cse1
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T6 California - Beach
- Erstzulassung
- 01.05.2017
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell California T6 (Edition)
- Radio / Navi
- Aftermarket
- Extras
- Alpine ILX-F903
- Umbauten / Tuning
- Vanessa Module , Höherlegung, Schnorchel, Vollholzparkett ;-)
- FIN
- NAAM6500917*****
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7 HC
Liebe Mitlesende;-)
Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen VW T6 California Beach, 110 KW, 4M , Handschalter, BJ 2017
Bei mir handelt es sich um einen durchaus zur Besonnenheit gereiften Mann, BJ 1962 .
Es gibt eine abgeschlossene Garantieverlängerung über weitere 3 Jahre.
Der Cali wird auf Langstecken bewegt - von Sardinien bis an`s Nordkap; bedächtig gefahren, keine Anhängerlast und auch innen entschlackt und mit Vanessa Möbeln modifiziert.
Das anhängende Schreiben habe ich abschliessend an die VW Nutzfahrzeuge Vorstände Volker Seitz und Alexander Hitziger geschickt - ebenfalls ohne jede Reaktion ( die ich eigentlich auch nicht erwartet habe).
Die neu eingebaute Kupplung hat nunmehr ca. 5 Monate und 7000 Km gehalten, die Mitteilung von heute habe ich ebenfalls im Original angehängt.
Wieder wird mir erklärt, ich hätte die Kupplung verschlissen - Gewährleistung, Garantie und / oder Kulanz ausgeschlossen.
Wer ist bereit zu lesen und mir einen guten Rat zu geben ? ;-))
VW California Beach Edition
HD - CS 1205
Fgst.-Nr. WV2ZZZ7HZHH127703
inklusive Hersteller - Garantieverlängerung „ Volkswagen Nutzfahrzeuge Garantiepass“ . Garantiebeginn 19.04,2017 , Garantievariante 5 Jahre , 150.000 Km, abgeschlossen bei Autohaus Schweiger GmbH, A 660 Reutte bei Kauf als Neufahrzeug
Hr. Alexander Hitzinger , Vorstand Volkswagen Nutzfahrzeuge Technik
Hr. Volker Seitz, Vorstand Volkswagen Nutzfahrzeuge Kommunikation
zur Kenntnisnahme
Fall VW-2019-08-008748
Sehr geehrter Herr Seitz,
Ihren Mailkontakt habe ich von meinem Bruder Hr. Andreas Barth, Partner bei MHP. a Porsche Company, erhalten und bitte Sie zunächst, ggf. dieses Schreiben an Hr. Alexander Seitz weiterzuleiten.
Vorab sei mir der Hinweis gestattet, dass es sich bei diesem Bus um meinen 5. VW Bus handelt und das Fahrzeug ausschliesslich auf Langstrecken zu Urlaubsfahrten genutzt wird und nein, mein linker Fuss ruht dabei nicht permanent auf dem Kupplungspedal, wie mir unter anderem durch das Autohaus Neubeck in Speyer unterstellt wurde.
Mein Anliegen ist, Ihnen kurz aufzuzeigen, wie mit Kunden verfahren wird, die ein vermeintlich berechtigtes Interesse daran haben, dass Ihnen in einem Schadensfall geholfen wird.
Ich erlaube mir hier nur eine Zusammenfassung unter Berufung auf das letzte Schreiben vom 06.09.2019 (VW-2019-08-00874 - der gesamte Verlauf sollte in Ihrem Haus unter diversen „Fallnummern“ zu o.a. Fahrzeug hinterlegt sein.
Am 24.06.2019 bin ich mit o.a. Fahrzeug auf Sardinien liegengeblieben, auf Grund einer wiederholt durchrutschenden Kupplung verbunden mit Vibrationen aus dem Motorraum.
Nach Kontaktaufnahme mit Volkswagen Nutzfahrzeuge und der Volkswagen Mobilitätsgarantie wurde beschlossen, das Fahrzeug nach Olbia zu German Cars , VAG Partner per Abschlepper zu verbringen.
Die aufgetretene Symptomatik ( Kupplungsrutschen, Vibrationen Motorraum) wurden genau so bei Fahrzeugübergabe und anschliessend mehrfach kommuniziert (zuletzt mit mail vom 28.06.2019, siehe Anhang).
Insofern ist es bereits faktisch falsch, zu behaupten, ich hätte „Geräusche im Bereich Schwungrad“ beanstandet.
Das Fahrzeug befand sich insgesamt 8 Arbeitstage in Olbia, ein Leihwagen wurde mir nach 3 Tagen an einem anderen Ort zu Abholung zur Verfügung gestellt, dies nur am Rande.
