Kupplung und Zweimassenschwungrad nach 7000 km "verschmolzen" - eine Never-Ending Story

cse1

Aktiv-Mitglied
Ort
Heidelberg u Hotel California
Mein Auto
T6 California - Beach
Erstzulassung
01.05.2017
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell California T6 (Edition)
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
Alpine ILX-F903
Umbauten / Tuning
Vanessa Module , Höherlegung, Schnorchel, Vollholzparkett ;-)
FIN
NAAM6500917*****
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7 HC
Liebe Mitlesende;-)

Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen VW T6 California Beach, 110 KW, 4M , Handschalter, BJ 2017
Bei mir handelt es sich um einen durchaus zur Besonnenheit gereiften Mann, BJ 1962 .

Es gibt eine abgeschlossene Garantieverlängerung über weitere 3 Jahre.

Der Cali wird auf Langstecken bewegt - von Sardinien bis an`s Nordkap; bedächtig gefahren, keine Anhängerlast und auch innen entschlackt und mit Vanessa Möbeln modifiziert.

Das anhängende Schreiben habe ich abschliessend an die VW Nutzfahrzeuge Vorstände Volker Seitz und Alexander Hitziger geschickt - ebenfalls ohne jede Reaktion ( die ich eigentlich auch nicht erwartet habe).

Die neu eingebaute Kupplung hat nunmehr ca. 5 Monate und 7000 Km gehalten, die Mitteilung von heute habe ich ebenfalls im Original angehängt.

Wieder wird mir erklärt, ich hätte die Kupplung verschlissen - Gewährleistung, Garantie und / oder Kulanz ausgeschlossen.

Wer ist bereit zu lesen und mir einen guten Rat zu geben ? ;-))


VW California Beach Edition
HD - CS 1205
Fgst.-Nr. WV2ZZZ7HZHH127703

inklusive Hersteller - Garantieverlängerung „ Volkswagen Nutzfahrzeuge Garantiepass“ . Garantiebeginn 19.04,2017 , Garantievariante 5 Jahre , 150.000 Km, abgeschlossen bei Autohaus Schweiger GmbH, A 660 Reutte bei Kauf als Neufahrzeug
Hr. Alexander Hitzinger , Vorstand Volkswagen Nutzfahrzeuge Technik
Hr. Volker Seitz, Vorstand Volkswagen Nutzfahrzeuge Kommunikation

