Musterfeststellungsklage

Hab hier ein paar Zeilen vom Rechtsanwalt.
Übernehme keine Haftung auf Richtigkeit.
Es gibt Umrüstung!

Auch in Ihrem Fahrzeug ist ein sog. Thermofensters vorhanden. Hierbei
handelt es sich um eine Konfiguration der Abgasrückführung, wodurch dessen
Wirkungsgrad in Abhängigkeit von der Außentemperatur gesteuert wird. Dies
hat zur Folge, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte weitestgehend nur
auf dem Prüfstand eingehalten werden; im realen Fahrbetrieb hingegen
überwiegend nicht. Hierbei ist uns aus diversen Rechtsstreitigkeiten gegen
die Volkswagen AG bekannt, dass alle Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 189 und
EA 288, eine solche Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters
aufweisen. Mithin also auch Ihr Fahrzeug.
Ihnen stehen daher Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG aus § 826
BGB i.v.m. § 831 BGB zu. Nach § 826 BGB ist derjenige zum Schadensersatz
verpflichtet, der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden
Weise vorsätzlich Schaden zufügt.
 
Der Text ist von meinem Anwalt, ich habe Ihn kontaktiert und um Überprüfung der Situation gebeten ob man etwas machen kann. Die Begründung kommt vom Anwalt.
 
Wo steht in dem Text das dein T5 auf Euro 6 D temp umgebaut wird und das es diese Umrüstung gibt?
 
Das steht nicht in dem Text auch nicht im restlichen, weil die Klage erstmal auf Rückkauf geht (das muss so gemacht werden laut Anwalt) und wenn sich dann VW darauf einlässt, (haben keine andere Wahl) dann macht er ein Angebot bezüglich Entschädigung und Umrüstung.
Es ist ziemlich kompliziert und man muss es nicht verstehen. Die Klage wird von der Rechtsschutz nur dann übernommen, wenn die Versicherung vor dem kauf des Fahrzeugs schon existiert.
Es ist alles mit dem Anwalt besprochen, er hatte schon mehrere solcher Fälle.
 
Das steht nicht in dem Text auch nicht im restlichen, weil die Klage erstmal auf Rückkauf geht (das muss so gemacht werden laut Anwalt) und wenn sich dann VW darauf einlässt, (haben keine andere Wahl) dann macht er ein Angebot bezüglich Entschädigung und Umrüstung.
Es ist ziemlich kompliziert und man muss es nicht verstehen. Die Klage wird von der Rechtsschutz nur dann übernommen, wenn die Versicherung vor dem kauf des Fahrzeugs schon existiert.
Es ist alles mit dem Anwalt besprochen, er hatte schon mehrere solcher Fälle.
..... so ähnlich sieht es bei mir aus.

Verhandlung ist am 10 Juni 2021 am Landgericht.

;)
 
Nur weil auf einer Internetseite der Versuch gemacht wird, die Rechtsschutzversicherung abzuschöpfen, stehen die Chancen gut?
Hast Du Dir die Mühe gemacht, die Seite zu lesen? Da stehen doch in fett diverse Gerichtsurteile und Untersuchungen.
 
Hast Du Dir die Mühe gemacht, die Seite zu lesen? Da stehen doch in fett diverse Gerichtsurteile und Untersuchungen.

Ja, habe ich gelesen. Das sind fast alles wilde Vermutungen. Lediglich ein Urteil bezieht sich konkret auf den Tx. Den genauen Inhalt dieses Urteils kenne ich nicht. - Er wird aber auch nicht thematisiert.

z.B.:

der Verdacht, dass der T5 eigentlich von vornherein auf die EA189-Liste gehört hätte

Warum?


die Abgas und Verbrauchswerte-Messungen der DUH

Alle Autos vor 6D-TEMP erfüllen die Abgaswerte auf der Straße nicht. - Das beweist aber überhaupt gar nichts, da die Werte vor 6D-Temp auf der Straße nicht erfüllt werden mussten.

Wir gehen davon aus, dass der VW T5 seit 2015 diverse Maße upgedatet wurde, zumeist ohne das Wissen der Besitzer, die uns vielfach von verändertem Motorverhalten und steigenden Verbrauchsdaten nach Werkstattbesuchen berichten. Das mag nun eine Verschwörungstheorie sein und für eine Klage war das lange Zeit nicht wirklich ergiebig genug.

Fakten sehen anders aus.

Ein bislang einsamer Rückruf betraf im Januar 2020 einige Automatik-Modelle, die zu spät schalteten, um die Abgas-Normen einhalten zu können.

Da ging es um den T6, nicht den T5 ...

usw.
 
Es kommt nach aktuellem Stand der Rechtssprechung schlicht auf den Motortypen an, um die derzeitigen Erfolgsaussichten abschätzen zu können. Für den EA189, das ist der mit der Prüfstanderkennung, die durch ein Update auf das Thermofenster umgestellt wurde, sind die Erfolgsaussichten gut, wenn man seine Ansprüche bis Ende des Jahres 2018 verjährungshemmend geltend gemacht hat. Danach gibt es Probleme mit der Einrede der Verjährung. Einige Zeit lang hat noch die Geltendmachung des so genannten Rechtsfolgeanspruches des § 852 BGB darüber hinweg helfen können, mittlerweile ziehen die Gerichte hier aber nicht mehr mit, bzw. VW hält an der Einrede der Verjährung fest.

Der Nachfolgemotor, der EA288, ist der mit dem so genannten Thermofenster. Für diesen verneinen die Gerichte regelmäßig das sittenwidrige in Verkehr bringen durch VW (unterstützt von Stellungnahmen des KBA die sich wohl nicht davon frei machen können, durch die entsprechende Lobbyarbeit der Automobilindustrie und deren politischen Einfluss geprägt zu sein). Damit fällt der Anspruch nach § 826 BGB, der beim EA189 geklappt hat, weg. Die Gerichte entscheiden hierzu zwar nicht einheitlich, allerdings wird leider die überwiegende Anzahl der Entscheidungen zulasten der Kunden gefällt.

Es gibt natürlich immer unterschiedliche Einzelfallentscheidungen, zu besonderen Konstellationen. Das Vorbenannte ist aber die aktuelle Tendenz.
 
Oh😲 ihr habt meine Kanzlei des Vertrauens gefunden.😭
Bin auch gespannt wie das Endet, aber es sieht ja gut aus.😎
 
Hallo zusammen,

wie schaut es an der Klagefront aus? Überlege gerade, ob ich mir den Spass gebe und die 150 Eigenanteil investiere. Achso... meiner ist ein CCHA 2.0 TDI 140 PS aus 2015. Allerdings habe ich ihn 2019 gekauft als Leasing Rückläufer von VW gekauft.
 
Hallo,
es läuft....
Die Gegenseite wehrt sich mit Händen und Füßen. Bin froh das ich einen guten Anwalt habe, der macht denen echt Feuer unterm.....
 
Ich habe von einer Kanzlei eine Feedback bekommen, dass sie wenig Chancen sehen. VW argumentiert wohl mit dem „Nutzfahrzeug“ für das andere Werte gelten.
 
Zurück
Oben