vermittler oder Reimporteur?
Davon hängt ab, nach welchem Recht die Gewährleistung/Garantie abgewicklet wird:

Wird der Kaufvertrag mit einem deutschen Reimporteur geschlossen, findet in der Regel deutsches Kaufrecht Anwendung und es gilt die gesetzliche Gewährleitung nach deutschem Recht.
Ein Vermittler hingegen vermittelt meistens nur den Vertragspartner, also den ausländischen Händler, achten Sie deshalb darauf, wer im Kaufvertrag als Verkäufer aufgeführt wird.
Beim direkten Kauf bei einem Händler im EU-Ausland gilt in aller Regel auch das nationale Recht des Kauflandes.

Musste schonmal jemand mit einem Gewährleistung-oder Garantiefall an Ona rantreten?
Falls ja, wie war die Abwicklung?


Gruß
Steffen
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Hallo Steffen,

ONA ist ein Reimporteur.
Du schließt einen Kaufvertrag direkt mit ONA ab.

Das Thema Gewährleistung vom Händler ist aber bei Autos IMHO nur bei einer evtl. Wandlung relevant.

Die Werksgarantie bekommst Du ja ohnehin direkt von VWN und da dürfte es egal sein, ob Vermittler oder Händler,
solange EU-Recht gilt.

Grüße
Max
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Hallo,

.......meiner ist von ONA.
Im System ist du deiner FIN nix hinterlegt, das dieser Wagen von ONA ist.

Es gilt die ganz normale 2 Jährige Werksgarantie ......auch die Garantieverlängerung schließt man ganz normal wie für einen "deutschen T5" ab.

Gruß
Claus
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

sehr schön und Danke,

das mit der Garantieverlängerung mach ich aber bei meinem :) um die Ecke, wo ich mein Auto dann auch immer brav hinbringe?
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Hallo,

das mit der Garantieverlängerung mach ich aber bei meinem :) um die Ecke

...genau, da habe ich es auch gemacht.

Gruß
Claus
 
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Nein, nicht nur im Falle einer Rückabwicklung kann ein (Re-)Import hinderlich sein.

Ich habe gerade 2 Probleme, bei denen es sich ein bißchen rächt, daß das Fahrzeug nicht vom "Händler um die Ecke" ist:

- Serviceintervall im Kaufvertrag: Longlife. de facto Serviceintervall: Kein Longlife, also 250€ p.a. Zusatzkosten. Porsche Salzburg entschuldigt sich zwar nett, verweist aber an den Händler als Vertragspartner. Beim local Dealer hätte ich die Chance, daß er sagt, "Sorry, wußten wir auch nicht, komm vorbei, wir machen den Ölwechselservice 1x p.a. gratis." Die 1.400km hin und zurück sind hier aber "etwas unwirtschaftlich".

- Komfortmängel, also kleinere Klappereien z.B., aber dazu zählt leider auch meine nicht-funktionale Lordosestütze, werden NICHT via Werksgarantie bezahlt, d.h. man hat es mit etwas "good will" einer deutschen VWN-Werkstatt zu tun, wenn die sich dann dahinter klemmen - oder eben auch nicht. Beim local dealer würde ich auf "Nichtvorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft" pochen und das Fahrzeug hinstellen - auch das ist unter den gegebenen Umständen nicht sinnvoll.

Alles kein Showstopper für einen eigenen Import oder (etwas teureren Kauf beim Re-Importeur / Vermittler), aber das sollte schon nicht unbetrachtet bleiben.
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Hallo,

.....die Einstellung Longlife lässt sich doch einfach codieren - warum wird das nicht gemacht ????
Das war beim alten T5.1 schon möglich und wurde auch oft falsch codiert und so auch beim T5.2.
Allerdings weiß ich überhaupt nicht, ob es für den Benziner überhaupt Longlife gibt.

Komfortmängel, also kleinere Klappereien z.B., aber dazu zählt leider auch meine nicht-funktionale Lordosestütze, werden NICHT via Werksgarantie bezahlt, d.h. man hat es mit etwas "good will" einer deutschen VWN-Werkstatt zu tun, wenn die sich dann dahinter klemmen - oder eben auch nicht.

.... wer erzählt so was ??
Wenn an einem "Premium Fahrzeug" etwas klappert ist das ein Mangel und wird repariert.
Ist die Lordosenstütze defekt, oder funktioniert nicht nach deinen Vorstellungen ??
Ich habe mit Abwicklungen als Garantie noch nie Probleme gehabt.

