Fahrzeugüberführung

yessy

Top-Mitglied
Ort
Mittelschweiz
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
1/2007
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
n.n
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Extras
Tempomat ,Klima, Rückfahrsensoren, 5 zusätzliche Steckdosen , LED Tagfahrlicht u.n.Kleinigkeiten
Umbauten / Tuning
AHK / abnehmbar , LSH , LED - Innenbeleuchtung . Wechselrichter , Bett/en , AGM 100Am Versorgerbatterie
FIN
WV1 ZZZ 7HZ 7H0 xx
Hallo zusammen ,

habe da ein kleines Problem und möchte die ansprechen die sich damit wirklich auskennen .

Habe mir ein Fahrzeug in D gekauft und möchte es in die CH Überführen . Der Verkäufer lässt noch die Kennzeichen dran .

Wie funktioniert das ganze Prozedere in D .

Bin dankbar für jede fundierte Auskunft .
 
Dann musst du dem Verkäufer die Kennzeichen und den FZ-Schein wieder zuschicken, der meldet es ab und sendet dir den FZ-Schein wieder zu. Ansonsten kann er es nicht abmelden.
Oder das FZ ist für die Online-Abmeldung "registriert":
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/auto-abmelden/
Wie das geht wird da erklärt, geht aber erst bei ab 2015 angemeldeten FZ.
Am Einfachsten wird ein Exportkennzeichen sein, da ist das Ablaufdatum drauf...
 
Ich muss bei der Einreise in die CH das Fahrzeug auch noch verzollen. Aber wie schon geschrieben ... keine Ahnung :confused:
 
Hallo,

....Vorsicht - da solltest du am besten beim Zollamt nachfragen, oder jemand der sich wirklich auskennt.

Wenn du als Schweizer mit einem Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen die Grenze überschreitest kann das richtig Ärger geben.
Das Fahrzeug sollte abgemeldet sein und man gibt es nur mit Überführungskennzeichen aus der Hand.

Wenn jemand das Fahrzeug nicht ab- oder ummeldet kann er überall die Sau raus lassen - den Ärger hat dann der Verkäufer.
Viel wichtiger ist jedoch die Sache mir dem Zoll.

Gruß
Claus
 
Erst einmal Danke an Euch , habe mir schon die Tel.Nr. vom Zollamt in D rausgesucht , werde morgrn mal dort anrufen .
ich denke auch das es wohl das Überführungskennzeichen braucht , morgen wissen wir mehr . Werde es euch den mitteilen.
 
Darf man fragen welches Model Du gekauft hast?

Gruss aus der Zentralschweiz
Swissbob
 
Ich habe meine Autos wie folgt überführt:

Auto war in Deutschland zugelassen auf den Verkäufer. Dieser hat mich bei seiner Versicherung vorher als Fahrer gemeldet (kostete 20 Euro).

Zollanmeldung zuvor elektronisch gemacht.

Anschliessend an die Grenze in Konstanz. Deutscher Zoll macht Stempel auf den Ausfuhrschein. Dann zu den Schweizern nebenan. Die haben das alles erfasst und mir 3 Tage Zeit für die definitive Verzollung gegeben (konnten die da nicht machen).

Dann nach Hause und 3 Tage später zum Zollamt und das Auto eingeführt.

Ein anderes Auto habe ich auf gleichem Weg aber mit roten Händlerschildern überführt, ein anderes mit Exportschildern. Prozedere immer gleich.

Solange du deine elektronische Zollanmeldung gemacht hast wird die keiner ans Bein pinkeln.
 
Moin, such Dir eine Spedition die Zollabwicklung anbietet. Ich habe meinen Rockton abgemeldet an einen Scheizer verkauft, die Zollerklärung bei einer Spedioin für 80 € erstellen lassen und der Käufer kam mit einem Hänger.
Gruß Ulli
 
Noch ein Hinweis: Exportschilder werden mit einer Laufzeit von über 30 Tagen angeboten. Gemäss Aussage meines Strassenverkehrsamts ist eine Nutzung ausländischer Kennzeichen nicht länger als 30 Tage erlaubt. Egal welche Art von Kennzeichen.
 
WOW ... so viele und gute Vorschläge ... Danke Euch für eure Bemühhungen ,

Die Situation hat sich heute schon wieder geändert ... Verkäufer bringt mir das Fahrzeug kommende Woche vor die Haustür und ich bringe Ihn danach zum Flieger / Airport danach fahre ich über die Grenze drehe und führe ihn ein incl. Verzollung dann MFK danach die Nummer fertig .
 
Wenn Du als Schweizer in der Schweiz ein in Deutschland versichertes unverzolltes Fahrzeug führst bin ich der Ansicht dies könne zu Problemen führen.
Soviel ich weiss ist es nicht erlaubt im Ausland einem einheimischen ein Fahrzeug zum Gebrauch zu überlassen.
 
Es geht hier aber in erster Linie um den regelmäßigen Gebrauch.

Wenn zuvor die elektronische Zollanmeldung gemacht wurde, sollte es kein Problem geben. Zudem müssen sie dich erstmal erwischen...
 
Vorausgesetztdas ich dich richtig verstanden habe ...

Kann bei diesem Fahrzeug (nur aus Neugier) schnell mal passieren . die Strafen z.B. sind sehr Empfindlich (ohne Zollerklärung) , es wir der Kaufpreis des Fahrzeugs mit einbezogen .
Kann also schnell mal im vierstelligen Bereich liegen da dir versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen wird .
Hat mich der Zoll extra hingewiesen.
 
Wie gesagt, wenn du die Zollanmeldung elektronisch gemacht hast, dann wird man deinen Versuch das ganze legal zu machen wohl anerkennen.
Aber geh lieber auf Nummer sicher. Hol dir eine Spedition bzw. werde direkt beim Zoll vorstellig. Die sagen dir genau was du tun musst (sofern nicht schon geschehen).

Ich will ja nicht, dass du meinetwegen noch ins Gefängnis musst :)
 
Hallo ,

heute hab ich ihn Inlandverzollt .

Auf alle Fälle besser und nicht so umständlich und kostenintensiv wie an der Grenze selber .
Bei der Einreise Formular 15.25 geholt und weiter gefahren . Man bekommt eine Frist (2 -3 Tage ) ab Einreise , danach zum Zoll , Rechnung zahlen und fertig , dann geht es zum Mfk und danach die Nummer ... war alles ganz cool 8)
 
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