T5.2 215/65 R16 102S eintragen möglich Österreich?

Nur in Österreich:
Wenn die Bereifungs- bzw die Felgengröße im Zulassungsschein bzw im Typenschein steht, darfst du „legal“ die Bereifung fahren.

Wenn das nicht angegeben ist, nicht.

Ich hab Standardmäßig nur die 215/65/16C im Typenschein. Darf NUR die fahren. Ausnahmslos.

Hab jetzt 235/55 R17 Typisieren lassen und darf auch nur DIE Kombination jetzt zusätzlich zu den 215er/65/16C fahren.

Ich darf aber keine 240er, 230er oder sonst was aufziehen.

So Gesetzlich. Und bei kleinkarierten Rennleitungsorganen die genau schauen.

Ich halte mich an meine Zulassung. Aber endeffektlich ist es jeden selbst überlassen und eigenverantwortung.

Deshalb auch die Kontaktdaten von VW Österreich um nachzufragen oder vielleicht sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen.

Diese dann mitführen und gut isses.
 
Hallo,

Standardmäßig nur die 215/65/16C im Typenschein

nur zum Verständnis, im großen Typenschein oder den kleinen gelben, was man immer mitführt ?

in meiner EG Bescheinigung (hab ein dt. Bus) stehen alle größen drin, von 215 65 R16 bis 255 45 R18,

da scheint die EG Bescheinigung alles bereit zu stellen was auf ein Bus an Rad Reifen Kombinationen passt, egal ob Transporter oder Multivan...


Grüße

Rene´
 
Bei mir steht im Zulassungsschein und im Typenschein (großes Heft) dasselbe drin.

Erst ab mitte 200 6 stehen alle Dimensionen drin. Ich mit meinem 200 5er hab / darf nur eine Felge, die Originalen Stahl 215er fahren
 
so leute, hier mal mein auszug aus meinem COC Papier, ich habe einen T5.2 Transporter Baujahr 2014 mit 140PS

Jetzt stellt sich die Frage warum geht ein 235/55 R17 ohne C aber beim 215/65 R16 nur mit C

Wenn alle mit C gefordert wären, ergibt das ja noch irgendwie sinn, aber so check ich den sinn dahinter nicht ganz.
 

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Hallo,

@ Meckalex :

Danke für die Info, das mit vor und nach 2006 wußte ich noch nicht,



aber so check ich den sinn dahinter nicht ganz.

als ob was in Österreich Sinn ergeben muss :(

ich hab jedenfalls noch nie auf das C geachtet, Reifendimension und Traglast muss passen


Grüße

Rene´
 
so leute, hier mal mein auszug aus meinem COC Papier, ich habe einen T5.2 Transporter Baujahr 2014 mit 140PS

Jetzt stellt sich die Frage warum geht ein 235/55 R17 ohne C aber beim 215/65 R16 nur mit C

Wenn alle mit C gefordert wären, ergibt das ja noch irgendwie sinn, aber so check ich den sinn dahinter nicht ganz.

Hallo!
235/55 R17 Gibt es auch nicht in C meines Wissens nach. Darum darfst du laut deinem Schein alle angeführten( auch diese 17er eben ohne C) genauso ohne Typisierung drauf Schrauben.

Alles nicht angeführte, muss eigentlich Typisiert werden. Laut Rennleitung :D
 

wenn es nach denen gehen würde, hätte ich schon sehr viel Zeit bei der Landesregierung verbracht und noch mehr Geld verpulvert...

eine telefonische Anfrage ergab immer, brauchen Sie nicht bzw. Sie könnten müssen aber nicht,

entweder ich hab immer ein desinteressierten Beamten erwischt, oder die liebe Polzei ist übereifrig was Änderungen am Auto betrifft


Grüße

Rene´
 
irgendwie verstehe ich es aber noch nicht ganz.

Bei mir steht im Zulassungsschein ich kann 215/65R16c fahren.
Wenn ich jetzt die BFG KO2 215/65R16 drauf gebe (und das c nur eine "Empfehlung" ist) fahre ich doch genau das gleiche was ich Standardmässig auch drauf habe bzw. was auch so zugelassen ist.

PS: ich hab einen T5.2 mit 140PS mit MZHG von 2800kg (Achslasten würde auch passen und höchstgeschwindigkeit auch)

Checke daher nicht was hier nicht passen sollte?

