T6 TSI Highline DSG 4Motion Garantiefälle

christoph0982

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
12.2011
Motor
TDI® 103 KW
Motortuning
Nope
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell (United/Team)
Radio / Navi
Aftermarket
Hallo Community,

ich bin bereits seit längerem stiller Mitleser und kürzlich habe ich einen T6 gekauft. Ich hoffe, nachfolgender Beitrag ist korrekt platziert...
Kurz zu mir bzw. uns. Der Traum von meiner Frau und mir ist es schon seit langer Zeit einen Bulli zu besitzen.
Im letzten Jahr haben wir erfahren, dass wir unsere Familie von drei auf fünf Mitglieder erweitern werden (letzte Woche wurden die zwei Jungs geboren) und haben dies zum Anlass genommen, unseren Traum zu verwirklichen. Wir haben sehr früh mit der Suche begonnen und sind im November auf einen vollausgestatteten T6 TSI Highline DSG 4Motion gestoßen. Der Wagen hat knapp 40k€ gekostet, hatte 38TKm auf der Uhr, ist Scheckheftgeflegt und wurde mit erweiterter Neuwagengarantie von VW (knapp 2 Jahre Gültigkeit) angeboten. Der Kauf hat sich etwas hingezogen, da der Besitzer des Wagens bei einem Autohaus (anderes Fabrikat) einen Neuwagen bestellt hat und den T6 erst bei Erhalt des bestellten Neuwagens in Zahlung gegeben hat. Seit Ende Januar ist das Auto nun in unserem Besitz und wir sind auch eigentlich sehr glücklich damit. Da der Wagen 200Km von unserem Wohnort angeboten wurde, war die erweiterte VW Garantie und die damit verbundene unabhängigkeit zu dem Händler ein äußerst wichtiges Kaufkriterium (unabhängig vom Preis) für uns.

Nun zu unserem Problem...

Jetzt, nach ca. einem Monat ist es dazu gekommen, dass die rechte Schiebetüre am Kotflügel schleift. Die linke Türe ist auch nicht mehr weit davon entfernt. Das Problem ist ja bereits im Forum bekannt und es gibt auch eine TPI dazu. Also bin ich mir dem Bus und der TPI zu unserem :-) im Ort gefahren und habe den Wagen vorgestellt. Schnell wurde mir bestätigt, dass es sich um einen Garantiefall handelt und der Mangel beseitigt wird. Ich solle nur die Garantieunterlagen einreichen und danach würde der Wagen repariert. Das habe ich gemacht und einen Tag später bekam ich einen Anruf und die Nachricht, dass die Garantie erlischt ist, da der Wagen von Privat in den Besitz des Autohauses gegangen ist und dann an mich verkauft wurde. Ich konnte es kaum glauben aber es ist tatsächlich so, dass die Garantie erlischt ist, als der Wagen in den Besitz des Autohauses (gewerblicher Wiederverkauf) ging. Hätte ich den Wagen von Privat gekauft, hätte ich auch die Garantie mit erworben.

Jetzt stehe ich da und bin mir unschlüssig darüber, was ich tun soll. Ich habe in dem Autohaus angerufen, welches uns das Auto verkauft hat und wurde mit den Worten:" dann hätten Sie mal besser die AGBs gelesen" abgespeist. Ich muss dazu sagen, dass der Kauf des Wagens auch eher problematisch war. Ich glaube, das Autohaus hat relativ schnell gemerkt, dass sie uns den Wagen etwas unter Wert verkauft haben und war dementsprechend pampig und hat sich auch nicht an Absprachen gehalten. Uns wurde ein aufbereitetes Auto versprochen, bei dem diverse Kleinigkeiten wie eine lose Chromleiste und defekte Birnen repariert werden würden. Wir haben ein unaufbereitetes Auto (angeklebte Gummibären im Aschenbecher, fleckige Ledersitze, nicht reparierte Chromleiste, verdreckter Innenraum etc.) bekommen. Ich habe natürlich im Autohaus angerufen und dies bemängelt und wurde ebenfalls sehr unfreundlich mit :"Jetzt lassen Sie mal die Kirche im Dorf, Sie haben den Wagen ja auch günstig bekommen" begrüßt. Ich bin jemand der sich an Verträge hält und dies auch von meinem Vertragspartner erwartet. Und Kundenfreundlichkeit sieht in meinen Augen anders aus.