Weiter wird nun behauptet, Ihr Volkswagen Nutzfahrzeugpartner in Olbia hätte mein Fahrzeug „kostenfrei überprüft“ und „keinerlei Beschädigung feststellen können.“ Nach einem 8-tägigen Werkstattaufenthalt.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass ich per PACE - Dongle rechtssicher nachweisen kann, dass das Fahrzeug während des Werkstattaufenthaltes exakt 3,4 Km bewegt wurde - soll dies eine fach- und sachgerechte Überprüfung gewesen sein?
Letztendlich wurde mir in Olbia das Fahrzeug mit dem Hinweis (auf italienisch) zurückgegeben, dass „nunmehr“ alles „perfekt“ sei und „das Fahrzeug repariert “ wurde. Dies unter Zeugen - ich habe mich auf diese Aussage verlassen.
Bei meiner Rückfahrt nach Deutschland traten auf dem Gotthard Pass in der Schweiz exakt die gleichen Symptome wieder auf und zwang mich zu mehreren Pausen, da ein Abkühlen zunächst ein Weiterfahren ohne rutschende Kupplung ermöglichte.
Unmittelbar nach Rückkehr wurde ich bei „meinem“ Volkswagen Nutzfahrzeug Partner VW Hofmann, 69168 Wiesloch vorstellig, der mich jedoch an das Autohaus Neubeck, 67333 Speyer verwies, da Sie „Garantieleistungen an Nutzfahrzeugen nicht mehr durchführen dürften“.
Dort vorstellig geworden bat ich das Schadensbild betreffend zunächst um Abklärung eines möglichen Garantiefalls mit dem Hinweis darauf, dass gemäss mir vorliegender Unterlagen eine Garantieanfrage vorab bei der Porsche AG in Salzburg zu stellen sei, da die abgeschlossene Garantieverlängerung dies so in Ihren Bedingungen vorsehen würde.
Damit war das Autohaus Neubeck bereits überfordert.
Mir vorliegend wurde ein Bild einer „blauen“ Kupplung mit dem Hinweis auf „thermische Überlastung“ nach Salzburg geschickt mit der Fragestellung, ob sich dies Salzburg gegenüber als Garantiefall darstelle und wie „weiterverfahren“ werden sollte.
Natürlich stellt sich eine thermisch überlastete Kupplung nicht per se als Garantiefall da - viel einfacher ist es, dem Kunden mehrfach unsachgemässe Handhabung unter anderem durch „permanentes Schleifen -lassen der Kupplung“ zu unterstellen.
Ich halte hier noch einmal ausdrücklich fest, dass dies nicht der Fall war/ist, das Fahrzeug ausschliesslich auf Langstrecken (siehe km-Laufleistung, derzeit ca. 70.000) bewegt wird und in keinem Fall ein Nutzfahrzeug nach erfolgter Laufleistung bei Schadensereignis das vorliegende Schadensbild ( Kupplung und Zweimassenschwungrad blau angelaufen) aufweisen sollte, zumal weder „überladen“ noch im „Anhängebetrieb"( keine Anhängerkupplung) genutzt, was mir ebenfalls unterstellt wurde.
Von einem sachgemässen Umgang ausgehend ist vielmehr davon auszugehen, dass ein mechanisches Problem vorgelegen haben muss, sehr wahrscheinlich nach Begutachtung der sich nunmehr in meinem Besitz befindlichen Teile durch eine befreundeten Fahrzeugingenieur im Bereich der Geber- ,Nehmerzylinder. Auf meine Nachfrage diesbezüglich hat das Autohaus Neubeck verneint, das hier eine Prüfung vor/während des Ausbaus erfolgt ist.
Ich bin kein Sachverständiger - ich weiss allerdings, wie eine Kupplung sachgerecht zu bedienen ist.
Mir ist klar, dass „Teile eines Automobils von der ersten Betriebsstunde an“ einem „Verschleiss unterliegen“ - in Beantwortung des beigefügten Schreibens lassen Sie mich abschliessend erwähnen, dass Öl und Filter alle 10.000Km nachweislich durch eine Fachwerkstatt gewechselt werden und die „Scheibenwischblätter" bereits dreimal getauscht wurden - nur um diesen zweifelsfrei unsachdienlichen Hinweis ergänzend ebenfalls zu entkräften.
