Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw

Vielen Dank, Ecke und Ulli, für die Erklärungen.

Das klingt ja so, als sollte ich jetzt nicht mehr warten mit dem Motortausch, bis es ihn zerlegt hat, um weitere Schäden zu vermeiden (die ja vermutlich jetzt eh schon da sind). Mein Freundlicher lässt sich leider sehr viel Zeit mit der Kulanzfrage und hat auch nicht wirklich Interesse, das zu regeln.

Aktuell ist es so, dass der Ölverbrauch wieder etwas zurückging, was wahrscheinlich an dem Diesel im Öl liegt, was Ihr beide beschreibt.

Ich nehme jetzt für mich aber erst mal mit, dass es aufgrund des fortgeschrittenen Verschleißes eh egal ist, ob ich 0W30 oder 5W30 für die nächste Inspektion nehme.
 
Hi zusammen,

was muss man den als Hausnummer für einen Austauschmotor rechnen ?

Wo lässt man den am besten machen?

Ich schätze die VW Werkstatt als nicht wirklich geeignet dafür ein!!!
Warum... Allrad Pumpe war defekt bei mir, hab ich auch so ausgelesen mit VCDS. In der Werkstatt, werde die erstmal nur zurück gesetzt und behauptet, geht wieder. War nicht der Fall.. Obwohl ich explizit darauf hingewiesen habe!

Ich hab die Befürchtung, das die einfach nur den Motorrumpf tauschen und wahrscheinlich sogar noch so blöd sind und den alten AGR Kühler verbauen, wenn ich mir die Schreiben von VW durchlese. Nach den letzten Werkstatt besuchen traue ich denen inzwischen das auch zu... dachte immer ATU ist das schlimmste was es gibt...

Wenn ich das richtig verstehe, muss jedoch auch Turbo und DPF überprüft werden? Der ARG Kühler muss sowieso raus....

Wer hat da gute Erfahrungen mit einer Werkstatt und mit was muss man Kalkulieren ?

Im Netz wenn man sucht, findet man gleich Wagner Motoren....

Wie sicher ist es dann? Das der Motor eine normale Laufleistung hat ? Sprich Mehr als 60-100k ?

Ich sag jetzt mal, wenn ich 5 Jahren bei 60K KM dann wieder das Öl fressen anfängt, ist ja wieder keine Garantie drauf, weil ja nur 2 Jahre drauf sind! Ich werde aber keine 60K-100K KM in 2 Jahren fahren.
 
Selbstheilung durch Reinigung?
Ein ganz neuer Ansatz nach 705 Seiten.
Bitte richtig lesen, ich schrub:
"Noch nicht mal einfrieren kann man die Situation - es sei denn, der Motor wird zusätzlich zerlegt und gereinigt."

Könnte es nicht sein, dass bei minimalem Mehrverbrauch von 0,7 l /1000 km nach Beseitigung der Ursache (=AGR->D) UND BESEITIGUNG WIRKLICH ALLER KORUND-TEILCHEN aus dem Motor, dieser mit seinen Riefen in den Zylindern/Kolben noch eine ganze Zeit "leben" kann? Der Zustand also vorübergehend eingefroren (NICHT GEHEILT) wird?
Dass dieses Vorgehen ökonomisch unsinnig und nicht zu empfehlen ist, ist eine andere Kiste.
 
Bitte richtig lesen, ich schrub:
"Noch nicht mal einfrieren kann man die Situation - es sei denn, der Motor wird zusätzlich zerlegt und gereinigt."

Könnte es nicht sein, dass bei minimalem Mehrverbrauch von 0,7 l /1000 km nach Beseitigung der Ursache (=AGR->D) UND BESEITIGUNG WIRKLICH ALLER KORUND-TEILCHEN aus dem Motor, dieser mit seinen Riefen in den Zylindern/Kolben noch eine ganze Zeit "leben" kann? Der Zustand also vorübergehend eingefroren (NICHT GEHEILT) wird?
Dass dieses Vorgehen ökonomisch unsinnig und nicht zu empfehlen ist, ist eine andere Kiste.
Selbst wenn das gehen würde. (was ich nicht beurteilen kann).
Der Ölverbrauch wird deinen DPF schädigen und der DPF wiederum deine Turbos.
 
Hi zusammen,

was muss man den als Hausnummer für einen Austauschmotor rechnen ?

Wo lässt man den am besten machen?

