Tempolimit ?

Was soll dann daran autonom sein, wenn ich dem System permanent "auf die Finger gucken" muss?
In der schönen neuen Netzwelt fahren doch die autonomen Taxen leer vor meine Haustür und ersetzen so den Linienbus.
Im Internet funktioniert das doch schon prächtig!

Oder lebst du etwa noch in der realen Welt, du Uninformierter?:eek:;):D
Du kennst die Regulierer und Zeigefingerheber noch lange nicht.

Wenn die eine Restriktion (autonomes Fahren) eingeführt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die andere Restriktion (Promillegrenze) aufgehoben wird.

Das Ziel ist doch immer die zusätzliche Bevormundung ;).
 
Dann darf ich bestimmt nur nüchtern in einem autonomen Taxi einsteigen, aber wofür brauch ich dann ein Taxi?
 
Du kennst die Regulierer und Zeigefingerheber noch lange nicht.

Wenn die eine Restriktion (autonomes Fahren) eingeführt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die andere Restriktion (Promillegrenze) aufgehoben wird.

Das Ziel ist doch immer die zusätzliche Bevormundung ;).
Jetzt mal locker bleiben!
Autonomes Fahren heißt für mich, dass es keinen Fahrer mehr gibt. Nur noch Passagiere. Die ganzen tollen Studien auf den Automessen und den Visionen hier im Netz zum autonomen Fahren haben doch gar kein Lenkrad mehr.
Kein Fahrer - keine Promillegrenze!8):D
(Im worst case höchstens eine saftige Reinigungspauschale vom Taxi-Unternehmen;()
 
Meine Stoßrichtung war eine andere:
Du hast minimalen Restalkohol vom Vortag intus.

Heute stehst du auf, machst die keinen großen Kopf und fährst deine 50km zur Arbeit - Alles gut.

Bei 0.0 Promillegrenze stehst auf, misst deinen Alkoholpegel und dann?
Kriegst du vom Arbeitgeber 1 Tag Sonderurlaub wegen Fahrunfähigkeit?
Fährst du 2x50km mi dem Taxi?
Oder wie soll das in der Praxis dann aussehen?

Man trinkt halt abends ein bißchen weniger.
Hat in den schicken Bundesländern jahrelang mit 0,0 funktioniert. ;)
 
Welche schicken Bundesländer?:uuups::cool:
 
Tempolimit bin ich eigentlich dagegen. Nur wenn es doch eh iwann kommen wird, dann bitte 140km/h und die Toleranzgrenze der Überschreitung auf Kraftfahrstraßen anheben von derzeit 20km/h auf 40km/h ohne Punkt. Dann tut es nicht so weh wenn man doch mal 180km/h fährt und ein schönes Licht sieht.:D
 
Nach dem Überwachungstool eCall kommt hier der neuste Clou unseres geliebten, von allen demokratisch legitimierten Europäischen Parlament:

"Sicherheitsfunktionen wie intelligente Geschwindigkeitsunterstützung und fortschrittliche Notbremssysteme müssen ab Mai 2022 in neue Fahrzeuge eingebaut werden.
[...]
Nach den neuen Vorschriften müssen fast 30 verschiedene Merkmale oder Systeme in neue Fahrzeuge verschiedener Typen eingebaut werden. Die meisten Technologien werden im Mai 2022 für neue Modelle (noch nicht entwickelt) und ab Mai 2024 für bereits bestehende Modelle verpflichtend.
[...]
ISA gibt dem Fahrer Feedback, basierend auf Karten und Verkehrszeichenbeobachtung, immer dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Das wird uns allen mehr Sicherheit geben und auch den Fahrern helfen, Bußgelder zu vermeiden
[...]
Zu den weiteren lebensrettenden Systemen, die in Neufahrzeugen eingeführt werden sollen, gehören: Notbrems-Assistenzsysteme und Notbremslicht, fortgeschrittene Fahrerablenkungswarnung, Notfall-Spurhaltesysteme, Rückfahrwarnsysteme und alkoholempfindliche Wegfahrsperren.

Auf Wunsch des Europäischen Parlaments werden alle Fahrzeuge mit ereignisbezogener (Unfall-)Datenerfassung ausgestattet, die kritische Daten einige Sekunden vor einem Unfall speichert. Sie werden wichtige Informationen für die Unfallanalyse und die zukünftige Reduzierung der Unfallzahlen liefern."

Zitat und Quelle:
Sichere Straßen: Lebensrettende Technologien für neue Fahrzeuge | Aktuelles | Europäisches Parlament

Natürlich alles nur zu Eurer Sicherheit! :o
 
Ich stelle mir das verpflichtende System der alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Taxen sehr witzig vor.
Ein Nüchterner Taxifahrer lässt 8 stark alkoholisierte Menschen in seinen Transporter und möchte den Wagen starten. Taxameter läuft natürlich schon. Motor startet nicht. Pannendienst wird angerufen. Die Insassen steigen natürlich alle aus, und nehmen sich ein anderes Taxi welches durch Zufall den Motor noch nicht aus hatte und werden nach Hause gebracht. Der Taxifahrer alleine im Auto wartend auf den Pannendienst. Sagt kann doch nicht wahr sein, die Kiste lief doch gerade noch - dreht den Schlüssel und oh wunder er läuft wieder.
 
Hi,

auch wenn ich hier gerade die Büchse der Pandora wieder öffne - ich muss das noch schreiben. Alle, die hier das Argument angeführt haben, dass man ja wenigstens nachts ohne Limit fahren dürfen können soll, denen sei ein Blick in die StVo angeraten:
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Was heißt das? Nachts fährt man gemeinhin mit Abblendlicht. Das Abblendlicht ist so eingestellt und vom TÜV überprüft, dass es ein Gefälle von mindestens 1% hat. Das heißt ein Scheinwerfer, der in 1 Meter Höhe angebracht ist, hat eine theoretische Leuchtweite von 100 Meter. Wenn man den Anhalteweg (Strecke in der Reaktionszeit + Bremsweg) nach der Geschwindigkeit auflösen würde, kommt man auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 120 km/h.

Alles, was schneller ist, würde den §3 verletzen.

Lustigerweise darf nach der Regel ein T5 schneller fahren als ein Porsche. Der hat die Scheinwerfer ja knapp über der Bordsteinkante.

Mir ist auch klar, dass sich da die wenigsten dran halten.
 
So schnell wie meine P2 am Bus weit leuchten kann der gar nicht fahren. :D
 
Den Hebel links am Lenkrad kennst Du? Der ist nicht nur für den Blinker.

Und falls Du heute humorfrei unterwegs sein möchtest:
Die Diskussion ist rel. müßig da die Sichtweite i.A. nicht am geometrischen "Ende" des Abblendlichtes aufhört, sondern je nach Umgebung deutlich früher oder auch deutlich später. Die Skandinavier und Australier schrauben sich nicht aus Spaß so Fernlichtbrenner an ihre Fahrzeuge, denn da hat es ohne weitere Sekundärinformationen (künstliche Lichtquellen aus dem Umfeld, vorausfahrende Fahrzeuge, etc.) tatsächlich zu wenig Sichtweite um auch nur 80 zu fahren.

Cheers, Michael
 
  • Like
Reaktionen: hjb
§ 3 Geschwindigkeit
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
§ 18 Abs. VI der StVO:

Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
  1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
  2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammenmit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
 
§ 18 Abs. VI der StVO:

Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
  1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
  2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammenmit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Ja, und das trifft nicht auf unbeleuchtete Unfallstellen zu, oder? Keine Schlussleuchten, kein fremdes Licht.
 
Zurück
Oben