BF Goodrich TA KO 2 (Ganzjahresreifen) und Italien im Sommer

Allgäuer1966

Top-Mitglied
Ort
8....
Mein Auto
T6 Kastenwagen
Erstzulassung
Dezember 2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Radio / Navi
Radio Composition COLOUR
Extras
hat er auch :-)
Umbauten / Tuning
seit 2018 Umbau zum Camper (Wohnmobilzulassung)
Servus miteinander,

weil es bei mir gerade ansteht (hab in der Suche hier nichts dazu gefunden).

Ich habe gern den BF Goodrich TA KO 2 auf dem Wagen, vor allem, wenn es abseits der Straße weiter geht. Dummerweise habe ich erst jetzt gelesen, dass in Italien im Sommer nur dann mit Ganzjahresreifen
gefahren werden darf, wenn der Index mindestens dem im Fahrzeugschein entspricht. In meinem Fall beim 2.0 TDI mit 150 PS stehen da 173 km/h Höchstgeschwindigkeit und Buchstabe T. Dieser Reifen hat
S und damit bis 180 km/h. Von der Höchstgeschwindigkeit her wäre ich ja drunter, aber eben nicht vom Indexbuchstaben her.

Nachdem ich ja sicher nicht der einzigste bin, der diese Reifen auf dem Wagen hat. Wie macht ihr das, meidet ihr Italien, oder gibt es irgendwo ein Schlupfloch, das ich noch nicht sehe? Wegen mir könnte man
auch die Höchstgeschwindigkeit bei meinem Wagen drosseln, ich fahr den eh nie aus ...
 
Habe die Frage auch im Facebook Forum gestellt und da meinte einer, wenn man den Reifen im Schein eintragen lässt, dann würde da S im Schein stehen und alles wäre gut. Kann es so einfach sein? :)
 
Nicht so einfach, Du musst erstmal einen Prüfer finden, der bereit dazu ist.
Denn normalerweise wird ein Sicherheitsaufschlag auf die eingetragene Vmax von 9 km/h aufgeschlagen (gibt auch ne genaue Formel dafür, müsst ich aber suchen ) dadurch bist Du bei 182, ergo T Reifen. Möglichkeit wäre dann, wenn die Traglast deutlich höher ist als vorgeschrieben, kann ich bei Dir nicht beurteilen, da Du keine Angaben machst. Ist in der Regel aber beim KO2 nicht der Fall.

Die Itaker können da schon sehr hart sein, da wird ne Diskussion 173 zu 180 nicht viel bringen.

Leider habe ich in dem Fall das auch nicht eingerechnet , muss ich mir auch für das nächste Projekt im Hinterkopf behalten
 
Danke für die Antwort. Hab es inzwischen auch gefunden. Es wird von einem Puffer von ca. 10% ausgegangen, da es eine Fertigungsstreuung gibt und man davon ausgeht, dass einzelne Fahrzeuge schneller sein können, als im Fahrzeugschein als V-Max angegeben. Von daher ist ein Index von T zwingend. Wollte ja von Albanien aus per Fähre über Italien zurück fahren. Nachdem ich aber auf die Reifen nicht verzichten will, sie sind einfach zu gut ... muss eben Italien auf mich verzichten und ich fahr über Slowenien und Österreich zurück. Kosten zwischen 400 und 2000 Euro an Bußgeld ist mir das Risiko, über Italien zurück zu fahren, einfach nicht wert. Und die Traglast ist niedriger, 103 statt wie eingetragen 107. Laut TüV aber immer noch im Bereich des Erlaubten. 1600 Achslast, 103 hat 875, somit 1750.
 
Genau, die Schneeflocken zählt.
 
Nur mal zum Verständnis eine Frage: Warum ist die Geschwindigkeitseinstufung der Reifen, ob „S“ (180 km/h) oder „T“ (190km/h), für die Italiener so wichtig? Darf man dort mittlerweile legal in diesen Geschwindigkeitsbereich vordringen? Wenn man das tun würde, hätte man mit den Behörden dort sicher erst mal ein anderes Problem als Reifen mit zu geringem Geschwindigkeitsindex.
 
Nur mal zum Verständnis eine Frage: Warum ist die Geschwindigkeitseinstufung der Reifen, ob „S“ (180 km/h) oder „T“ (190km/h), für die Italiener so wichtig? Darf man dort mittlerweile legal in diesen Geschwindigkeitsbereich vordringen? Wenn man das tun würde, hätte man mit den Behörden dort sicher erst mal ein anderes Problem als Reifen mit zu geringem Geschwindigkeitsindex.

Und ergänzend dazu darf man doch auch Winterreifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex fahren! Schönen 180er Aufkleber aufs Brett gepappt und alles ist Super?

Grüße, Robert!
 
Für mich nicht. Für mich zählt das tatsächliche Fahrverhalten auf Eis und Schnee. Und da finde ich den Reifen so schlecht, dass ich mir und anderen das nicht antun möchte...

Um das ging es doch gar nicht, ob der was taugt oder nicht. Es ging um die Italiener.

Der TS hat einen Bus mit EZ 2016. Da gilt das nicht.
Einen Zuschlag von V,max x 0,01 +6,5 km/h (bei V,max = 173 wären das 8,23 km/h) gibt es nur bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 01.05.2009.
Also: Einfach Index S eintragen lassen und gut ist.

Das meinte ich, da hast Du schon recht. Aber wenn Du einen Prüfer hast der das nicht schnallt/schnallen will, must Du eben weitersuchen.
 
Na dann viel Spaß beim diskutieren auf italienisch.
 
Für mich nicht. Für mich zählt das tatsächliche Fahrverhalten auf Eis und Schnee. Und da finde ich den Reifen so schlecht, dass ich mir und anderen das nicht antun möchte...
Kommt wahrscheinlich auch auf das persönliche Fahrverhalten drauf an. Bei mir als recht gemütlichen Fahrer sind die absolut ok und abseits der Straße ideal ... Wegen Eintragung, da frage ich bei Gelegenheit beim TüV nochmal nach. Danke für die Info.
 
Sofern der Indexbuchstaben identisch mit der Eintragung im Fahrzeugschein ist, ja. Wenn er beim BF niedriger ist (S) ... kannst es vergessen ...
 
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