Ich schätze die VW Werkstatt als nicht wirklich geeignet dafür ein!!!
Warum... Allrad Pumpe war defekt bei mir, hab ich auch so ausgelesen mit VCDS. In der Werkstatt, werde die erstmal nur zurück gesetzt und behauptet, geht wieder. War nicht der Fall.. Obwohl ich explizit darauf hingewiesen habe!

Hallo DrFrantic77,
also ich bin jetzt diese Woche dran bei meinem VW Händler und zahle ca. 16.300,- €. Dazu kommt noch die Bremsen und die Gelenkwellen etc. also knapp 19.500,-.

Rechnung kann ich nächste Woche mal anhängen.

Ich würde den Umbau nur in einer Fachwerkstatt durchführen, da hier die Haftung und Garantie direkt mit VW abgewickelt werden kann.
Für die 1.000,- die du sparst bei einer normalen Werkstatt würde ich das nicht riskieren.

MFG Der Ingenieur
 
Bitte richtig lesen, ich schrub:
"Noch nicht mal einfrieren kann man die Situation - es sei denn, der Motor wird zusätzlich zerlegt und gereinigt."

Könnte es nicht sein, dass bei minimalem Mehrverbrauch von 0,7 l /1000 km nach Beseitigung der Ursache (=AGR->D) UND BESEITIGUNG WIRKLICH ALLER KORUND-TEILCHEN aus dem Motor, dieser mit seinen Riefen in den Zylindern/Kolben noch eine ganze Zeit "leben" kann? Der Zustand also vorübergehend eingefroren (NICHT GEHEILT) wird?
Dass dieses Vorgehen ökonomisch unsinnig und nicht zu empfehlen ist, ist eine andere Kiste.

Nein.

Die Riefen sind dann schon da und die Kolbenringe arbeiten sich ein.
 
Bei dieser ganzen Diskussion und den Kosten für den Austausch frage ich mich, warum es keine (bekannten und erfolgreichen) Schadensersatzforderungen von Fahrzeugbesitzern an VW gibt. In meinem Fall bringe ich meinen Wagen seit der Neuanschaffung in 2011 zu allen Serviceinspektionen zu VW. Seit 2014, als das Problem auch durch VW (inkl. der Spätfolgen) erkannt und in der Produktion korrigiert wurde, hätte mich meine Werkstatt aus meiner Sicht darauf aufmerksam machen müssen, dass es mit dem Motor ein teures Problem geben könnte und es man mit wenig finanziellem Aufwand vermeiden könnte. Stattdessen muss ich mich nun über Foren schlau lesen und alle Kosten tragen. Gibt es da keine rechtliche Handhabe? VW windet sich bei mir seit einem Jahr ...
 
Gibt es da keine rechtliche Handhabe?

Nein. Nach Ablauf der Gewährleistung gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen (arglistige Täuschung) Möglichkeiten des Schadenersatzes. Da dies hier nicht vorliegt, gibt es auch nichts.

Haben wir hier im Thread schon 100x rauf und runter diskutiert.
 
Gibt es da keine rechtliche Handhabe?
Das hättest Du ein paar Seiten vorher auch selber finden können 😉 :
Weil es nichts bringt. Es gibt keine rechtliche Handhabe gegen Konstruktionsfehler, die über die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. - Fertig.

Fast alle häufigen Probleme an technischen Geräten sind durch irgend eine Form von Konstruktionsfehler verursacht. Rechtlich ist da nichts zu machen.



Falsch. Der neue AGR Kühler, von Anfang an verbaut, löst das Problem für immer. Wir haben hier schon FZG im Bereich von 200tkm mit ATM mit neuem AGR Kühler laufen. Kein Ölverbrauch. Umgekehrt haben wir zig. Autos mit einem 2. Motorschaden mit dem alten AGR Kühler.
 
Hallo Mc_Beach,

ich hatte einen Rechtsanwalt aus Stuttgart der dafür Werbung gemacht hat, Klage einzureichen. Der Rechtsstreit hätte wie folgt geendet.

- Ich zahle die Klagekosten vorab, den Rechtsanwalt und die Gutachter

Der Richter entscheidet, dass die Laufleistung mit angerechnet wird und die Summe, die du kriegst, reicht nicht aus für den Motortausch.

Bist du nicht rechtsschutzversichert, gehst du mit 15.000 Euro in Vorleistung und weißt nicht, ob du was kriegst.

Die Kohle kann man sich sparen und in die Karre stecken.

