Waschanlage Düsseldorf gefunden

Piet40212

Jung-Mitglied
Ort
Neuss
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2018
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
Motortuning
ABT Chip
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
20 Zoll Brock / ABT Chip / Multiboard etc.
Hi, ich habe ewig Zeit damit verbracht herauszufinden wo ich meinen T6 (Multivan 20 Zoll, nicht tiefer) durch eine Waschstraße laufen lassen kann.

Wollte nun alle anderen suchenden darüber informieren, das Mr.Wash in der Völklingerstraße in Düsseldorf den Bulli gerne durchwinkt

Bin zufrieden mit dem Ergebnis

Vorab gab es tatsächlich 2 Waschstraßen die wollten das ich eine Verzichtserklärung zeichne.
 
Servus,

für was eine Verzichtserklärung?

LG
 
Schon klar, aber wegen was? Diese Aussage ist doch sehr diffus . Der Bulli ist ja jetzt kein ungewöhnliches und seltenes Auto.
Zigtausende fahren jeden Tag mit ihrem Bulli oder ähnlichen Kleinbussen durch eine Waschstrasse, ohne das es hier zu Problemen kommt.

LG
 
Diese Aussage ist doch sehr diffus
Ich versuche es mal zu beantworten.
In die Waschanlage zu der ich gehe, steht u.a. der Hinweis nur für - Serienfahrzeuge -
Waschanlage Schaden
Auszug:
"Hinweispflichten des Anlagenbetreibers
Der Waschanlagenbetreiber muss prüfen, ob ein Fahrzeug für seine Anlage geeignet ist. Unterlässt er es, ein Fahrzeug zurückzuweisen, bei dem aufgrund besonderer aber offensichtlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen kann, kann der Waschanlagenbetreiber zu Schadenersatz verpflichtet sein."


Gruß Harald
 
Schon klar, aber wegen was? Diese Aussage ist doch sehr diffus . Der Bulli ist ja jetzt kein ungewöhnliches und seltenes Auto.
Zigtausende fahren jeden Tag mit ihrem Bulli oder ähnlichen Kleinbussen durch eine Waschstrasse, ohne das es hier zu Problemen kommt.

LG
Cool das es bei euch so gut klappt ... ich musste hier schon viele Gespräche mit den Betreibern führen. Die letzten Autos auf meinem Hof wurden immer wieder als problematisch eingestuft obwohl die Abmessungen eigentlich passten.
 
[/QUOTE]
Auszug:
"Hinweispflichten des Anlagenbetreibers
Der Waschanlagenbetreiber muss prüfen, ob ein Fahrzeug für seine Anlage geeignet ist. Unterlässt er es, ein Fahrzeug zurückzuweisen, bei dem aufgrund besonderer aber offensichtlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen kann, kann der Waschanlagenbetreiber zu Schadenersatz verpflichtet sein."
Gruß Harald
[/QUOTE]

Hallo Harald,

jetzt ist klar was Du meinst. Dieser Hinweis steht aber doch in AGB‘s jeder Waschstraße/Waschanlage.
Da dürfte ja kein KFZ mit einer noch so kleinen Änderung vom Originalzustand in eine Waschanlage einfahren.
Hiermit sichern sich die Anlagenbetreiber nur gegen alle Eventualitäten ab.
Das Einfahren in eine Waschanlage mit einem nicht dem Originalzustand entsprechenden Fahrzeug fällt also im Falle eines Schadens unter die Halterhaftung. Es muss aber dann erst einmal nachgewiesen werden, dass der Schaden ursächlich auf den Umbau zurückzuführen ist. So meine Rechtsauffassung.

Ich habe kein Fahrzeug, was dem Auslieferungszustand entspricht und hatte noch nie Probleme mit diversen Waschanlagen in meiner Umgebung.

LG Norbert
 
Hallo Harald,

jetzt ist klar was Du meinst. Dieser Hinweis steht aber doch in AGB‘s jeder Waschstraße/Waschanlage.
Da dürfte ja kein KFZ mit einer noch so kleinen Änderung vom Originalzustand in eine Waschanlage einfahren.
Hiermit sichern sich die Anlagenbetreiber nur gegen alle Eventualitäten ab.
Das Einfahren in eine Waschanlage mit einem nicht dem Originalzustand entsprechenden Fahrzeug fällt also im Falle eines Schadens unter die Halterhaftung. Es muss aber dann erst einmal nachgewiesen werden, dass der Schaden ursächlich auf den Umbau zurückzuführen ist. So meine Rechtsauffassung.

Ich habe kein Fahrzeug, was dem Auslieferungszustand entspricht und hatte noch nie Probleme mit diversen Waschanlagen in meiner Umgebung.

LG Norbert

Nachdem mir in einer Waschstraße mal der Frontscheibenwischer beschädigt wurde, durfte ich dort mit meinem T4 seinerzeit nicht mehr hineinfahren. Ich hatte das reklamiert, woraufhin sehr ungehalten reagiert wurde. Ich habe dort beim Betreiber nachgefragt, wie er sich die Reparatur vorstelle...
 
durfte ich dort mit meinem T4 seinerzeit nicht mehr hineinfahren.
Der Waschanlagenbetreiber hat eben Hausrecht. Kundenfreundlichkeit hin oder her.
Schadensregulierung ist immer aufwendig und kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit.

Zum Glück bin ich bisher ohne Blessuren aus den Waschanlagen herausgekommen, habe auch immer wiederwillig eine Schutzhüllle für den Heckscheibenwischer genommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt verschieden Waschstraßen
Was sehr wichtig ist die breites des Busses inklusive Spiegel
Stehen zum Teil nur ohne Spiegel in der Anleitung
Müsste aber im Schein stehen

und dann so hab ich das bei uns festgestellt ist der Bus zum Teil 3 cm breiter als maximal Einfahrt erlaubt ist
 
Servus,

das ist aber völlig egal wie „breit“
ein Fahrzeug ist. Alle gängigen Waschanlagen sind so ausgelegt, dass gängige Fahrzeuge ohne Probleme einfahren können. Und da gehört der Bulli dazu, ausser mit Hochdach.
Spiegel müssen immer eingeklappt sein, sonst gibt es im Schadenfall keine Reparaturkostenübernahme durch den Betreiber, wenn ein Schaden entstanden ist, weil die Spiegel eben nicht eingeklappt waren.
Viele Betreiber haben schon eine Kameraüberwachung wegen der Beweisführung.

Bei det Diskussion in diesem Fred ging es ja auch nicht um die Fahrzeugbreite an sich, sondern die veränderte Rad-/Reifenkombi ( 20ig-Zöller ).

VG
 
Ok sorry dachte allgemein
 
Bin letztens mit meinen T5 auch problemlos durch eine Waschanlage an der Völklinger gefahren, war aber nicht Mr Wash, sondern CarWash AutoJet Düsseldorf.
 
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