zur Kenntnisnahme
Fall VW-2019-08-008748
Sehr geehrter Herr Seitz,
Ihren Mailkontakt habe ich von meinem Bruder Hr. Andreas Barth, Partner bei MHP. a Porsche Company, erhalten und bitte Sie zunächst, ggf. dieses Schreiben an Hr. Alexander Seitz weiterzuleiten.
Vorab sei mir der Hinweis gestattet, dass es sich bei diesem Bus um meinen 5. VW Bus handelt und das Fahrzeug ausschliesslich auf Langstrecken zu Urlaubsfahrten genutzt wird und nein, mein linker Fuss ruht dabei nicht permanent auf dem Kupplungspedal, wie mir unter anderem durch das Autohaus Neubeck in Speyer unterstellt wurde.
Mein Anliegen ist, Ihnen kurz aufzuzeigen, wie mit Kunden verfahren wird, die ein vermeintlich berechtigtes Interesse daran haben, dass Ihnen in einem Schadensfall geholfen wird.
Ich erlaube mir hier nur eine Zusammenfassung unter Berufung auf das letzte Schreiben vom 06.09.2019 (VW-2019-08-008748) - der gesamte Verlauf sollte in Ihrem Haus unter diversen „Fallnummern“ zu o.a. Fahrzeug hinterlegt sein.
Am 24.06.2019 bin ich mit o.a. Fahrzeug auf Sardinien liegengeblieben, auf Grund einer wiederholt durchrutschenden Kupplung verbunden mit Vibrationen aus dem Motorraum.
Nach Kontaktaufnahme mit Volkswagen Nutzfahrzeuge und der Volkswagen Mobilitätsgarantie wurde beschlossen, das Fahrzeug nach Olbia zu German Cars , VAG Partner per Abschlepper zu verbringen.
Die aufgetretene Symptomatik ( Kupplungsrutschen, Vibrationen Motorraum) wurden genau so bei Fahrzeugübergabe und anschliessend mehrfach kommuniziert (zuletzt mit mail vom 28.06.2019, siehe Anhang).
Insofern ist es bereits faktisch falsch, zu behaupten, ich hätte „Geräusche im Bereich Schwungrad“ beanstandet.
Das Fahrzeug befand sich insgesamt 8 Arbeitstage in Olbia, ein Leihwagen wurde mir nach 3 Tagen an einem anderen Ort zu Abholung zur Verfügung gestellt, dies nur am Rande.
Weiter wird nun behauptet, Ihr Volkswagen Nutzfahrzeugpartner in Olbia hätte mein Fahrzeug „kostenfrei überprüft“ und „keinerlei Beschädigung feststellen können.“ Nach einem 8-tägigen Werkstattaufenthalt.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass ich per PACE - Dongle rechtssicher nachweisen kann, dass das Fahrzeug während des Werkstattaufenthaltes exakt 3,4 Km bewegt wurde - soll dies eine fach- und sachgerechte Überprüfung gewesen sein?
Letztendlich wurde mir in Olbia das Fahrzeug mit dem Hinweis (auf italienisch) zurückgegeben, dass „nunmehr“ alles „perfekt“ sei und „das Fahrzeug repariert “ wurde. Dies unter Zeugen - ich habe mich auf diese Aussage verlassen.
Bei meiner Rückfahrt nach Deutschland traten auf dem Gotthard Pass in der Schweiz exakt die gleichen Symptome wieder auf und zwang mich zu mehreren Pausen, da ein Abkühlen zunächst ein Weiterfahren ohne rutschende Kupplung ermöglichte.
Unmittelbar nach Rückkehr wurde ich bei „meinem“ Volkswagen Nutzfahrzeug Partner VW Hofmann, 69168 Wiesloch vorstellig, der mich jedoch an das Autohaus Neubeck, 67333 Speyer verwies, da Sie „Garantieleistungen an Nutzfahrzeugen nicht mehr durchführen dürften“.
Dort vorstellig geworden bat ich das Schadensbild betreffend zunächst um Abklärung eines möglichen Garantiefalls mit dem Hinweis darauf, dass gemäss mir vorliegender Unterlagen eine Garantieanfrage vorab bei der Porsche AG in Salzburg zu stellen sei, da die abgeschlossene Garantieverlängerung dies so in Ihren Bedingungen vorsehen würde.
Damit war das Autohaus Neubeck bereits überfordert.
Mir vorliegend wurde ein Bild einer „blauen“ Kupplung mit dem Hinweis auf „thermische Überlastung“ nach Salzburg geschickt mit der Fragestellung, ob sich dies Salzburg gegenüber als Garantiefall darstelle und wie „weiterverfahren“ werden sollte.
Natürlich stellt sich eine thermisch überlastete Kupplung nicht per se als Garantiefall da - viel einfacher ist es, dem Kunden mehrfach unsachgemässe Handhabung unter anderem durch „permanentes Schleifen -lassen der Kupplung“ zu unterstellen.
Ich halte hier noch einmal ausdrücklich fest, dass dies nicht der Fall war/ist, das Fahrzeug ausschliesslich auf Langstrecken (siehe km-Laufleistung, derzeit ca. 70.000) bewegt wird und in keinem Fall ein Nutzfahrzeug nach erfolgter Laufleistung bei Schadensereignis das vorliegende Schadensbild ( Kupplung und Zweimassenschwungrad blau angelaufen) aufweisen sollte, zumal weder „überladen“ noch im „Anhängebetrieb"( keine Anhängerkupplung) genutzt, was mir ebenfalls unterstellt wurde.
Von einem sachgemässen Umgang ausgehend ist vielmehr davon auszugehen, dass ein mechanisches Problem vorgelegen haben muss, sehr wahrscheinlich nach Begutachtung der sich nunmehr in meinem Besitz befindlichen Teile durch eine befreundeten Fahrzeugingenieur im Bereich der Geber- ,Nehmerzylinder. Auf meine Nachfrage diesbezüglich hat das Autohaus Neubeck verneint, das hier eine Prüfung vor/während des Ausbaus erfolgt ist.
Ich bin kein Sachverständiger - ich weiss allerdings, wie eine Kupplung sachgerecht zu bedienen ist.
Mir ist klar, dass „Teile eines Automobils von der ersten Betriebsstunde an“ einem „Verschleiss unterliegen“ - in Beantwortung des beigefügten Schreibens lassen Sie mich abschliessend erwähnen, dass Öl und Filter alle 10.000Km nachweislich durch eine Fachwerkstatt gewechselt werden und die „Scheibenwischblätter" bereits dreimal getauscht wurden - nur um diesen zweifelsfrei unsachdienlichen Hinweis ergänzend ebenfalls zu entkräften.
Vollständig erstaunen lässt mich der abschliessende Hinweis, dass meine abgeschlossene Original Volkswagen Nutzfahrzeug Garantieverlängerung „nicht beurteilt werden könne“, da ich diese „mit einer separaten Stelle“ abgeschlossen hätte - hier bitte ich um Klärung.
Zusammenfassend halte ich fest:
In Olbia wurde sich ganz offensichtlich in 8 Werktagen überhaupt nicht um das Fahrzeug gekümmert, bzw. das Fahrzeug unrepariert zurückgegeben.
In Speyer wurde letztendlich in ebenfalls 8 Werktagen fachgerecht repariert, jedoch ohne das vorliegende Schadensbild adäquat untersucht zu haben und ohne eine sachgerechte Garantieanfrage an die Porsche AG Salzburg gerichtet zu haben.
Die durch mich initiierte Kulanzanfrage wurde mit dem Hinweis auf „Verschleiss“ letztendlich abgelehnt, wiederum auf Grundlage der Hinweise durch das Autohaus Neubeck, das faktisch eine Ursache für den ersichtlichen Verschleiss weder eruiert hat, noch vorab ein mechanisches Problem in Erwägung gezogen hat.
Zu keinem Zeitpunkt wurde von keiner der involvierten Stellen sachgerecht bzw. zielführend, in keinem Fall aber kundenorientiert agiert; was mich letztendlich zu diesen Zeilen mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Korrektur der bisher erfolgten Entscheidungen hinsichtlich einer wie auch immer gearteten Leistung durch Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Ich würde mich freuen, von Ihnen ein positives Feedback hinsichtlich einer möglichen Schadensregulierung zu erhalten und entschuldige mich dafür, dass entgegen meiner Absicht, die Darstellung nun doch umfassender geworden ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundlicher Gruss
Günther Barth