Vollständig erstaunen lässt mich der abschliessende Hinweis, dass meine abgeschlossene Original Volkswagen Nutzfahrzeug Garantieverlängerung „nicht beurteilt werden könne“, da ich diese „mit einer separaten Stelle“ abgeschlossen hätte - hier bitte ich um Klärung.
Zusammenfassend halte ich fest:
In Olbia wurde sich ganz offensichtlich in 8 Werktagen überhaupt nicht um das Fahrzeug gekümmert, bzw. das Fahrzeug unrepariert zurückgegeben.
In Speyer wurde letztendlich in ebenfalls 8 Werktagen fachgerecht repariert, jedoch ohne das vorliegende Schadensbild adäquat untersucht zu haben und ohne eine sachgerechte Garantieanfrage an die Porsche AG Salzburg gerichtet zu haben.
Die durch mich initiierte Kulanzanfrage wurde mit dem Hinweis auf „Verschleiss“ letztendlich abgelehnt, wiederum auf Grundlage der Hinweise durch das Autohaus Neubeck, das faktisch eine Ursache für den ersichtlichen Verschleiss weder eruiert hat, noch vorab ein mechanisches Problem in Erwägung gezogen hat.
Zu keinem Zeitpunkt wurde von keiner der involvierten Stellen sachgerecht bzw. zielführend, in keinem Fall aber kundenorientiert agiert; was mich letztendlich zu diesen Zeilen mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Korrektur der bisher erfolgten Entscheidungen hinsichtlich einer wie auch immer gearteten Leistung durch Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Ich würde mich freuen, von Ihnen ein positives Feedback hinsichtlich einer möglichen Schadensregulierung zu erhalten und entschuldige mich dafür, dass entgegen meiner Absicht, die Darstellung nun doch umfassender geworden ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundlicher Gruss
Günther Barth
und hier die Mitteilung von heute, die 2. Kupplung betreffend, welche 7000 km verbaut war.
Sehr geehrter Herr Barth,
leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.
Das Getriebe ist ausgebaut. Sie können sich den Schaden gerne anschauen kommen. Bringen Sie den Gutachter ebenfalls mit.
Die Kupplung ist mit dem Schwungrad verschmolzen. Das Ausrücklager ist ebenfalls angeschmolzen. Hier gibt es keine Kulanz oder Garantie drauf.
Wir Bitten um eine schnelle Entscheidung bezüglich der Reparatur, da wir ab dem 15.01.2020 pro Tag 15,00 Euro Brutto Standgebühren berechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Biernatzki
Serviceberater
Neubeck Automobile GmbH
Landwehrstraße 34
67346 Speyer
Tel.: +49 6232 – 648 - 8
Fax: +49 6232 – 648 - 904
Mail: thomas.biernatzki@neubeck-online.de
Internet: www.neubeck-online.de
Facebook: www.facebook.com
Wer es bis hierhin geschafft hat - wer hat einen guten Rat ? ;-)
DANKE vorab und Gruss
Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen VW T6 California Beach, 110 KW, 4M , Handschalter, BJ 2017
Bei mir handelt es sich um einen durchaus zur Besonnenheit gereiften Mann, BJ 1962 .
Es gibt eine abgeschlossene Garantieverlängerung über weitere 3 Jahre.
Der Cali wird auf Langstecken bewegt - von Sardinien bis an`s Nordkap; bedächtig gefahren, keine Anhängerlast und auch innen entschlackt und mit Vanessa Möbeln modifiziert.
Das anhängende Schreiben habe ich abschliessend an die VW Nutzfahrzeuge Vorstände Volker Seitz und Alexander Hitziger geschickt - ebenfalls ohne jede Reaktion ( die ich eigentlich auch nicht erwartet habe).
Die neu eingebaute Kupplung hat nunmehr ca. 5 Monate und 7000 Km gehalten, die Mitteilung von heute habe ich ebenfalls im Original angehängt.
Wieder wird mir erklärt, ich hätte die Kupplung verschlissen - Gewährleistung, Garantie und / oder Kulanz ausgeschlossen.
Wer ist bereit zu lesen und mir einen guten Rat zu geben ? ;-))
VW California Beach Edition
HD - CS 1205
Fgst.-Nr. WV2ZZZ7HZHH127703
inklusive Hersteller - Garantieverlängerung „ Volkswagen Nutzfahrzeuge Garantiepass“ . Garantiebeginn 19.04,2017 , Garantievariante 5 Jahre , 150.000 Km, abgeschlossen bei Autohaus Schweiger GmbH, A 660 Reutte bei Kauf als Neufahrzeug
Hr. Alexander Hitzinger , Vorstand Volkswagen Nutzfahrzeuge Technik
Hr. Volker Seitz, Vorstand Volkswagen Nutzfahrzeuge Kommunikation
zur Kenntnisnahme
Fall VW-2019-08-008748
Sehr geehrter Herr Seitz,
Ihren Mailkontakt habe ich von meinem Bruder Hr. Andreas Barth, Partner bei MHP. a Porsche Company, erhalten und bitte Sie zunächst, ggf. dieses Schreiben an Hr. Alexander Seitz weiterzuleiten.