Zu ganz vielen Problemen, wie klappern, quietsche oder defekte klappernde Lordosenstütze gibt es z.B. eine TPI - da steht nix drin von " RE-Import = Pech gehabt".

Ich glaube du bist da an einen ausgesprochen Sau doofen VW Fritzen geraten.

Gruß
Claus
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Zu ganz vielen Problemen, wie klappern, quietsche oder defekte klappernde Lordosenstütze gibt es z.B. eine TPI - da steht nix drin von " RE-Import = Pech gehabt".
Hallo Claus,
die manuelle Lordosenstütze bewirkt fast nichts. Habe das bem VW Händler getestet. Sie ist faktisch unwirksam und man braucht sie nicht mitbestellen. Aus meiner Sicht ein Konstruktionsfehler bzw. Stand der "VWN"-Technik. Und Sundevit hat leider die manuelle drin.
Die elektrische soll wohl einen funktionalen Nutzen bringen.

Gruß ToW
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Komfortmängel, also kleinere Klappereien z.B., aber dazu zählt leider auch meine nicht-funktionale Lordosestütze, werden NICHT via Werksgarantie bezahlt, d.h. man hat es mit etwas "good will" einer deutschen VWN-Werkstatt zu tun, wenn die sich dann dahinter klemmen - oder eben auch nicht.

Das kann ich mir auch nicht vorstellen.

Die nicht-funktionale Lordosestütze ist ja auch ein Thema zu dem schon seeeehr viel geschrieben wurde. Selbst Leute die Ihre Fahrzeuge beim :) um die Ecke gekauft haben, wurden mit dem Argument: "Ist Stand der Technik" abgespeist und fertig.

Bei unserem aktuellen Passat ist die manuelle Lordosestütze am Beifahrersitz auch nur ein Hebel dessen Funktion noch nicht geklärt ist. :(
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Moin Claus
Hallo,

.....die Einstellung Longlife lässt sich doch einfach codieren - warum wird das nicht gemacht ????

Soweit die Theorie. Die Realität sieht so aus:
  • Es steht im Serviceheft QI4 = alle 15tkm
  • Es ergab eine Werksanfrage durch mich: Nicht umcodierbar weil kein Ölgütesensor verbaut
  • 3 beauftragte Werkstätten kamen zu demselben Ergebnis
Klar könnte ich jetzt hergehen und dennoch die Anzeige im KI umcodieren - aber da wäre ich schön blöd, im Falle eines Falles habe ich dann nur sämtliche Gewährleistungsansprüche verspielt.
Darum wird das nicht gemacht.

.... wer erzählt so was ??

Zwei verschiedene :), ein befreundeter Anwalt und von der Volvocar Germany habe ich das sogar mal schriftlich bekommen.

Wenn an einem "Premium Fahrzeug" etwas klappert ist das ein Mangel und wird repariert.

Darf ich Dich zitieren? ".... wer erzählt so was ??"
An meinem T5 ist nur der Preis Premium, sonst nichts. Damit es hier nicht so lang wird: Frag mal google nach dem Unterschied zwischen Sachmangel und Komfortmangel. Das füllt Bände, gerade, wenn man einen VW fährt. Aber erst recht wird das zuungunsten des Kunden ausgelegt, wenn man einen VW"N" fährt. Ich muß das hier nicht ausführen, das findest Du allein heraus.

Ist die Lordosenstütze defekt, oder funktioniert nicht nach deinen Vorstellungen ??
Ich habe mit Abwicklungen als Garantie noch nie Probleme gehabt.

Die Lordosestütze ist nicht "defekt" - sie ist schlicht funktionslos, was bis dato sogar jeder (!) VWN-Fritze einräumt.
Wie von anderen bereits zuhauf beschrieben, funktioniert bei keinem T5.2 die manuelle Lordosestütze. 3 verschiedne :) haben versucht, VWN hier zu einer Kostenübernahme der Lösung (entweder Aufpolstern oder Kunde zahlt LP-Aufpreis zu el. Lordosestütze) zu überreden, die Antwort aus H: "Ist bei allen Vergleichsfahrzeugen so, also Stand der Technik und kein Grund für Maßnahmen jeglicher Art"
Das ist dreist und nur frustrierend, wenn Du den ultimativen Vorgehensvorschlag hast, wie ich gegen die Windmühlen kämpfen kann: Immer her damit.
Ansonsten gilt frei nach Kafka: "Natürlich gibt es Hoffnung. Nur nicht für uns, die wir ein VW-Nutzfahrzeug fahren." :(