und hier die Mitteilung von heute, die 2. Kupplung betreffend, welche 7000 km verbaut war.

Sehr geehrter Herr Barth,


leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.


Das Getriebe ist ausgebaut. Sie können sich den Schaden gerne anschauen kommen. Bringen Sie den Gutachter ebenfalls mit.

Die Kupplung ist mit dem Schwungrad verschmolzen. Das Ausrücklager ist ebenfalls angeschmolzen. Hier gibt es keine Kulanz oder Garantie drauf.


Wir Bitten um eine schnelle Entscheidung bezüglich der Reparatur, da wir ab dem 15.01.2020 pro Tag 15,00 Euro Brutto Standgebühren berechnen.


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Biernatzki


Serviceberater


Neubeck Automobile GmbH

Landwehrstraße 34

67346 Speyer

Tel.: +49 6232 – 648 - 8

Fax: +49 6232 – 648 - 904

Mail: thomas.biernatzki@neubeck-online.de

Internet: www.neubeck-online.de

Facebook: www.facebook.com


Wer es bis hierhin geschafft hat - wer hat einen guten Rat ? ;-)

DANKE vorab und Gruss
 
Wenn du für die erste Kupplung anteilig etwas bezahlt hast hast du Garantie auf das Neuteil.

Außerdem sollte man nicht ohne Einwilligung der betroffenen Person Mails veröffentlichen! Kann teuer werden.
 
Wenn ich es richtig verstehe, bezieht sich der Fehler ggf. auf die Kupplungszylinder. Diese sind beim vorangegangenen Tausch der Kupplung nicht ersetzt worden, obwohl schadhaft gewesen? Lässt sich das jetzt noch nachweisen? Dann wäre es ja eher ein Gewährleistungsfall im Rahmen des vorhergehenden Kupplungstausches. Hier unbedingt ein rechtssicheres Gutachten anfertigen lassen.
Ansonsten auch ADAC Rechtsberatung und Autobild Kummerkasten kontaktieren, aber zunächst muss ja mal die Schadensursache rechtssicher festgestellt werden.
 
Schick mal ein paar Bilder von dem Schaden.

Insgesamt sehr seltsam - so etwas habe ich noch nie gehört. Generell sind nahezu alle Schäden an Kupplungen auf Fehlbedienung zurückzuführen. - Ob dies hier allerdings auch der Fall ist - schwer zu sagen.