Die ganze Thematik wird jetzt von dem Verkäufer mit dem Geschäftsführer des Autohauses besprochen und ich werde dazu zurückgerufen. Mir geht es nun darum, dass ich keinen Anspruch mehr auf eine VW Garantie habe und egal was passiert, auf meinen Vertragspartner angewiesen bin, wenn es um Reparaturen geht. Selbst wenn mir gesagt wird, dass die zukünftigen Garantiefälle von dem Autohaus übernommen werden würden, ich also den Wagen zu VW bringen kann und der Verkäufer die Kosten übernimmt, muss ich mich IMMER zuerst an meinen Vertragspartner, sprich das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauft habe, wenden. Jeder einzelne Fall könnte von VW als Garantiefall bestätigt werden, jedoch könnte der Händler die Zahlung verweigern und ich müsste immer vor Gericht ziehen, damit ich die Kosten ersetzt bekomme.
Mir wurde bereits vom Händler angeboten, dass ich den Kaufpreis erstattet bekomme. Dies habe ich aber vorerst abgelehnt. Ich hätte aktuell auch kein Auto, mit dem ich die ganze Familie befördern könnte und uns gefällt der Wagen ja auch eigentlich total gut!
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Wir möchten eigentlich mit dem Händler nichts mehr zu tun haben, lieben jedoch dieses Auto sehr und wissen, dass es sehr schwer sein wird, ein vergleichbaren Ersatz zu bekommen.
Selbst wenn die Kosten für die Reparatur der Schiebetüren übernommen wird, ist der Wagen so anfällig, dass die Schiebetüren nur der Anfang sind und ich schon jetzt mit anderen Dingen, die ich eigentlich auf Garantie regeln könnte, rechnen kann? Ich bin gerade ziemlich ratlos und bin über ein paar Tipps von erfahrenen Busfahrern dankbar.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Christoph
 
Bei dem Theater häte ich die Kohle zurückgenommen. Für das Geld gibt es doch bestimmt noch das eine oder andere gute Angebot.

Mein Tip: Gib den Wagen morgen zurück. Erspart Dir Ärger und Nerven.

Gruß
 
Wenn der Wagen so ein Schnäppchen ist, verkauf ihn doch an privat für 45000€ weiter.
 
Hallo,

Wenn der Wagen so ein Schnäppchen ist, verkauf ihn doch an privat für 45000€ weiter.

.......solche Eingaben lösen aber ja wohl im Moment nicht das Problem.X(

Was steht denn im Kaufvertrag - steht da was von 2 Jahren Garantie oder nicht ?
Ich glaube hier war aber auch der Privat Verkäufer etwas doof - denn die Versicherung kann ohne Probleme auf den neuen Käufer übertragen werden - dafür gäbe es ein Formular.

Wie wurde das Fahrzeug verkauft - im Kundenauftrag, oder tritt als Verkäufer das Autohaus auf.
Woher weiß die VW Versicherung, das der Wagen in den Besitz des Autohauses gegangen ist ?
Hier sollte evtl. direkt mal bei der VW Versicherung Einspruch erhoben werden - dann könnte das mit der Garantie noch nachträglich zwischen Privatem Verkäufer und neuem Besitzer geregelt werden.
So mache ich es, wenn mein Fahrzeug von einem Händler gekauft würde.