Vor Gericht ist das ja bekanntlich, wie auf hoher See.

Eigentlich lohnt der Aufwand nicht, leider kann man nämlich die AGR Kühlung nicht als Konstruktionsfehler bewerten, auch wenn wir das alle so sehen.

MFG Der Ingenieur.
 
@-Multivan-
Hier in diesem Thema wird alles zigfach wiederholt !
Du kannst gerne auch sieben Jahre zurück schauen:


Wozu? Das bringt nichts. Es gibt keinerlei juristische Handhabe nach Ablauf der Gewährleistung. Selbst wenn kein Motor die 100.000km erleben würde - wenn die 2 Jahre Gewährleistung rum sind dann gibt es KEINE Möglichkeit irgend etwas einzuklagen. Niemand garantiert Dir, dass Dein Auto ewig hält. Es gibt nur 24 Monate Gewährleistung. Sind die rum dann kann das Ding kaputtgehen und Du kannst nichts tun.
 
Das hättest Du ein paar Seiten vorher auch selber finden können 😉 :
Bitte sieh mir bei 706 Seiten Thread-Länge nach, dass ich das nicht gefunden habe. ;)
Eigentlich lohnt der Aufwand nicht, leider kann man nämlich die AGR Kühlung nicht als Konstruktionsfehler bewerten, auch wenn wir das alle so sehen.
Bitter.

Soeben gefunden (und vielleicht lohnt es sich doch):

"20.05.22Zwischenerfolg in Sachen Öltod – Bulli
Das Landgericht München I hat am 7. März 2022 unter dem Az. 4 O 5201/21 einen Beweisbeschluss verfügt, um einen VW – Biturbo - Bulli mit dem Motortyp CFCA untersuchen zu lassen. Das Gericht beauftragt einen unabhängigen Sachverständigen. Die VW AG hatte zuvor bestritten, dass der 2014 in dem Bulli verbaute AGR – Kühler den Motor innerlich so stark beschädigt hat, dass ein kapitaler Motorschaden befürchten ist. Wir werden über den weiteren Verlauf dieses Falles informieren. Es sich handelt sich um den ersten Beweisbeschluss eines Zivilgerichts in Sachen Öltod – Biturbo – Bulli CFCA."

 
Zuletzt bearbeitet:
#14051 vom 02.06. auf S.703.... also keine 7 Jahre, nicht Mal 1 Monat 😉
Das ist EINE Einschätzung von möglicherweise vielen, die ggf. zu anderen Schlüssen kommen. Oder Besitzern, die tatsächlich praktische Erfahrungen gemacht haben.

Egal, ich habe verstanden.
 
Bei dieser ganzen Diskussion und den Kosten für den Austausch frage ich mich, warum es keine (bekannten und erfolgreichen) Schadensersatzforderungen von Fahrzeugbesitzern an VW gibt. In meinem Fall bringe ich meinen Wagen seit der Neuanschaffung in 2011 zu allen Serviceinspektionen zu VW. Seit 2014, als das Problem auch durch VW (inkl. der Spätfolgen) erkannt und in der Produktion korrigiert wurde, hätte mich meine Werkstatt aus meiner Sicht darauf aufmerksam machen müssen, dass es mit dem Motor ein teures Problem geben könnte und es man mit wenig finanziellem Aufwand vermeiden könnte. Stattdessen muss ich mich nun über Foren schlau lesen und alle Kosten tragen. Gibt es da keine rechtliche Handhabe? VW windet sich bei mir seit einem Jahr ...

Als ich meinen T5 gekauft habe, wusste ich von der Problematik auch noch nichts....
War eigentlich auch der festen Überzeugung, das sich sowas VW niemals leisten könnte! Vor allem nach dem dem Dieselskandal...
Und auch der Bulli "normalerweise" für seine Langlebigkeit bekannt ist... Ich hab meine mit 85K KM erstanden, zu dem Zeitpunkt, hatte ich noch vertrauen zu VW.

Für mich bleibt das mit dem AGR Kühler ein Produktionsfehler, ein Mangel, der mit einer Rückhohlauktion schreit.

VW beruft sich in meinen Schreiben darauf, das man eben nur 2 Jahre Garantie auf den Motor hat und wenn man eben drüber ist, Pech hat.

Wenn ich das richtig mitverfolgt hab, geht das mit dem massiven Ölverbrauch irgendwo zwischen 60K und 80K KM an.