Ich kann mir kaum einen Fehler vorstellen, der zum schnellen Verschleiß der Kupplung führt.

Man muss sich aber drüber im klaren sein, dass man die Kupplung bei so einem schweren FZG im Zweifel innerhalb von 5-10min komplett ruinieren kann.

Unter welchen Umständen ist sie denn das 2. Mal kaputt gegangen?

Gruß, Marcus
 
danke zunächst für die freundlichen Ratschläge
@ Hugenduebel ich musste den vollständigen Schaden in Höhe von 2500,-€ bezahlen - dieselbe Summe soll nun erneut fällig werden.
die betroffene Person bin ich - insofern rechtlich unproblematisch - das Autohaus ist darüber informiert, dass ich den Vorgang öffentlich machen werde.

@ Mader 2.5TDi angeblich sollen beide Male keine Defekte am Geber- und am Nehmerzylinder sein , die Rechnung stelle ich mal hier ein, um zu zeigen, was getauscht wurde.

@ MarcusMüller Eine Fehlbedienung kann ausgeschlossen werden - mein 7. Bus, keine Kupplung bisher unter 200,000 km getauscht, der letzte Bus lief 450.000 km mit einmal Kupplungstausch auf Valeo - Kit mit starrem Schwungrad.

das Fahrzeug hat Gewichtsniveau eines Trapos ( keine Stühle, keine Bank, meist ohne Vanessa-Module unterwegs)

das 2. Mal drehte der Motor ebenfalls hoch auf einer leichten Steigung bei Fahrtgeschwindigkeit 120 Km/h , kein Kraftschluss der Kupplung, nach Abstellen konnte das Kupplungspedal durchgetreten werden.

zufällig in der Behelfsausfahrt stehende Polizei kam mit einem Feuerlöscher, weil aus der Motorhaube so starker Qualm kam, dass ein Brand vermutet wurde.
 
hier nun die Rechnung
 

Anhänge

  • ReNeubeck.pdf
    205 KB · Aufrufe: 256
das 2. Mal drehte der Motor ebenfalls hoch auf einer leichten Steigung bei Fahrtgeschwindigkeit 120 Km/h , kein Kraftschluss der Kupplung, nach Abstellen konnte das Kupplungspedal durchgetreten werden.


Für mich klingt das, als wäre da ein Problem mit der Servo/Hydrauliköl Versorgung.
Wenn Luftblasen in der Leitung sind "fällt" das Pedal auch durch und der Druckpunkt lässt sich nicht aufbauen.

Vielleicht öffnet die Kupplung dadurch nicht vollständig und "schleift" ständig.

korrigiert mich falls ich total falsch liege. Jedenfalls war das bei meinem T5 so als ich den Motor aus/eingebaut hatte.

Gruß
Christian
 
korrigiert mich falls ich total falsch liege. Jedenfalls war das bei meinem T5 so als ich den Motor aus/eingebaut hatte.

Ja, tust Du wohl: Wenn Luftblasen im System sind, trennt die Kupplung nicht mehr richtig.

Damit sie rutscht, müsste Vordruck im System sein. - Keine Ahnung wie das passieren kann.

Gruß, Marcus
 
vielleicht hilft der Hinweis, dass beim 1.Mal die Kupplung mehrfach gerutscht hat - dieses Mal war das ganze einmalig und dann hat es geraucht.
Wichtig wäre für mich zu wissen, ob hier tatsächlich von „Verschleiß „ gesprochen werden kann und damit weder Gewährleistung, noch Garantie, noch Kulanz greifen sollen, worauf dieses Autohaus besteht.
Bitte davon ausgehend , dass der Cali auf Langstrecke und moderat bewegt wird , ohne den Fuß auf der Kupplung .
 