Danke schon vorab
hasni
Lies dir den Thread am besten mal vom Anfang an durch, es steht alles drin.
Dass C nur eine "Empfehlung" ist, steht nirgends geschrieben, zumindest nicht in Gesetzestexten. Dass nur solche Reifen gefahren werden dürfen, die in den Fahrzeugpapieren genannt sind, steht dagegen sehr wohl geschrieben...


Wenn du Bock auf Diskussionen mit Ordnungshütern, dem ein oder anderen Tüv oder mit deiner Versicherung hast, dann kannst du es ja ohne C probieren.
Beachte aber mindestens die Tragindex-Zahlen hinter dem C. Wenn die Anforderung nicht mindestens erfüllt ist, dann kommst du definitiv bei KEINER Diskussion durch damit.
 
Wie gesagt.
Die Dame, falls sich noch nichts geändert hat, ist ALLEINE für GANZ Österreich zuständig. Deshalb auch die lange Wartezeit auf Antwort.

Österreich ist echt etwas schwierig. Da bringt Dir die Deutsche Kontaktstelle gar nichts. Das muss, wenn benötigt, über den Generalimporteur (Porsche Salzburg) laufen.
Ich wüsste nicht, warum eine Bestätigung des HERSTELLERS hier nicht reichen sollte - und der sitzt nun mal in Deutschland. Und wenn der kein grünes Licht gibt, dann geht es eben nur mit einer Einzelabnahme beim Tüv
 
dann ne andere frage hat, hat wer nen T5.2 bus und hat die BF KO2 215/65R16 "legal" in Österreich am Start und könnte mir die Bestätigung vom TÜV / Einzelabnahme zukommen lassen?
 
Jetzt stellt sich die Frage warum geht ein 235/55 R17 ohne C aber beim 215/65 R16 nur mit C

Wenn alle mit C gefordert wären, ergibt das ja noch irgendwie sinn, aber so check ich den sinn dahinter nicht ganz.
235/55 R17 darfst du NICHT fahren. Du darfst
"235/55 R17 rf." fahren, wobei das rf. für Reinforced steht und mit Blick auf VWs Reifenguide mit XL gleichzusetzen sein dürfte (ohne Gewähr).
 
Es gibt ein Ergebnis:

Ich habe mit einem anderen Prüfer geredet und nachdem er nachgeschlagen hat meinte er, dass es kein Problem sei.
Also die neuen AT Reifen aufgezogen und zu einem ganz normalen kleinen Eintragungstermin gefahren und wurde
anstandslos eingetragen: LT215/65R16 103S M+S
Manchmal gehts ja doch so einfach.

Was lernt man ? Nicht immer dem ersten Prüfer glauben.
Viel Spaß euch eure AT Reifen in Österreich LEGAL zu fahren :D
 
Es gibt ein Ergebnis:

Ich habe mit einem anderen Prüfer geredet und nachdem er nachgeschlagen hat meinte er, dass es kein Problem sei.
Also die neuen AT Reifen aufgezogen und zu einem ganz normalen kleinen Eintragungstermin gefahren und wurde
anstandslos eingetragen: LT215/65R16 103S M+S
Manchmal gehts ja doch so einfach.

Was lernt man ? Nicht immer dem ersten Prüfer glauben.
Viel Spaß euch eure AT Reifen in Österreich LEGAL zu fahren :D
Zunächst Glückwunsch, dass die Vernunft am Ende doch noch gesiegt hat. Um es noch mal für mich und alle anderen klar zu stellen: Du hast sie wirklich EINGETRAGEN bekommen im Schein und es nicht nur gesagt bekommen - richtig? Ich frage deshalb nochmal explizit, weil es (zumindest in Deutschland) ja heute nicht mehr üblich ist, verschiedene Reifengrößen überhaupt einzutragen, es steht da gewöhnlich nur eine einzige Basisgrößenbezeichnung und sonst nichts, und die wird beim Wechsel auf andere freigegebene Standardreifen nie ergänzt. Nur bei Reifentypen, die NICHT den bisherigen Hersteller-Freigaben entsprechen, also Sonderfreigaben bzw. Einzelabnahmen, erfolgt eine Eintragung.
 
PS: Wobei ja die jetzt eingetragene Bezeichnung LT ja für "Light Truck" steht und somit dem C weitgehend gleichwertig sein dürfte, und dem von VW für andere Größen geforderten XL überlegen (beides ohne Gewähr). Die Eintragung bleibt als Vorsichtsmaßnahme gegen unschöne Diskussionen aber auf jeden Fall dringend anzuraten.

Und von der ursprünglich angefragten Kennung AT (All Terrein) ist jetzt keine Rede mehr, oder war das ein Schreibfehler?
 