Ich fasse noch einmal zusammen:
Bei Sachmängeln sollte niemand Probleme mit einem Re-Import haben; bei Dingen, die VWN mal eben ganz schnell unter Komfortmangel subsummiert, steht man immer dann u. U. blöd da, wenn der Händler = Vertragspartner weit weg ist, den man in Regress nehmen könnte, denn nur Sachmängel MÜSSEN von jedem VWN-Partner behoben werden, Komfortmängel SOLLTEN oder KÖNNEN, MÜSSEN aber nicht.
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Hallo,

......es gibt zu "Komfortmängeln" definitiv mehrere TPI´s ohne Ausnahme von Re-Import oder T5 oder andere Fahrzeuge.
Man könnte somit davon ausgehen, das du es leider mit großen Rindviechern zu tun haben könntest.:mad:

Das Thema Lordosenstütze ist bekannt - aber auch diese könnte klappern bzw. Geräusche verursachen - und genau dazu gibt es eine TPI.
Es gibt TPI´s zu klappernden Türen, Verkleidungen usw. - alles Infos wie diese Probleme nach Werksvorgaben zu lösen sind.

Diverse Anschreiben vom Werk kannst du dir auf jeden Fall ans Knie nageln - wer die dort verfasst kann ich nicht sagen - aber definitiv nicht einer von den beiden Personen, die i.A. unterschreiben.
Das weiß ich daher, weil ich so einen "i.A. Unterzeichner" mal angerufen habe .......der wusste natürlich von allem nix und hat durch dumme Ausreden geglänzt - ich vermute da verfassen Praktikanten diese Schreiben mit der Vorgabe = erst mal nett und dann abwimmeln.
Im Prinzip wird dir nur geholfen, wenn du einen guten Händler hast, dem das Wort Kundendienst noch was bedeutet - ich versuche nächste Woche einen neuen Händler, dafür muss ich allerdings 30 KM fahren, das es mir aber wert ist.

An meinem T5 ist nur der Preis Premium, sonst nichts

Das ist ja nix neues, deshalb tun mir viele T5 Fahrer etwas Leid, die beim VW Fritzen fast den Listenpreis bezahlen - oder aber auch irgendwelchen Gründen ihren T% frühzeitig verkaufen müssen und dann vor eine sehr großen Lücke stehen, zwischen dem was man mal bezahlt hat und dem was man noch bekommt.
Ich hatte bisher 3 Werkswagen - erheblich günstig - sowie meinen jetzigen Re-Import ..........über Preise musste ich mich also bisher noch nicht beklagen.

Gruß
Claus
 
AW: Gewährleistung/Garantie bei Neuwagen-Vertrieb Rhein-Main GmbH

Klar gibt es zu bestimmten (nicht allen) Komfortmängeln TPIs und selbstverständlich steht da auch nix gegen Re-Import oder dergl. - nur, wenn der :) keine Lust hat, danach zu suchen, stehst Du ganz doof da. Und Lust haben die da nicht drauf, erst recht, wenn es KEINE TPI gibt, denn die Ursachenermittlung für Klappern wird denen laut meinen Informationen von VWN schlicht nicht vergütet. Wenn hier ein Insider mit WISSEN und nicht HÖRENSAGEN mal für endgültige Klarheit sorgen könnte, hätte ich nichts dagegen.

Meine Lordosestütze klappert nicht - sie funktioniert schlicht nicht. Dafür gibt es die TPI: "Keine Maßnahme notwendig." Und nun?

Werkstatthopping ist eine anstrengende und leider nicht selten unwirksame Angelegenheit - mittlerweile habe ich ja eine Werkstatt, die ich zumindest für korrekt halte, wenn die aber keine Werksfreigabe für z.B. die Lordosestütze oder den Austausch des RNS510 bekommen, werden die eher nicht auf eigene Kosten in ein Fahrzeug investieren, was der Kunde nicht vor Ort gekauft hat - und hier schließt sich eben der Kreis zu Diskussion:

"Import" oder "Support your local Dealer" - es hat eben beides Nachteile, die nicht unerwähnt bleiben sollten.
 
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