Vorab sei mir der Hinweis gestattet, dass es sich bei diesem Bus um meinen 5. VW Bus handelt und das Fahrzeug ausschliesslich auf Langstrecken zu Urlaubsfahrten genutzt wird und nein, mein linker Fuss ruht dabei nicht permanent auf dem Kupplungspedal, wie mir unter anderem durch das Autohaus Neubeck in Speyer unterstellt wurde.
Mein Anliegen ist, Ihnen kurz aufzuzeigen, wie mit Kunden verfahren wird, die ein vermeintlich berechtigtes Interesse daran haben, dass Ihnen in einem Schadensfall geholfen wird.
Ich erlaube mir hier nur eine Zusammenfassung unter Berufung auf das letzte Schreiben vom 06.09.2019 (VW-2019-08-00874 - der gesamte Verlauf sollte in Ihrem Haus unter diversen „Fallnummern“ zu o.a. Fahrzeug hinterlegt sein.
Am 24.06.2019 bin ich mit o.a. Fahrzeug auf Sardinien liegengeblieben, auf Grund einer wiederholt durchrutschenden Kupplung verbunden mit Vibrationen aus dem Motorraum.
Nach Kontaktaufnahme mit Volkswagen Nutzfahrzeuge und der Volkswagen Mobilitätsgarantie wurde beschlossen, das Fahrzeug nach Olbia zu German Cars , VAG Partner per Abschlepper zu verbringen.
Die aufgetretene Symptomatik ( Kupplungsrutschen, Vibrationen Motorraum) wurden genau so bei Fahrzeugübergabe und anschliessend mehrfach kommuniziert (zuletzt mit mail vom 28.06.2019, siehe Anhang).
Insofern ist es bereits faktisch falsch, zu behaupten, ich hätte „Geräusche im Bereich Schwungrad“ beanstandet.
Das Fahrzeug befand sich insgesamt 8 Arbeitstage in Olbia, ein Leihwagen wurde mir nach 3 Tagen an einem anderen Ort zu Abholung zur Verfügung gestellt, dies nur am Rande.
Weiter wird nun behauptet, Ihr Volkswagen Nutzfahrzeugpartner in Olbia hätte mein Fahrzeug „kostenfrei überprüft“ und „keinerlei Beschädigung feststellen können.“ Nach einem 8-tägigen Werkstattaufenthalt.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass ich per PACE - Dongle rechtssicher nachweisen kann, dass das Fahrzeug während des Werkstattaufenthaltes exakt 3,4 Km bewegt wurde - soll dies eine fach- und sachgerechte Überprüfung gewesen sein?
Letztendlich wurde mir in Olbia das Fahrzeug mit dem Hinweis (auf italienisch) zurückgegeben, dass „nunmehr“ alles „perfekt“ sei und „das Fahrzeug repariert “ wurde. Dies unter Zeugen - ich habe mich auf diese Aussage verlassen.
Bei meiner Rückfahrt nach Deutschland traten auf dem Gotthard Pass in der Schweiz exakt die gleichen Symptome wieder auf und zwang mich zu mehreren Pausen, da ein Abkühlen zunächst ein Weiterfahren ohne rutschende Kupplung ermöglichte.
Unmittelbar nach Rückkehr wurde ich bei „meinem“ Volkswagen Nutzfahrzeug Partner VW Hofmann, 69168 Wiesloch vorstellig, der mich jedoch an das Autohaus Neubeck, 67333 Speyer verwies, da Sie „Garantieleistungen an Nutzfahrzeugen nicht mehr durchführen dürften“.
Dort vorstellig geworden bat ich das Schadensbild betreffend zunächst um Abklärung eines möglichen Garantiefalls mit dem Hinweis darauf, dass gemäss mir vorliegender Unterlagen eine Garantieanfrage vorab bei der Porsche AG in Salzburg zu stellen sei, da die abgeschlossene Garantieverlängerung dies so in Ihren Bedingungen vorsehen würde.
Damit war das Autohaus Neubeck bereits überfordert.
