Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
FG im Profil
FG im Profil
Ich denke, dann hätten es schon einige getan, statt über 1.500€ für den Austausch zu zahlen.......... also muss das technisch zumindest möglich sein ?!
Ich will die Einheit auch nicht auseinander bauen, sondern nur reinigen oder reinigen lassen . . . für den T6 gibt es extra ein 5.000 € Gerät bei VW für eine Reinigung, passt aber nicht für dieses AGR, also muss das technisch zumindest möglich sein ?!
Ich will die Einheit auch nicht auseinander bauen, sondern nur reinigen oder reinigen lassen . . . für den T6 gibt es extra ein 5.000 € Gerät bei VW für eine Reinigung, passt aber nicht für dieses AGR, also muss das technisch zumindest möglich sein ?!
Weiterhin: Es gibt gerade beim T5.2 an den AGR Ventilen mechanische Probleme (Federn brechen) und auch elektrische (u.a. Wassereinbruch). Da hilft Reinigen nicht.
Vermutest du hier Alterungseffekte? Mir wurde von Herstellerseiten inzwischen mehrfach bestätigt, dass (Motor-) Öl so gut wie nicht altert, soweit es nicht beansprucht wird (mechanisch + thermisch). 5-10 Jahre der Lagerung sind noch immer noch völlig akzeptabel, so wurde gesagt. Oder gibt es für Getriebeöl andere Vorgaben?Wurde seitens des ausliefernden Händlers noch mal ein frischer Ölwechsel gemacht oder bist du mit 15 Monate altem Öl, 15 Monate altem Getrieböl (!!!) auf die Reise geschickt worden?
Ich verstehe dich, ich würde das natürlich auch nicht auf mir sitzen lassen. Ich versuche nur vorherzusehen, wie VW sich verteidigen würde. Solange das Fahrzeug noch nicht angemeldet/übergeben war, läuft die Zeit noch nicht. Und wenn es beim Händler rum steht, ist das Öl am Ende auch nicht schlechter, als vorher. Falls die Zeit dann schon läuft, muss der Kunde wohl auch selber darauf achten, dass er ggf. einen Gebrauchtwagen mit frischem TÜV und Service erwirbt, sonst hat er eben selbst dafür zu sorgen. Als echter Neuwagen muss der Händler natürlich dafür sorgen, dass die Übergabeinspektion nicht zum Nachteil des Kunden uralt ist, Daraus kannst du also vermutlich wenig machen.Hallo Multilo,
wenn VWN mir bei einem Gewährleistungsfall am Getriebe (!) ein Entgegenkommen mit der Begründung verweigert, dass der erste Motor(!)-Ölwechselservice nicht bei VW gemacht wurde würde ich alles daran setzen, den Jungs nachzuweisen, dass bereits bei der Übergabeinspektion nicht sauber gearbeitet wurde. Das Öl muss ja schließlich spätestens nach 2 Jahren raus - wie verhält es sich denn dann, wenn es bei der Übergabeinspektion schon mindestens 15 Monate im Motor rumschwappt? Geht das dann "auf den Kunden" und er muss dafür selbst Sorge tragen, dass er bereits 9 Monate nach Fahrzeugübergabe einen Ölwechsel hätte machen müssen?
Der Kunde soll für seinen "Fehler" (fremdgehen bei Ölwechsel) büßen, VW deckt über die eigenen Fehler den Mantel des Schweigens - ist das korrekt?
Das ist zugegeben alles sehr theoretisch, aber bei etlichen Tausendern, die so eine Reparatur verschlingt würde ich diesen (mühsamen) Diskussionsweg einschlagen. Den tatsächlichen Alterungsfaktor im Öl halte ich übrigens für absolut vernachlässigbar, aber darum geht es bei einer solchen Diskussion (richtig geführt) ja nicht.
Gruß
Jochen
Es lesen ja immer verschiedene mit, und sowas kann bei VW offenbar jedem passieren.Hallo Multilo,
mein alter Chef pflegte bei so einer Art Diskussion immer zu sagen: "Sehr interessant, aber interessiert mich nicht!"
Nardi scheint "Chef" zu sein was ja völlig ok ist. In einer Kneipe gibt es ja schließlich genügend Tische ohne diese Spezies
Viele Grüße
Jochen