Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw


Hallo Nardi,
danke! Also ein Modelljahr F = 2015, das bekanntermaßen bei VW Anfang Juni des Vorjahres (also 2014) beginnt und bis Mai 2015 geht. Eine 040000 als letzte 6 Stellen bedeutet, dass das Fahrzeug ca. im Juli 2014 gebaut wurde.

Ich widerhole noch mal die Frage von Marcus:
Hast du das Fahrzeug neu gekauft, bist du Erstbesitzer?

Und im Hinblick auf die vorgegangene teure Getriebereparatur gleich noch ein paar Fragen:
Welches Baudatum steht auf dem Aufkleber auf dem Zahnriemenschutz des Motors?
Wurde der Cali als Reimport gekauft oder bei einem offiziellen VWN-Händler?
Wann war die Übergabeinspektion des neuen Fahrzeugs (steht im Serviceheft auf Seite 1/2)? Diese Info ist sehr wichtig!
Hat man dir gesagt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Neuzulassung bereits ca. 15 Monate alt war?
Wurde seitens des ausliefernden Händlers noch mal ein frischer Ölwechsel gemacht oder bist du mit 15 Monate altem Öl, 15 Monate altem Getrieböl (!!!) auf die Reise geschickt worden?
Wann (KM-Stand, Datum) war die Aufforderung zum ersten Ölservice/zur ersten Inspektion bzw. wann wurde die gemacht?

Diese Infos wären imho extrem wichtig, um mindestens bei deinem jetzigen Schaden mit dem Motor eine gute Kulanzregelung seitens VW zu erreichen. Ich würde an deiner Stelle sogar das Thema mit dem DSG-Getriebe noch mal aufrollen und es mindestens bei der Beurteilung einer Kulanzregelung bei deinem Motor in die Waagschale zu werfen!

Leider bist du nach deinem Rundumschlag gegen die VW-Qualität jetzt zusehends wortkarger geworden...

Gruß
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
kennt jemand eine Adresse das AGR-Ventil reinigen zu lassen, ggf. auch ohne Garantie, zumindest so dass das Auto ohne Fehlermeldung bewegt werden kann ??
 
Das funktioniert nicht. Man bekommt das AGR Ventil nicht mal raus.
 
Hallo Nardi,
bei ebay Kleinanzeigen bietet jemand schon seit geraumer Zeit wie Sauerbier ein AGR-Kühlermodul für den Biturbo an, Version C. Völlig unverständlich, dass es keiner kauft :uuups:
Ist wahrscheinlich jemand hier aus dem Board der heimlich mitliest:
AGR Ventil Wärmetauscher Kühler VW T5 2.0 BiTDI 03L 115 512 C

Vielleicht kannst du das übergangsweise billig schießen und deinen Biturbo so für den Ölverbrauchstest erst mal fahrfähig machen. Dein jetzt defektes AGR-Modul kriegst du mit Reinigung nicht mehr hin, da die Teile irreparabel miteinander verbacken sind.

Und nein, du musst auf Fragen nicht antworten :rolleyes:

Gruß
Jochen
 
Den C Kühler so gebraucht zu verkaufen ist schon echt dreist. Wahrscheinlich übrig nach einem Tausch auf D.
 
nein, fährt nicht im Leerlauf wenn warm, geht an jeder Ampel aus
 
Ich will die Einheit auch nicht auseinander bauen, sondern nur reinigen oder reinigen lassen . . . für den T6 gibt es extra ein 5.000 € Gerät bei VW für eine Reinigung, passt aber nicht für dieses AGR, also muss das technisch zumindest möglich sein ?!
 
Ich will die Einheit auch nicht auseinander bauen, sondern nur reinigen oder reinigen lassen . . . für den T6 gibt es extra ein 5.000 € Gerät bei VW für eine Reinigung, passt aber nicht für dieses AGR, also muss das technisch zumindest möglich sein ?!