Wenn eine Kupplung einmal ordentlich überhitzt wurde kann es schon sein das der Belag versintert ist und ab da keinen Reibschluß mehr aufbaut. Wenn man das nicht bemerkt kann es in der Folge zu dem genannten Schaden kommen
 
Was wäre, wenn der Nehmerkolben nicht mehr ganz zurückgeht? Vielleicht bedingt durch etwas andere Maße zwischen der ersten und der zweiten Kupplung. Bei unseren alten Caddy hatten wir mal das Phänomen, dass die Kupplung nur verzögert den Kraftschluss herstellen konnte. Ein Austausch des Nehmerzylinders (auf Verdacht) führte zur Abhilfe.
Die Flüssigkeit, die aus dem Nehmerzylinder heraus kam, war mehr so eine Rostpampe. Evtl. wurde nicht bei jedem Wechsel der Bremsflüssigkeit auch der Kupplungsstrang mit bedacht. :-(
Aber du hast ja die Altteile.
Viele Grüße
Michael
Btw: Mich stört, dass scheinbar ausschließlich das Naheliegende (Bedienfehler) als Ursache angesetzt wird, ohne dass man anderen Ursachen auch nur den Hauch einer Chance der Anerkennung gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtig wäre für mich zu wissen, ob hier tatsächlich von „Verschleiß „ gesprochen werden kann und damit weder Gewährleistung, noch Garantie, noch Kulanz greifen sollen
Die Frage ist ganz einfach und doch sehr schwer zu beantworten.
Wenn Du die Kupplung zu viel schleifen lässt, dann ist es Verschleiß und definitiv keine Gewährleistung oder Garantie. Kulanz lass ich mal außen vor, das ist ja eine völlig freiwillige Entscheidung. Diesen Verschleiß unterstellt Dir das Autohaus, verm. mangels einer Idee, was es sonst sein sollte.

Wenn ein technischer Defekt vorliegt, der zum Kupplungs-Ausfall führt, dann ist es selbstverständlich Gewährleistung und ggf. auch Garantie. Das ist Deine Behauptung.

Also Aussage gegen Aussage. Keiner kann dem anderen direkt beweisen, dass er falsch liegt.

Logische Konsequenz: Du brauchst einen geeigneten Gutachter / Sachverständigen, der nach dem eigentlichen Fehler sucht und ihn gerichtsfest dokumentiert. Das geht erst mal auf Deine Kosten. Wenn er was findet, bekommst Du mit großer Sicherheit sowohl seine Kosten als auch die Reparatur erstattet.
Wenn er nichts findet, hat wohl am Ende doch das Autohaus Recht oder der Gutachter war schlecht.
 
@ Siebi genau das ist der Punkt: es wird mir unterstellt, mit dem Fuss auf der Kupplung zu fahren - eine andere Möglichkeit wird nicht einmal in Betracht gezogen. Dies ist nicht nur ein arrogantes, sondern auch ein anmassendes Verhalten, was ich so nicht tolerieren werde.
Der mittlerweile involvierte Gutachter tendiert zunächst auch zu der Annahme, dass er Nehmerzylinder eine Rolle spielen kann, wird aber erst in den nächsten Tagen eine Besichtigung durchführen können. Wobei das Fhzg zum Zeitpunkt gut 2 Jahre alt war ...

@ Uwe! genau das ist die Problematik: ich behaupte nach 6 Bussen (alle Handschalter) zu wissen, wie man diese Fahrzeuge sachgerecht bewegt ( wie bereits beschrieben hatte der Vorgänger 450.000 km `runter, mit 2 Kupplungen und einem starren ! Massenschwungrad) -die Gegenseite behauptet, ich stünde mit dem Fuss auf der Kupplung ( wörtliche Zitat)
Was mich stört, ist diese Arroganz, mit der hier Kunden abgehalftert werden.
Das Autohaus weigert sich, einen Garantieantrag zu stellen, eine Gewährleistung sehen sie ebenfalls nicht.

Gutachter und Anwalt sind beauftragt, der ADAC hat eine Deckungszusage eine Klage betreffend erteilt - ich werde berichten, ob und was dabei herauskommt.
 
Auch die Leitung anschauen lassen! Ich hatte schon mal aufgequollene Bremsleitungen, dort entstand ein Ventileffekt und der Druck konnte nie ganz abgebaut werden. Zugegeben: ältere Autos, aber man weiß nie.
 
und hier das vorläufige Zwischenergebnis;-)) :


Schreiben der Kulanz;-) Abteilung , die Garantieverlängerung über die Porsche AG in Salzburg hat heute per Telefon ebenfalls abgelehnt.....

Ihr California Beach

Sehr geehrter Herr Barth,
vielen Dank für Ihren Anruf und Ihre E-Mails.

10.01.2020 +49 800 1234109 +49 800 3298655 nutzfahrzeuge@volkswagen.de

17.01.2020 VW-2020-01-011378


Es tut uns leid, dass Sie mit Ihrem California Beach unfreiwillige Werkstattaufenthalte hatten. In dieser Zeit wollten Sie mit einem Ersatzwagen mobil bleiben, dafür haben wir Verständnis. Deshalb haben wir Ihr Anliegen gern für Sie geprüft.