Wenn der private Verkäufer und das Autohaus etwas Grips in der Birne hätten, könnte man das Ganze relativ unbürokratisch regeln, indem der Private Verkäufer das Formular zur Übertragung der Garantie
auf den neuen Besitzer ausfüllt und an VW sendet.
Oder hat er evtl. die Differenz der Restgarantie auszahlen lassen ?

Grundsätzlich haftet der Gebrauchtwagenhändler 2 Jahre lang für Sachmängel - er wäre aber schön blöd, wenn er sich nicht selber absichern würde.

Hier stehen auch noch ein paar Tipps dazu:
Garantie und Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf

Da der Wagen ja noch relativ wenig KM drauf hat, sollte man eine echte Garantieversicherung bei einem externen Anbieter abschließen - die kosten 300 - 500€ und man ist erst mal abgesichert.

Andererseits verstehe ich den Privaten Verkäufer nicht, wenn ich meine Fahrzeuge verkaufe, lege ich großen Wert darauf, das der neue Besitzer in den Genuss aller Annehmlichkeiten kommt, die ich
für das Fahrzeug abgeschlossen habe.
Ein Händler der von den Garantiebedingungen keine Ahnung hat, sollte ggf. eher Kartoffeln verkaufen - solche Händler braucht kein Mensch - hier sollte man ggf. auch den Namen nennen, damit nicht noch mehr auf so einen Saftladen rein fallen.

Ansonsten wünsche ich dir natürlich erst mal knitterfreie und Sorgenfreie Fahrt mit dem Bulli - als Familienkutsche gibt es fast nichts schöneres. :):)

Gruß
Claus
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die größtenteils hilfreichen Antworten.

@Dentmen:

Was steht denn im Kaufvertrag - steht da was von 2 Jahren Garantie oder nicht?
--> Im Kaufvertrag steht unter Zusatzvereinbarung mit Vorrang vor den beiliegenden Geschäftsbedingungen folgendes: VW-Neuwagen-Garantieverlängerung 10.11.2017 - 10.11.2020.

Wie wurde das Fahrzeug verkauft - im Kundenauftrag, oder tritt als Verkäufer das Autohaus auf.
--> Das Autohaus ist der Vertragspartner

Woher weiß die VW Versicherung, das der Wagen in den Besitz des Autohauses gegangen ist ?
-->
Ich musste durch den Kaufvertrag nachweisen, dass der Wagen in meinen Besitz übergegangen ist. Diesen musste ich an die Versicherung schicken.

Wenn der private Verkäufer und das Autohaus etwas Grips in der Birne hätten
--> Diese Hoffnung habe ich aufgegeben.

Grundsätzlich haftet der Gebrauchtwagenhändler 2 Jahre lang für Sachmängel - er wäre aber schön blöd, wenn er sich nicht selber absichern würde.
--> Der Verkäufer war sich 100% sicher, dass die Garantie auf mich übergeht. Vermutlich hat er deshalb auch keinen Handschlag mehr an dem Auto gemacht.
Der Verkäufer hat sich auch schon mit der VW Werkstatt bei der ich war auseinandergesetzt und konnte nicht glauben, dass die Garantieansprüche verloren gingen. Dies habe ich übrigens nochmals mit der Versicherung besprochen. Dadurch, dass der Wagen an den Händler verkauft wurde, ist definitiv nix ehr mit VW Neuwagen-Garantieverlängerung möglich. Auch nicht rückwirkend oder ähnliches.

Da der Wagen ja noch relativ wenig KM drauf hat, sollte man eine echte Garantieversicherung bei einem externen Anbieter abschließen - die kosten 300 - 500€ und man ist erst mal abgesichert.
--> Dies könnte so ziemlich die einzige Alternative sein, die ich annehmen würde. Natürlich nur, wenn im Vorfeld die Türen repariert werden und der Verkäufer die Kosten dafür übernimmt. Gibt es diesbezüglich Empfehlungen, welche mit der VW-Neuwagen-Garantieverlängerung zu vergleichen wären?

