T6.1 Lieferzeiten

Es ist etwas Bewegung im Spiel - von den 3 Caravellen/CL, welche im Juni 2020 bestellt wurden und im April ausgeliefert werden sollten, kommt am 28.10. 2021 ein Fahrzeug zur Auslieferung ...
Von den restlichen beiden fehlt jegliche Spur!
Wenigstens etwas ... 😛
 
Hallo zusammen!
Ich habe am 20.6 einen Gen6 bestellt und bis heute steht in der Vw Lounge (Mit Hack vom Caliboard) Produktionsauftrag eingegangen ohne einen Liefertermin. Da ich bald ein Auto benötige habe ich den Händler wegen der Ersatzmobilität angesprochen. Er meint ohne Liefertermin, der dann irgendwann überschritten werden könnte, kann er auch keine Ersatzmobiltät beantragen. Weiß da jemand genaueres?
 
Hallo zusammen!
Ich habe am 20.6 einen Gen6 bestellt und bis heute steht in der Vw Lounge (Mit Hack vom Caliboard) Produktionsauftrag eingegangen ohne einen Liefertermin. Da ich bald ein Auto benötige habe ich den Händler wegen der Ersatzmobilität angesprochen. Er meint ohne Liefertermin, der dann irgendwann überschritten werden könnte, kann er auch keine Ersatzmobiltät beantragen. Weiß da jemand genaueres?

es zählt der Liefertermin der in der Auftragsbestätigung genannt wurde
 
Hallo zusammen!
Ich habe am 20.6 einen Gen6 bestellt und bis heute steht in der Vw Lounge (Mit Hack vom Caliboard) Produktionsauftrag eingegangen ohne einen Liefertermin. Da ich bald ein Auto benötige habe ich den Händler wegen der Ersatzmobilität angesprochen. Er meint ohne Liefertermin, der dann irgendwann überschritten werden könnte, kann er auch keine Ersatzmobiltät beantragen. Weiß da jemand genaueres?
Was steht in deiner AB, wenn da steht Q4 dann kannste ab 1.3.2022 ein Ersatzfahrzeug bekommen
 
Hab eben nochmal nachgeschaut. Da steht unverbindlicher Liefertermin 2. Quartal 2021! Wohlgemerkt, ich hab am 20.6 bestellt! Hab den Verkäufer schon beim unterschreiben darauf angesprochen wie das gehen soll. Er meinte, er gibt das an, damit die sich beeilen.
 
Hab eben nochmal nachgeschaut. Da steht unverbindlicher Liefertermin 2. Quartal 2021! Wohlgemerkt, ich hab am 20.6 bestellt! Hab den Verkäufer schon beim unterschreiben darauf angesprochen wie das gehen soll. Er meinte, er gibt das an, damit die sich beeilen.
Dann sofort in Verzug setzen, dann nach 2 Wochen solltest du Ersatz bekommen leihweise
 
Wie geht das am Besten? Mit Einschreiben und dem Text "Hiermit setze ich Sie in Verzug bzgl. meines bestellten Gen6..... " ?
 
Hab eben nochmal nachgeschaut. Da steht unverbindlicher Liefertermin 2. Quartal 2021! Wohlgemerkt, ich hab am 20.6 bestellt! Hab den Verkäufer schon beim unterschreiben darauf angesprochen wie das gehen soll. Er meinte, er gibt das an, damit die sich beeilen.
Am 20.06.2021 bestellt?
Falls ja, hast Du im 2. Quartal bestellt und sollst ihn im 2. Quartal bekommen. Bestellung > Auslieferung rund 2 Wochen, sehr sportlich. Du stellst Dir ja selbst die Frage, wie das gehen soll? 🤔

WICHTIG: Es zählt das unverbindliche Lieferdatum auf der AUFTRAGSBESTÄTIGUNG.

Auf mündliche Verkäuferaussagen kannst Du leider gar nichts geben, ausschließlich schriftlich. Autoverkäufer, Versicherungsvertreter, Banker etc. Du weißt schon......🙄

Wie geht das am Besten? Mit Einschreiben und dem Text "Hiermit setze ich Sie in Verzug bzgl. meines bestellten Gen6..... " ?