Mir vorliegend wurde ein Bild einer „blauen“ Kupplung mit dem Hinweis auf „thermische Überlastung“ nach Salzburg geschickt mit der Fragestellung, ob sich dies Salzburg gegenüber als Garantiefall darstelle und wie „weiterverfahren“ werden sollte.
Natürlich stellt sich eine thermisch überlastete Kupplung nicht per se als Garantiefall da - viel einfacher ist es, dem Kunden mehrfach unsachgemässe Handhabung unter anderem durch „permanentes Schleifen -lassen der Kupplung“ zu unterstellen.
Ich halte hier noch einmal ausdrücklich fest, dass dies nicht der Fall war/ist, das Fahrzeug ausschliesslich auf Langstrecken (siehe km-Laufleistung, derzeit ca. 70.000) bewegt wird und in keinem Fall ein Nutzfahrzeug nach erfolgter Laufleistung bei Schadensereignis das vorliegende Schadensbild ( Kupplung und Zweimassenschwungrad blau angelaufen) aufweisen sollte, zumal weder „überladen“ noch im „Anhängebetrieb"( keine Anhängerkupplung) genutzt, was mir ebenfalls unterstellt wurde.
Von einem sachgemässen Umgang ausgehend ist vielmehr davon auszugehen, dass ein mechanisches Problem vorgelegen haben muss, sehr wahrscheinlich nach Begutachtung der sich nunmehr in meinem Besitz befindlichen Teile durch eine befreundeten Fahrzeugingenieur im Bereich der Geber- ,Nehmerzylinder. Auf meine Nachfrage diesbezüglich hat das Autohaus Neubeck verneint, das hier eine Prüfung vor/während des Ausbaus erfolgt ist.
Ich bin kein Sachverständiger - ich weiss allerdings, wie eine Kupplung sachgerecht zu bedienen ist.
Mir ist klar, dass „Teile eines Automobils von der ersten Betriebsstunde an“ einem „Verschleiss unterliegen“ - in Beantwortung des beigefügten Schreibens lassen Sie mich abschliessend erwähnen, dass Öl und Filter alle 10.000Km nachweislich durch eine Fachwerkstatt gewechselt werden und die „Scheibenwischblätter" bereits dreimal getauscht wurden - nur um diesen zweifelsfrei unsachdienlichen Hinweis ergänzend ebenfalls zu entkräften.
Vollständig erstaunen lässt mich der abschliessende Hinweis, dass meine abgeschlossene Original Volkswagen Nutzfahrzeug Garantieverlängerung „nicht beurteilt werden könne“, da ich diese „mit einer separaten Stelle“ abgeschlossen hätte - hier bitte ich um Klärung.
Zusammenfassend halte ich fest:
In Olbia wurde sich ganz offensichtlich in 8 Werktagen überhaupt nicht um das Fahrzeug gekümmert, bzw. das Fahrzeug unrepariert zurückgegeben.
In Speyer wurde letztendlich in ebenfalls 8 Werktagen fachgerecht repariert, jedoch ohne das vorliegende Schadensbild adäquat untersucht zu haben und ohne eine sachgerechte Garantieanfrage an die Porsche AG Salzburg gerichtet zu haben.
Die durch mich initiierte Kulanzanfrage wurde mit dem Hinweis auf „Verschleiss“ letztendlich abgelehnt, wiederum auf Grundlage der Hinweise durch das Autohaus Neubeck, das faktisch eine Ursache für den ersichtlichen Verschleiss weder eruiert hat, noch vorab ein mechanisches Problem in Erwägung gezogen hat.
Zu keinem Zeitpunkt wurde von keiner der involvierten Stellen sachgerecht bzw. zielführend, in keinem Fall aber kundenorientiert agiert; was mich letztendlich zu diesen Zeilen mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Korrektur der bisher erfolgten Entscheidungen hinsichtlich einer wie auch immer gearteten Leistung durch Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Ich würde mich freuen, von Ihnen ein positives Feedback hinsichtlich einer möglichen Schadensregulierung zu erhalten und entschuldige mich dafür, dass entgegen meiner Absicht, die Darstellung nun doch umfassender geworden ist.
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Das Getriebe ist ausgebaut. Sie können sich den Schaden gerne anschauen kommen. Bringen Sie den Gutachter ebenfalls mit.
Die Kupplung ist mit dem Schwungrad verschmolzen. Das Ausrücklager ist ebenfalls angeschmolzen. Hier gibt es keine Kulanz oder Garantie drauf.
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Mit freundlichen Grüßen
Thomas Biernatzki
Serviceberater
Neubeck Automobile GmbH
Landwehrstraße 34
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DANKE vorab und Gruss