Die meisten von uns, werden wohl nicht in den ersten 2 Jahren, soviel KM drauf gefahren haben. Damit den Ölverbrauch erst weit nach den 2 Jahren festgestellt haben. Sieht man ja bei meinem Modell 2013 und 2021 hat er 85.000 KM runter.

Und genau den Joker spielt VW arglistig aus.

VW gesteht zwar inzwischen ein, dass es in seltenen Fällen (finde ich persönlich nur lächerlich) eben zu einen Motorschaden kommen kann.
Weil ich bei VW nachgefragt hab, ob es Sinn macht, auf meine eigenen Kosten, den AGR Kühler vorsorglich zu tauschen. Davon hat man mir abgeraten.

Auch wenn ich jetzt vielen Fans gegen das Schienbein trete, es bleibt nur die Option, in Zukunft kein Fahrzeug mir vom VAG Konzern zu kaufen! Um sie von Ihrem hohen Roß zu stürzen!

Ich habe selbst, über viele Jahre VW gefahren, vom Corrado, Golf IV V6, Golf 7 GTI, Tiguan, Polo, Audi A3 und und... also inzwischen auch viel Geld hingetragen zu VW!
Das hatte auch in meinen Schreiben mit VW erwähnt, aber der langjährige Kunde ist nen Dreck wert... ähnlich wie bei Premiere, da bekommen nur die Neukunden oder die die gerade Kündigungen die besseren Preise.
Bzw. man bezieht sich nur auf das Fahrzeug und nicht auf den langjährigen Kunden.

Auch der ADAC will hier nichts hören davon, oder an VW mal ran gehen.... könnte ja sein, das man zu nächsten Produktvorstellung nicht mehr eingeladen wird.

Das ist leider die finstere Wahrheit zum T5 BiTurbo von 2009 bis 2016.
 
Imho kann von einem Produktionsfehler nur dann gesprochen werden, wenn der Fehler beim Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens mit dem damaligen Kenntnisstand absehbar war.
Und das war einfach nicht der Fall.
Im Gegenteil: Pierburg fuhr durch diese innovative Aluminium-Konstruktion einige Preise ein:
 
Imho kann von einem Produktionsfehler nur dann gesprochen werden, wenn der Fehler beim Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens mit dem damaligen Kenntnisstand absehbar war.
Und das war einfach nicht der Fall.
Im Gegenteil: Pierburg fuhr durch diese innovative Aluminium-Konstruktion einige Preise ein:

Naja, wenn das so wäre !!! Würden jetzt nicht die Motoren verrecken.

Es ist ja wohl mehrfach bewiesen, das der Motor nur durch den AGR Kühler seinen Tod nimmt? Oder habe ich da was übersehen?

Wenn der AGR Kühler so Preisgekrönt ist, hätte man ihn auch nicht mehrfach verbessern müssen?

Ich bin mir sehr sicher, das VW 2011/2012 schon wusste, das mit den AGR Kühlern was nicht stimmt, von den Modellen von 2009 ausgehend!

Dann wurden die AGR Kühler noch bis 2016 (vorsätzlich) verbaut.

Ich glaube nicht, das man das Thema schön reden kann.
 
Ich mache VW noch nicht mal den Vorwurf, dass sie einen anfälligen AGR verbaut haben, sondern dass sie mich nicht während der Inspektionen darauf hinwies und mir die Möglichkeit anboten, den kostengünstiger auszutauschen als jetzt den Motor.
 
Naja, wenn das so wäre !!! Würden jetzt nicht die Motoren verrecken.
Es ist ja wohl mehrfach bewiesen, das der Motor nur durch den AGR Kühler seinen Tod nimmt? Oder habe ich da was übersehen?
Das war wohl absolutes Neuland. Niemand konnte sich wohl vorstellen, dass es bei bestimmten Betriebsbedingungen in "einigen" Fällen zu diesem Desaster kommt. Es wurden ja auch dann verschiedene Lösungen versucht, bis Typ D. Parallel wurde ein Nachfolge-Motor entwickelt.
Wenn der AGR Kühler so Preisgekrönt ist, hätte man ihn auch nicht mehrfach verbessern müssen?
Wurde ja auch - s. o.
Produkthaftung kann nur eintreten, wenn gegen bekannte Regeln oder Erkenntnisse verstoßen wird.
Andererseits gäbe es keinen Fortschritt in der Entwicklung.
 
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