Ein Händler der von den Garantiebedingungen keine Ahnung hat, sollte ggf. eher Kartoffeln verkaufen - solche Händler braucht kein Mensch
--> Ich hätte es treffender nicht formulieren können!


Vielen Dank im Voraus für weitere Anregungen!
Christoph
 
VW-Neuwagen-Garantieverlängerung 10.11.2017 - 10.11.2020.
Na dann bist Du doch aber fein raus!
Vertrag ist Vertrag. Er schuldet Dir eine Garantierverlängerung bis 11/20.
Der Verkäufer war sich 100% sicher, dass die Garantie auf mich übergeht. V
Blödheit muss bestraft werden. Wenn er den Übertrag nachträglich nicht mehr geregelt bekommt, muss er hat eine neue Verlängerung auf eigen Kosten abschließen.

Du musst nur auf Erfüllung Deines Vertrages bestehen. Den hast Du mit dem Händler, nicht mit der Versicherung.
 
Hallo Uwe,

vielen Dank für deine Antwort.
Das Problem ist, dass keine VW-Garantieverlängerung mehr für den Wagen abgeschlossen werden kann.
Da die alte erlischt ist und der Wagen zu alt ist, um eine neue bei VW abzuschließen.

Ich bräuchte also eine Versicherung, die den gleichen Umfang wie die originale VW Versicherung bietet und ich zur Werkstatt meiner Wahl gehen kann, ohne an den Verkäufer angewiesen zu sein. Oder habe ich dich falsch verstanden? Gibt es hierzu Empfehlungen?

Viele Grüße
Christoph
 
Ich bräuchte also eine Versicherung,
Nein, nicht Du, sondern Dein Händler! Er hat Dir den Wagen MIT Versicherung verkauft!
(jedenfalls nach dem, was Du hier geschrieben hast)
Wie ER zu der Versicherung kommt, hat Dich nicht zu interessieren.
 
So wie ich das sehe fehlt dem Kaufgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft: VW Anschlussgarantie über einen definierten Zeitraum. Der Wert dieser Eigenschaft lässt sich relativ leicht berechnen.

Also entweder Minderung des Preises in Höhe des Wertes oder du gibst den Wagen zurück. Die Gewährleistung durch den Händler bleibt davon unberührt.

Ob du dann eine vergleichbare neue Versicherung abschließt oder den Betrag für Reparaturen zurück legst bleibt dir überlassen. Der Leistungsumfang einer externen Versicherung kommt normalerweise nicht an die Garantieverlängerung heran.
 
Nein, nicht Du, sondern Dein Händler! Er hat Dir den Wagen MIT Versicherung verkauft!
(jedenfalls nach dem, was Du hier geschrieben hast)
Wie ER zu der Versicherung kommt, hat Dich nicht zu interessieren.

Ich sehe das wie Uwe!. Im Kaufvertrag steht was er zu liefern hat. In diesem Fall die Garantieverlängerung bis 11/20. Wie er das macht ist sein Problem.

Lass ihn nicht den Spieß umdrehen und sein Problem zu deinem machen. Leider auch ein bekanntes Problem im Händler-Umfeld (nicht nur bei VW).
 
Was steht denn im Kaufvertrag - steht da was von 2 Jahren Garantie oder nicht?
--> Im Kaufvertrag steht unter Zusatzvereinbarung mit Vorrang vor den beiliegenden Geschäftsbedingungen folgendes: VW-Neuwagen-Garantieverlängerung 10.11.2017 - 10.11.2020.
Ich verstehe jetzt nicht wo da ein Problem für dich sein sollte. Der Händler hat dir doch den Wagen mit einer VW-Neuwagen-Garantieverlängerung 10.11.2017 - 10.11.2020 verkauft.

Wie er das regelt ist doch ausschließlich sein Problem. Andernfalls Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Zusicherungen bei vollem Kostenersatz. Eine Fremd-Versicherung kann nicht die Original VW-Werksgarantieverlängerung ersetzen.
 