Ich habe zum Typenschein eine extra Bestätigung bekommen und im Zulassungsschein wurde die neue Dimension eingetragen!
der goodrich AT ist EIN LT reifen
er hat genau diesen Reifen eingetragen bzw genau diese dimension

in Österreich ist es egal ob XL oder LT dem C gleuchwertig ist
wenn jemand genau ist zählt even nur exakt das was im schein steht

AT steht nicht extra drin ist ja auch nicht relevant
 
andreas99

bitte um info wo du das eingetragen bekommen hast

lg
hasni
 
Ich habe zum Typenschein eine extra Bestätigung bekommen und im Zulassungsschein wurde die neue Dimension eingetragen!
der goodrich AT ist EIN LT reifen
er hat genau diesen Reifen eingetragen bzw genau diese dimension

in Österreich ist es egal ob XL oder LT dem C gleuchwertig ist
wenn jemand genau ist zählt even nur exakt das was im schein steht

AT steht nicht extra drin ist ja auch nicht relevant

Ich habe mich bei VW bzw. Michelin/BF Goodrich erkundigt. Und beide sagen dass man BF-Goodrich All Terrain T/A KO2 215/65 R16 103/100S ohne Eintragung bei meiner T5.2 2,0TDI 4Motion Doka Pritsche monteren kann.
Sowohl vom Tragfähigkeitsindex als auch vom Geschwindigkeitsindex werden die geforderten Werte erreicht.

LG
 
Nach deutschem Recht in Deutschen Gefilden ist das ganz einfach. Die eingetragenen Reifen in den Zulassungspapieren und den COC Dokumenten sind zulässig. Wenn dort nur C Reifen stehen sind auch nur C Reifen zugelassen. das hat seinen guten Grund, da diese C Reifen eine verstärkte Flanke und Mischbett besitzen. Das macht sie Steifer, lauter und Sicherer bei Belastungen die über das normale PKW Verhalten hinaus gehen. Dazu kommt noch die Traglast in Verbindung mit Geschwindigkeitsindex.

Alles und ich meine ALLES was darüber hinausgeht kann nur duch eine Unbedenklichkeitserklärung, eine speziefische erweiterte COC oder eine Reifenfreigabe des Herstellers erfolgen. Liegt jenes nicht vor, erlischt die BE. Ganz einfach. Egal was Prüfer sagen...rechtens ist geschriebenes daher Abnahme beim Prüfer...dann hat er das Risiko und du das Recht.

Was natürlich möglich ist einen Reifen mit Freigabe über der mind. Spezifikation einzusetzen.

Wird in Ö nicht anders sein...

Eine eingetragene leistung von 80 KW im FZGschein ist ja auch keine Empfehlung ....:-)
 
Nach deutschem Recht in Deutschen Gefilden ist das ganz einfach. Die eingetragenen Reifen in den Zulassungspapieren und den COC Dokumenten sind zulässig. Wenn dort nur C Reifen stehen sind auch nur C Reifen zugelassen. das hat seinen guten Grund, da diese C Reifen eine verstärkte Flanke und Mischbett besitzen. Das macht sie Steifer, lauter und Sicherer bei Belastungen die über das normale PKW Verhalten hinaus gehen. Dazu kommt noch die Traglast in Verbindung mit Geschwindigkeitsindex.

Alles und ich meine ALLES was darüber hinausgeht kann nur duch eine Unbedenklichkeitserklärung, eine speziefische erweiterte COC oder eine Reifenfreigabe des Herstellers erfolgen. Liegt jenes nicht vor, erlischt die BE. Ganz einfach. Egal was Prüfer sagen...rechtens ist geschriebenes daher Abnahme beim Prüfer...dann hat er das Risiko und du das Recht.

Was natürlich möglich ist einen Reifen mit Freigabe über der mind. Spezifikation einzusetzen.

Wird in Ö nicht anders sein...

Eine eingetragene leistung von 80 KW im FZGschein ist ja auch keine Empfehlung ....:-)
Das würde ich genau so auch unterschreiben. Wenn er allerdings vom FahrzeugHERSTELLER, also VWN (nicht VW) etwas SCHRIFTLICH bekommen hat, was die Zulässigkeit des Reifentyps (Buchstabe für Buchstabe identisch benannt) bestätigt, dann würde ich das als gleichwertig zu einer Eintragung im CoC betrachten. Ich würde nur empfehlen, das dann auch immer mitzuführen.
 
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