Dazu muss man Folgendes wissen:

Die Spülgeräte sind maßgeblich deshalb für den T6 entwickelt worden, um Aufwand und Kosten im Garantiezeitraum für VW zu senken. Natürlich ist eine Reinigung grundsätzlich möglich. Dazu braucht man nicht zwingend eine Vorrichtung. In den Fällen, wo eine solche Vorrichtung fehlt, muss das Bauteil demontiert und zerlegt werden. Ob die Reinigung jedoch zielführend ist, kann dir vorher keiner sagen. Die Fehlerursachen sind nicht immer identisch. Es gibt tatsächlich auch mechanische Probleme, welche nicht "gereinigt" werden können. Also deswegen die klare Empfehlung für diesen Motor: Neuteil verbauen.

Gruß
 
Ich will die Einheit auch nicht auseinander bauen, sondern nur reinigen oder reinigen lassen . . . für den T6 gibt es extra ein 5.000 € Gerät bei VW für eine Reinigung, passt aber nicht für dieses AGR, also muss das technisch zumindest möglich sein ?!

Das erste Problem ist ja schon, dass man das AGR Ventil überhaupt nicht aus dem Kühler rausbekommt. Damit ist das Thema eigentlich schon erledigt.

Weiterhin: Es gibt gerade beim T5.2 an den AGR Ventilen mechanische Probleme (Federn brechen) und auch elektrische (u.a. Wassereinbruch). Da hilft Reinigen nicht.

Gruß, Marcus
 
Weiterhin: Es gibt gerade beim T5.2 an den AGR Ventilen mechanische Probleme (Federn brechen) und auch elektrische (u.a. Wassereinbruch). Da hilft Reinigen nicht.

Das sind aber eher die AGRs der Monoturbos. Die sind ja ganz anders aufgebaut und auch anders

Gruß
 
Wurde seitens des ausliefernden Händlers noch mal ein frischer Ölwechsel gemacht oder bist du mit 15 Monate altem Öl, 15 Monate altem Getrieböl (!!!) auf die Reise geschickt worden?
Vermutest du hier Alterungseffekte? Mir wurde von Herstellerseiten inzwischen mehrfach bestätigt, dass (Motor-) Öl so gut wie nicht altert, soweit es nicht beansprucht wird (mechanisch + thermisch). 5-10 Jahre der Lagerung sind noch immer noch völlig akzeptabel, so wurde gesagt. Oder gibt es für Getriebeöl andere Vorgaben?
 
Hallo Multilo,
wenn VWN mir bei einem Gewährleistungsfall am Getriebe (!) ein Entgegenkommen mit der Begründung verweigert, dass der erste Motor(!)-Ölwechselservice nicht bei VW gemacht wurde würde ich alles daran setzen, den Jungs nachzuweisen, dass bereits bei der Übergabeinspektion nicht sauber gearbeitet wurde. Das Öl muss ja schließlich spätestens nach 2 Jahren raus - wie verhält es sich denn dann, wenn es bei der Übergabeinspektion schon mindestens 15 Monate im Motor rumschwappt? Geht das dann "auf den Kunden" und er muss dafür selbst Sorge tragen, dass er bereits 9 Monate nach Fahrzeugübergabe einen Ölwechsel hätte machen müssen?
Der Kunde soll für seinen "Fehler" (fremdgehen bei Ölwechsel) büßen, VW deckt über die eigenen Fehler den Mantel des Schweigens - ist das korrekt?

Das ist zugegeben alles sehr theoretisch, aber bei etlichen Tausendern, die so eine Reparatur verschlingt würde ich diesen (mühsamen) Diskussionsweg einschlagen. Den tatsächlichen Alterungsfaktor im Öl halte ich übrigens für absolut vernachlässigbar, aber darum geht es bei einer solchen Diskussion (richtig geführt) ja nicht.