Ich verstehen das mit der Garantie nicht, das die erlischt. Wie ist das bei den anderen tausend VW Gebrauchtwagen die mit verlängerter Garantie angeboten werden? Meinen Golf 7 habe ich auch als Gebrauchtwagen mit Garantie bis zum 5.Jahr und 100tkm gekauft vom Händler. Gibt es da zweierlei Maß ?
 
Hallo,

....also wenn im Vertrag steht " ..........VW Garantieverlängerung bis 11/20" hat der Händler eine Bringpflicht - woher her die Vollversicherung nimmt, sollte nicht dein Problem sein.
Da sollte mal ein Rechtsanwalt ran.

Das ganze lässt sich eigentlich nur noch auf dem kleinen Dienstweg regeln, indem du dich mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzt - dieser muss den VVD Versicherungsdienst benachrichtigen das "er (!!!)" das Auto an dich veräußert hat und um Überschreibung der Versicherung bittet.
Da das für ihn praktisch kaum ein Aufwand ist, sollte doch so alles geregelt sein.
Falls er natürlich bereits die zu viel bezahlte Versicherungssumme zurück erhalten hat, ist das Kind für den kleinen Dienstweg schon in den Brunnen gefallen.

Fakt ist aktuell das was im Vertrag steht - dein Verkäufer Saftladen hat also ein Problem.
Ich würde da einen Anwalt ran lassen - das lässt sich doch schnell regeln.

zum 5.Jahr und 100tkm gekauft vom Händler. Gibt es da zweierlei Maß ?

........ja leider.
Die VW Fritzen haben vom Werk als kleines Dankeschön für die erbrachte Arbeit in Bezug auf den Abgasbetrug usw. für alle Fahrzeuge aus dem Bestand die Versicherung kostenlos bekommen - aber nur VW bzw. Konzern Händler.
Ich habe letztes Jahr einen Q5 gekauft mit gleichen Bedingungen.
Sonst würde doch kein Mensch mehr diese Autos vom Händler kaufen.

neuerer VW Gebraucht Wagen vom VW Fritzen = 5 Jahre Garantie
neuerer VW Gebraucht Wagen vom netten freien Händler = Pech gehabt

Gruß
Claus
 
Hallo,

....also wenn im Vertrag steht " ..........VW Garantieverlängerung bis 11/20" hat der Händler eine Bringpflicht - woher her die Vollversicherung nimmt, sollte nicht dein Problem sein.
Da sollte mal ein Rechtsanwalt ran.

Das ganze lässt sich eigentlich nur noch auf dem kleinen Dienstweg regeln, indem du dich mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzt - dieser muss den VVD Versicherungsdienst benachrichtigen das "er (!!!)" das Auto an dich veräußert hat und um Überschreibung der Versicherung bittet.
Das wäre dann Versicherungsbetrug. VVD weiß doch schon vom gewerblichen Verkauf.
 
Ich bräuchte also eine Versicherung, die den gleichen Umfang wie die originale VW Versicherung bietet und ich zur Werkstatt meiner Wahl gehen kann, ohne an den Verkäufer angewiesen zu sein. Oder habe ich dich falsch verstanden? Gibt es hierzu Empfehlungen?

Es gibt keinerlei Versicherung, die auch nur ansatzweise gleiche Bedingungen bietet. Stichworte: Baugruppengarantie, Folgeschäden durch nicht versicherte Teile, Selbstbeteiligung nach km, Deckelung pro Schaden & Jahr ....

Das ganze lässt sich eigentlich nur noch auf dem kleinen Dienstweg regeln, indem du dich mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzt - dieser muss den VVD Versicherungsdienst benachrichtigen das "er (!!!)" das Auto an dich veräußert hat und um Überschreibung der Versicherung bittet.

Dazu ist es jetzt schon lange zu spät. Außerdem sind derartige gefälschte Kaufverträge strafrechtlich im Bereich eines Betruges angesiedelt.