Als Beispiel für ein Schreiben an den Händler:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß meiner Bestellung vom 20.06.2021 und Auftragsbestätigung vom ??.??.???? für das Fahrzeug
(hier die genaue Bezeichnung) ist als Übergabe-/Liefertermin das 2. Quartal 2021 vereinbart. Ihrer Lieferung/Bereitstellung sind Sie nicht nachgekommen.

Hiermit fordere ich Sie auf ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und das bestellte Fahrzeug bis spätestens (Frist sollte mindestens 2 Wochen betragen) zu liefern bzw. zur Abholung, wie vertraglich vereinbart, bereitzustellen.

Im Falle einer weiteren Fristüberschreitung erwäge ich den Rücktritt meiner Bestellung
(< kannst Du weglassen wenn Du das Fahrzeug unbedingt willst) und die Geltendmachung von Schadensersatz.

Mit freundlichen Grüßen



Das Schreiben am besten als Einwurf-Einschreiben durch die Post versenden. Die Zustellung wird auf jeden Fall bei der Post vermerkt und man muss sich nicht rumärgern, wenn der Empfänger nicht anwesend ist und das Einschreiben vom Empfänger dann nicht auf der Post abgeholt wird.

P.S. Durch die Corona-Pandemie und den dadurch weltweiten Versorgungsengpässen, insbesondere bei den Chips, glaube ich kaum, dass Du deine berechtigten Ansprüche rechtlich durchsetzen kannst. Der Händler wird sich, wiederum zu Recht, auf höhere Gewalt berufen. Versuche besser eine gütliche und faire Einigung mit dem Händler herbeizuführen.
 
Hab eben nochmal nachgeschaut. Da steht unverbindlicher Liefertermin 2. Quartal 2021! Wohlgemerkt, ich hab am 20.6 bestellt! Hab den Verkäufer schon beim unterschreiben darauf angesprochen wie das gehen soll. Er meinte, er gibt das an, damit die sich beeilen.
Dann meinst du aber die Bestellung und nicht die Auftragsbestätigung. Wie "Saerdna61" geschrieben hat, zählt die Auftragsbestätigung - denn erst mit dieser bekommt der Händler eine Aussage vom Werk wann gebaut werden kann.
 
Hatte gestern ein nettes Gespräch mit unserem :).
Da bei uns am 30.09. der letztmögliche Liefertag in Q3/21 war und wir unseren Bus noch nicht haben, wollte ich von ihm gerne mal den akutellen Status haben. Und siehe da.... bei ihm im System steht aktuell gar kein Liefertermin mehr drinn.....🤷‍♂️ was soll man da noch sagen.
13.04. bestellt Q3//2021
04.05. AB LT Q3/2021
22.05. LT laut Lounge Q1/2022
27.07. LT laut Lounge 01/22
13.10. LT laut Händler N/A
14.10. LT laut Tool 01/22

Ich hab ihn einfach mal nach einer Ersatzmobilität gefragt und er will sich drum kümmern. Na mal schauen was draus wird.
 
Wie "Saerdna61" geschrieben hat, zählt die Auftragsbestätigung
Woher nehmt ihr diese Information?
Wo ich euch Recht gebe: das Datum auf der Bestellung hat sich der Händler ausgedacht und ist deswegen per se nicht realistisch, ABER:
Die Vertragsbedingungen beziehen sich auf einen schriftlich vereinbartes Lieferdatum. Davon, dass dieses von Werk bestätigt sein muss, ist das keine Rede. Und mein Vertragspartner ist auch der Händler, nicht VWN.

In meiner AB stand auch kein Lieferdatum (nur: Lieferung nach Verfügbarkeit), auf meiner Bestellung und in den Finanzierungsunterlagen steht Q4. Deswegen halte ich das in meiner Bestellung vereinbarte unverbindliche Lieferdatum für maßgeblich.
 
