Moin, da zeigt sich mal wieder die Kommunikationskultur des Weltkonzerns. Das sieht m.E. in der Umsetzung nach einem Schnellschuss aus, als wäre man von dem ganzen Vorgang überrascht worden. Es war ja auch nur rund ein Jahr Zeit, sich für die Bestandsfahrzeuge zu überlegen, wie das umzusetzen ist. Es verbleibt für mich nach derzeitigem Kenntnisstand der Beigeschmack, dass man das Update solange rausgeschoben hat, bis für die meisten Fahrzeuge die Gewährleistung abgelaufen ist. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlt VW danach lediglich, d.h. VW oder VWN oder wer auch immer hält sich damit den Rücken frei, erkennt damit in Bezug auf die Änderung durch das Update und den erhöhten Adblue Verbrauch keinerlei Ansprüche der Fahrzeugeigentümer an. Ohne Briefkopf könnte das auch als Erklärung des Freundlichen gelten, auch wenn „unser Update“, was bei „unserem Service-Partner“ durchgeführt wurde, mehr für eine Erklärung des Herstellers und damit für VWN spricht.
Wenn damit ein „Gleichstand“ zu den Fahrzeugen mit Serienstand 03/2018 hergestellt werden soll, was ist dann mit der Steuer und den Verbrauchswerten, die doch im Vergleich zu vorher höher lagen. Hat dafür nicht VWN den damals vom Lieferstopp Betroffenen eine jährliche Ausgleichszahlung zugesagt? Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann dann auch bedeuten, dass keine weiteren Ansprüche der Bestandsfahrzeugeigentümer insoweit anerkannt werden sollen.
Ggf. sollte man den Empfang der 100 € ebenso nur unter Vorbehalt sämtlicher Rechte gegenüber dem Händler wie auch dem Hersteller auf dem Schreiben quittieren.
Was ist eigentlich ein geringer Mehrverbrauch? 100 € reichen an der Zapfsäule für rund 200 Liter adblue. Wenn es wirklich zu 2 Liter Mehrverbrauch pro 1000 km führt, dann würde das für rund 100.000 km den Mehrverbrauch adblue ausgleichen.
Gruß ebbodrölf