Auch wenn es gilt, garantiepflichtige Mängel an Ihrem Fahrzeug nennen zu beseitigen, so besteht dennoch kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen. Die Garantiebedingungen, die Bestandteil jedes Kaufvertrages eines Neuwagens sind, sehen dies nicht vor.

Darüber hinaus wünschen Sie sich jetzt, dass wir uns an den Kosten für den Tausch der Kupplung. Dies haben wir geprüft.

Einige Teile Ihres Autos unterliegen von der ersten Betriebsstunde an einem Verschleiß. Wie stark sie sich im Einzelfall abnutzen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Kilometerlaufleistung, unterschiedlichen und stark wechselnden Einsatzbedingungen und dem individuellen Fahrstil.

Gern haben wir Ihren Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner, die Neubeck Automobile GmbH in Speyer, hierzu angesprochen. Von dort haben wir erfahren, dass Ihr Autohaus zusammen mit unserem technischen Fachbereich in Hannover den Sachverhalt geprüft hat. Es wurde festgestellt hat, dass die Schadensursache auf einen Verschleiß zurückzuführen ist. Deshalb können wir Ihren Wunsch nach einer Kostenbeteiligung leider nicht erfüllen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sehr geehrter Herr Barth, für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute.

Freundliche Grüße

und hier meine Antwort:


Sehr geehrter Hr Behrend, sehr geehrter Hr Rothe
Ihre nicht nur orthographisch sondern auch inhaltlich mehr als fragwürdige Antwort habe ich zur Kenntnis genommen - wenn Sie schon mit copy und paste arbeiten, dann wenigstens sinnbildend, möglicherweise liegt hier aber ein Verschleiss einer oder mehrerer Tasten vor.
Ich habe verstanden, dass Sie die Überzeugung vertreten, eine „Mobility Garantie“ besteht noch nicht einmal dem Wortsinn nach, ansonsten erschliesst sich Ihre Antwort hierzu nämlich nicht.
Ich habe weiter verstanden, dass Sie die Auffassung vertreten, bei einem Neufahrzeug sei ein erster Kupplungsschaden nach ca. 50.000 Km auf Verschleiss durch den Kunden zurückzuführen.
Die gleiche Auffassung vertreten Sie, wenn nach 5000 Km und 4 Monaten erneut der gleiche Kupplungsschaden auftritt - wieder Verschleiss durch den Kunden.
Offensichtlich enden Ihre Bemühungen, kundenorientiert zu arbeiten und einer solchen Angelegenheit auf den Grund zu gehen bereits mit einem Anruf bei dem entsprechenden Autohaus Neubeck Automobile und dem hierfür zuständigen Servicemitarbeiter.
Dessen einzige Sorge besteht darin, dass im Falle einer möglichen Garantieabwicklung Ersatzteile nicht zurückbelastet werden.
Eine Erklärung für das zweimal hintereinander aufgetretene Schadensbild hat er nicht - am einfachsten ist es, der Kunde ist zu dämlich, eine Kupplung zu bedienen.
Sie bitten mich Ihre erneute Entscheidung betreffend um Verständnis - ich versichere Ihnen hiermit, dass ich hierfür kein Verständnis habe und die Angelegenheit nunmehr juristisch klären lassen werde.
freundlicher Gruss
Günther Barth
 
Das einzige wo ich die in Schutz nehmen muss ist das Thema Mobilitätsgarantie. Die Bedingungen sind nicht perfekt kinderfreundlich, aber klar geregelt.
Wenn du es noch mit dem Fahrzeug in die Werkstatt schaffst, gibt es keinen Ersatz. Nur wenn du unterwegs liegen bleibst und dann nur Max. 3 Tage.

Ansonsten eher erbärmlich und dein Ärger verständlich. Der richtige Gutachter ist jetzt das alles entscheidende.
Viel Erfolg!
 
Die Arroganz von VWN und deinem Servicepartner ist einfach nur erbärmlich.
Nur einmal als Anmerkung am Rande. Wenn es wirklich am Fahrer liegen sollte warum hält die 1. Kupplung 10 mal so lange wie die 1.
Das ist so was von unlogisch. Ein guter KFZ Meister würde sich sofort an die Suche begeben und nicht dem Kunden auch noch Geld abnehmen
 
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