Worschtel
Top-Mitglied
- Ort
- Mühltal (Hessen)
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 04.2005 (EG von 02.12.2004)
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- RNS-2 CD
- Extras
- 2 el. Schiebetüren,
AHK (abnb.),
WWZH + Climatronic
VCDS, OBDeleven (Standard)
"So wird's gemacht"
- Umbauten / Tuning
- So. 235/55-17 auf Autec-ETHOS 7,50x17
Getriebe 2014 instandges.
AHK nachg. mit D+&L+,
RFK an AV-Adapter,
ClimAir-Windabweiser,
iPot an AUX-Adapter-CD-Wechsler,
LED-Türbel. unten,
Scheinwerfer "schwarz", RLeuchten "rauchgrau",
T5-Board Aufkleber
Spurplatten-50mm
Drehkonsole "Sportscraft" BFS,
- FIN
- WV2ZZZ7HZ5H0699xx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HM H13 / AXE HGE
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Kein T, aber ein VW:
Golf-III, 1994, PinkFloyd, 55kW, ABU - CNU, aktuell 316tkm
Laut "Trip-Tec" wohl eher nicht.Hey @Busfahrer2212 ,
das heißt, dein Balken ist offiziell auch als Fernlicht erlaubt was ich so gelesen hab, stimmt das?
Gruß,
Bääär
Zitat:
"Dieser LED-Scheinwerfer hat keine ECE-Zulassung, darf jedoch eintragungsfrei als Arbeitsscheinwerfer verbaut werden.
Im Geltungsbereich der StVO dürfen Arbeitsscheinwerfer, mit Ausnahme von Baumaschinen etc., nicht während der Fahrt eingeschaltet werden, und dürfen, wenn eingeschaltet, andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Es dürfen ein oder mehrere Arbeitsscheinwerfer verbaut werden."
Aber mal abwarten was @Busfahrer2212 zu berichten hat.