Ich sehe das wie Uwe!. Im Kaufvertrag steht was er zu liefern hat. In diesem Fall die Garantieverlängerung bis 11/20. Wie er das macht ist sein Problem.

Grundsätzlich völlig richtig. - Allerdings wird er das nicht können. Wenn er jetzt sagt, er übernimmt das, wird es bei JEDER Reparatur bis 2020 Riesendiskussionen geben. Falls er Pleite macht (auch nicht so unwahrscheinlich), gibt es nichts mehr.

Ich verstehen das mit der Garantie nicht, das die erlischt. Wie ist das bei den anderen tausend VW Gebrauchtwagen die mit verlängerter Garantie angeboten werden? Meinen Golf 7 habe ich auch als Gebrauchtwagen mit Garantie bis zum 5.Jahr und 100tkm gekauft vom Händler. Gibt es da zweierlei Maß ?

Kein Problem, wenn das Auto von einem VW Händler verkauft wird. Die Klausel in den Garantiebedingungen gilt der Stärkung der eigenen Händlerschaft.
 
Als ich 2018 den T6 neu kaufte und die Garantie auf 3 Jahre abschloss, fragte ich den Verkäufer, was wäre, wenn ich nach 2 Jahren das Fahrzeug weiter verkaufen würde, ob ich dann das 3. Garantiejahr an den neuen Besitzer als Zusatz Sicherheit weiter reichen könnte. Der Verkäufer meinte, das ginge nicht, ich bekäme das Geld für das dritte Jahr dann zurück bezahlt.
 
Du solltest mal einen Anwalt kontaktieren. M.E. Ist die Garantie an das Fahrzeug gebunden und nicht an den Eigentümer. Ich hatte einen Skoda Jahreswagen mit Garantieverlängerung auf 5 Jahre bei einem Skodahändler gekauft. Da gabs keine Probleme mit meiner heimischen Werkstatt bei Garantieleistungen.
 
Nö, das steht so in den Verträgen. Außerdem hat er nie einen Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen. Da gibt es gar keine juristische Grundlage für irgendwas.
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.
Über die Rechtslage bin ich mir bewusst. Anwälte habe ich auch schon um Rat gefragt .
@MarcusMüller bringt es ziemlich genau auf den Punkt. Der Händler wird mir keinesfalls die VW Garantie geben können .Das Kind ist leider in den Brunnen gefallen, da er nichts von der Klausel im Vertrag der Versicherung wusste.
Ich werde wohl höchstens den Kaufpreis mindern können und den Schaden der aktuell am Auto ist beheben lassen können. Ob in den nächsten zwei Jahre etwas am Auto sein wird, kann man ja nicht wissen aber daher meine Frage nach Schwachstellen oder gängigen Mängeln bei dem Wagen um Abschätzen zu können, ob Pokern hier eine gute Idee ist. Momentan denke ich das nicht, da nach drei Wochen beide Schiebetüren defekt sind .
Ich habe halt aktuell die Situation, einen Dreijährigen und zwei Säuglinge befördern zu müssen (plus meine Frau und mich natürlich) und keineAlternative auf dem Hof, mit der ich das könnte. Daher wäre es gerade fast unmöglich den Wagen zurückzugeben ohne direkt Ersatz zu haben .Und vergleichbarer Ersatz wäre 5-8T€ teurer. Auf erneute Autosuche zu gehen ist gerade alles andere als komfortabel aber im Notfall müsste ich diese Pille wohl schlucken .
 
Moin...
Stell dem Händler die Kiste auf den Hof und such dir was anderes.
Nimm den Händler nicht auch noch in Schutz, der dir etwas verkauft, was er nicht hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


Ein T5/T6 kostet im Reparaturfall immer richtig Kohle. Lass dein DSG aussteigen und schon wird's richtig teuer. Lies dir die Berichte von @Dentmen mal durch, bezüglich seines T6 und ungeplante Werkstattaufenthalte. Und das während der Garantiezeit.
 
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