Ich habe in meiner ersten AB den August genannt bekommen. Nach einigen Wochen kam eine 2. AB. Ich habe lange gesucht, bis ich den Unterschied gefunden hatte. Es war das unverbindliche Lieferdatum ganz am Ende vom Schreiben. Dort steht nun unverbindlich q4/21. Gerissener 😀..
 
Am 20.06.2021 bestellt?
Falls ja, hast Du im 2. Quartal bestellt und sollst ihn im 2. Quartal bekommen. Bestellung > Auslieferung rund 2 Wochen, sehr sportlich. Du stellst Dir ja selbst die Frage, wie das gehen soll? 🤔

WICHTIG: Es zählt das unverbindliche Lieferdatum auf der AUFTRAGSBESTÄTIGUNG.

Auf mündliche Verkäuferaussagen kannst Du leider gar nichts geben, ausschließlich schriftlich. Autoverkäufer, Versicherungsvertreter, Banker etc. Du weißt schon......🙄



Als Beispiel für ein Schreiben an den Händler:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß meiner Bestellung vom 20.06.2021 und Auftragsbestätigung vom ??.??.???? für das Fahrzeug
(hier die genaue Bezeichnung) ist als Übergabe-/Liefertermin das 2. Quartal 2021 vereinbart. Ihrer Lieferung/Bereitstellung sind Sie nicht nachgekommen.

Hiermit fordere ich Sie auf ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und das bestellte Fahrzeug bis spätestens (Frist sollte mindestens 2 Wochen betragen) zu liefern bzw. zur Abholung, wie vertraglich vereinbart, bereitzustellen.

Im Falle einer weiteren Fristüberschreitung erwäge ich den Rücktritt meiner Bestellung
(< kannst Du weglassen wenn Du das Fahrzeug unbedingt willst) und die Geltendmachung von Schadensersatz.

Mit freundlichen Grüßen



Das Schreiben am besten als Einwurf-Einschreiben durch die Post versenden. Die Zustellung wird auf jeden Fall bei der Post vermerkt und man muss sich nicht rumärgern, wenn der Empfänger nicht anwesend ist und das Einschreiben vom Empfänger dann nicht auf der Post abgeholt wird.

P.S. Durch die Corona-Pandemie und den dadurch weltweiten Versorgungsengpässen, insbesondere bei den Chips, glaube ich kaum, dass Du deine berechtigten Ansprüche rechtlich durchsetzen kannst. Der Händler wird sich, wiederum zu Recht, auf höhere Gewalt berufen. Versuche besser eine gütliche und faire Einigung mit dem Händler herbeizuführen.

Wieso nicht einfach mal anrufen und fragen? Erstmal abklären nicht immer sofort mit der Brechstange rein.
Die Händler bekommen das sowieso erstattet von VW deshalb kümmern sich die meisten auch nach einem freundlichen Gespräch darum. So wie bei mir, ich bekomme ggf. Auch noch einen Leihwagen obwohl meiner schon in Produktion ist.
Wer....... muss freundlich sein...... 😉

nicht immer sofort mit Paragrafen drohen einfach mal ein nettes Gespräch führen meistens hilft das schon weil die Händler selbst alle kein Verständnis mehr haben für die Machenschaften 😉
 
Ob das wohl auch so ist, wenn VWN dem Händler keinen Termin bestätigt hat?
Jetzt hast du dir die Frage mit der AB quasi selbst beantwortet. Die AB dürfte für die Frage nach Ersatzmobilität ausschlaggebend sein da der Händler ja auf die Planung des Herstellers angewiesen ist und keinen Einfluss auf die Liefertermine hat.
 
Jetzt hast du dir die Frage mit der AB quasi selbst beantwortet. Die AB dürfte für die Frage nach Ersatzmobilität ausschlaggebend sein da der Händler ja auf die Planung des Herstellers angewiesen ist und keinen Einfluss auf die Liefertermine hat.
Naja es gibt ja immer noch die Möglichkeit, dass der Händler selbst für die Ersatzmobilität aufkommt...
 