Gruß
Jochen
 
Hallo Multilo,
wenn VWN mir bei einem Gewährleistungsfall am Getriebe (!) ein Entgegenkommen mit der Begründung verweigert, dass der erste Motor(!)-Ölwechselservice nicht bei VW gemacht wurde würde ich alles daran setzen, den Jungs nachzuweisen, dass bereits bei der Übergabeinspektion nicht sauber gearbeitet wurde. Das Öl muss ja schließlich spätestens nach 2 Jahren raus - wie verhält es sich denn dann, wenn es bei der Übergabeinspektion schon mindestens 15 Monate im Motor rumschwappt? Geht das dann "auf den Kunden" und er muss dafür selbst Sorge tragen, dass er bereits 9 Monate nach Fahrzeugübergabe einen Ölwechsel hätte machen müssen?
Der Kunde soll für seinen "Fehler" (fremdgehen bei Ölwechsel) büßen, VW deckt über die eigenen Fehler den Mantel des Schweigens - ist das korrekt?

Das ist zugegeben alles sehr theoretisch, aber bei etlichen Tausendern, die so eine Reparatur verschlingt würde ich diesen (mühsamen) Diskussionsweg einschlagen. Den tatsächlichen Alterungsfaktor im Öl halte ich übrigens für absolut vernachlässigbar, aber darum geht es bei einer solchen Diskussion (richtig geführt) ja nicht.

Gruß
Jochen
Ich verstehe dich, ich würde das natürlich auch nicht auf mir sitzen lassen. Ich versuche nur vorherzusehen, wie VW sich verteidigen würde. Solange das Fahrzeug noch nicht angemeldet/übergeben war, läuft die Zeit noch nicht. Und wenn es beim Händler rum steht, ist das Öl am Ende auch nicht schlechter, als vorher. Falls die Zeit dann schon läuft, muss der Kunde wohl auch selber darauf achten, dass er ggf. einen Gebrauchtwagen mit frischem TÜV und Service erwirbt, sonst hat er eben selbst dafür zu sorgen. Als echter Neuwagen muss der Händler natürlich dafür sorgen, dass die Übergabeinspektion nicht zum Nachteil des Kunden uralt ist, Daraus kannst du also vermutlich wenig machen.
Ohnehin würde ich hier, wie schon gesagt, eher über das Gewährleistungsthema ansetzen, oder aber die genauen Gründe der vorliegenden Garantieablehnung durch einen Anwalt überprüfen lassen. Alles kann sich VW auch nicht erlauben und die Tatsache allein, dass der Ölwechsel nicht bei VW erfolgte, kann auch nicht genügen. Das einzige wäre m.E.: a. Zu spät gewechselt (inkl. Karrenzzeit, die bei VW auch gewährt wird) oder
b. VW-Richtlinien missachtet.
Anderes wäre wohl eher Willkür und wiederspräche damit vermutlich den vertraglich zugesicherten Rechten. Möglich übrigens, dass die heute noch nicht verjährt sind.
 
Hallo Multilo,
mein alter Chef pflegte bei so einer Art Diskussion immer zu sagen: "Sehr interessant, aber interessiert mich nicht!"
Nardi scheint "Chef" zu sein :uuups: was ja völlig ok ist. In einer Kneipe gibt es ja schließlich genügend Tische ohne diese Spezies :D

Viele Grüße
Jochen
 
Hallo Multilo,
mein alter Chef pflegte bei so einer Art Diskussion immer zu sagen: "Sehr interessant, aber interessiert mich nicht!"
Nardi scheint "Chef" zu sein :uuups: was ja völlig ok ist. In einer Kneipe gibt es ja schließlich genügend Tische ohne diese Spezies :D

Viele Grüße
Jochen
Es lesen ja immer verschiedene mit, und sowas kann bei VW offenbar jedem passieren.
 
So, ich nun auch. KM-Stand 114'500 km, kontinuierlich steigender Oelverbrauch seit Sommer, damals nach Dänemark-Urlaub mit 2500 kg Wohnwagen 1 Liter / 3000 km. Seither Oelservice bei VW gemacht. Nun Handgemessen ca. 1 L / 2000 km. Tendenz steigend. Heute bei VW vorstellig geworden. Oelverbrauchsmessung startet am Mittwoch.
Am Samstag fahre ich zur Caravan-Messe in Stuttgart, das passt hervorragend, das sind schon mal 600 km Autobahn.
Hoffentlich reisse ich die 0,5 L / 1000 km

Gruss Herby
 
Zurück
Oben