Wieso nicht einfach mal anrufen und fragen? Erstmal abklären nicht immer sofort mit der Brechstange rein.
Die Händler bekommen das sowieso erstattet von VW deshalb kümmern sich die meisten auch nach einem freundlichen Gespräch darum. So wie bei mir, ich bekomme ggf. Auch noch einen Leihwagen obwohl meiner schon in Produktion ist.
Wer....... muss freundlich sein...... 😉

nicht immer sofort mit Paragrafen drohen einfach mal ein nettes Gespräch führen meistens hilft das schon weil die Händler selbst alle kein Verständnis mehr haben für die Machenschaften 😉

Du zitierst mich hier in einem falschen Kontext!
Ich habe auf die Frage von @calippo nach einem Muster geantwortet. Des Weiteren habe ich angemerkt, dass er versuchen sollte besser eine gütliche und faire Einigung mit dem Händler herbeizuführen.
ICH habe nichts von Paragrafen und drohen geschrieben!

Woher nehmt ihr diese Information?
Wo ich euch Recht gebe: das Datum auf der Bestellung hat sich der Händler ausgedacht und ist deswegen per se nicht realistisch, ABER:
Die Vertragsbedingungen beziehen sich auf einen schriftlich vereinbartes Lieferdatum. Davon, dass dieses von Werk bestätigt sein muss, ist das keine Rede. Und mein Vertragspartner ist auch der Händler, nicht VWN.

In meiner AB stand auch kein Lieferdatum (nur: Lieferung nach Verfügbarkeit), auf meiner Bestellung und in den Finanzierungsunterlagen steht Q4. Deswegen halte ich das in meiner Bestellung vereinbarte unverbindliche Lieferdatum für maßgeblich.

Die Bestellung ist eine verbindliche Willenserklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer kann diese unter bestimmten Umständen, entweder ablehnen oder mit einer Zustimmungserklärung (Auftragsbestätigung), zu den darin genannten Bedingungen, annehmen.
Zum Beispiel ein Zitat aus meiner Bestellung bei MB:

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.

Gleiches steht bei meinen Bestellungen bei VW:

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

Selbstverständlich ist der Vertragspartner der Verkäufer, in diesem Falle der Händler, das Werk hat damit nichts zu tun. Ich habe auch nichts anderes geschrieben. 🤷‍♂️
 
Die Bestellung ist eine verbindliche Willenserklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer kann diese unter bestimmten Umständen, entweder ablehnen oder mit einer Zustimmungserklärung (Auftragsbestätigung), zu den darin genannten Bedingungen, annehmen.
Aber was bedeutet das konkret in dem hier geschilderten Fall?
In der verbindlichen Bestellung steht ein unverbindliches Lieferdatum, in der AB nur so etwas wie "nach Liefermöglichkeit VW".
Wann kann der Kunde den Händler in Verzug setzen?
(@Cheesecake-Lolly natürlich versucht man so etwas immer einvernehmlich zu lösen aber ich finde es schon wichtig den eigenen rechtlichen Anspruch zu kennen, deswegen die Nachfrage)
 
Aber was bedeutet das konkret in dem hier geschilderten Fall?
In der verbindlichen Bestellung steht ein unverbindliches Lieferdatum, in der AB nur so etwas wie "nach Liefermöglichkeit VW".
Wann kann der Kunde den Händler in Verzug setzen?
(@Cheesecake-Lolly natürlich versucht man so etwas immer einvernehmlich zu lösen aber ich finde es schon wichtig den eigenen rechtlichen Anspruch zu kennen, deswegen die Nachfrage)
Da müsstest du in deinem Fall tatsächlich mal, mit den AGB, einen Anwalt befragen. Da hat sich VW mit deiner AB ganz fein aus der Affäre gezogen.
 
Wann kann der Kunde den Händler in Verzug setzen?
Frühestens nach 6 Wochen. Zum Beispiel bei einem unverbindlichen Liefertermin im 2. Quartal, so ca. ab dem 12. August.

Nachtrag. Gilt natürlich nur wenn ein unverbindliches Lieferdatum genannt wird. In dem konkreten hier genannten Fall, würde ich auch, wie von @NiHa-G6 geschrieben, einen Anwalt befragen.
 
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