erfahrung TUNINGTEC scheinwerfer im original xenon look (nicht DEPO!)

@T5erFAN Warum gehst du so steil gegen CR TUNING? Es gab doch oben eine klare Aussage: " Unsere Produkte sind alle geprüft und mit jeglichen Zeichen der europäischen Normen gekennzeichnet. Ja auch der Hersteller ist eingraviert."
Damit sollte doch der Vorwurf, es gäbe keine Produktmarkierung, entkräftet sein. Weißt du es besser? Hast du bei CR TUNING schon Mystery Shopping betrieben und auf den Scheinwerfern vergeblich nach diesen Infos gesucht?



Ok, du brauchst das offensichtlich. Das ist in meinen Augen einfach irre, Hauptsache die Abmahnkeule schwingen und einen persönlichen Krieg gegen die Welt führen. Die, die davon profitieren, sind die Anwälte. CR hat sich geäußert, du kannst nichts Gegenteiliges liefern, schießt dich hier aber auf den Anbieter ein.

MfG Jens
Moin Jens

Wie ich bereits schrieb.
Er verkauft die Katze im Sack.(Keine Angabe vom Hersteller etc.)
Für mich ist das XXXXXXXXXXXXXX edit by pille "Keine Pauschalurteile"


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gewöhn dich dran oder ignorier ihn, der ist immer so. Er führt hier im Forum noch weitere Kleinkriege, z.B. gg. VCDS (ich glaub PCI im speziellen) und auch VWN.

Gruß

Moin
Da du ja wieder einmal VCDS ansprichst.

Ich kann dir Aussagen von Tuning Spezialisten geben.
Ich zitiere " VCDS ist ein großer DRECK"
Spielzeug
Für den gleichen Preis bekommst Du eine bessere SOFTWARE UND HARDWARE, aus POLEN.
Gruß

PS: Ich will hier jetzt keine Werbung machen aber bemühe mal eine Suchmaschine, da wird dir sicherlich geholfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sry, aber hier geht‘s um Scheinwerfer.
 
Entschuldige vielmals, dass ich eine Zwischenfrage gestellt habe
 
Hat jemand schon mal die Philips LED Ultinon H7 oder ähnliche in diesen Scheinwerfern ausprobiert?
Ich weiß... illegoal... würde mich aber dennoch mal interessieren wie die Erfahrungen sind.
 
Moin Zusammen,

erste Nachfahrten liefen zufriedenstellend. Die besten Ergebnisse konnte ich mit den Osram Nightbreaker Laser 150%+ erzielen. Mal sehen wie viele Tage die Dinger halten. Anbei noch ein paar Fotos.

Die LED's empfinde ich als mindestens genauso hell wie bei den Original Xenons, wenn nicht sogar einen Tick heller.

Gruß
Holger

Hallo Holger. Sieht sehr gut aus! Wo hast du deine Scheinwerfer bestellt?

Gruß Jens
 
Hallo Holger. Sieht sehr gut aus! Wo hast du deine Scheinwerfer bestellt?

Gruß Jens

Moin Jens,

bestellt habe ich die Scheinwerfer bei cr-lights. Die Lieferung ging zügig und die Kommunikation lief reibungslos.

Die Scheinwerfer sind übrigens von DEPO. Ich habe die Erfahrung gemacht, das diese OEM Look Scheinwerfer immer von DEPO sind, egal ob sie nun bei Tuningtec oder Schießmichtot gekauft werden.

Gruß
Holger
 
  • Like
Reaktionen: JB8
Ja ich weiß, keine Zulassung im Straßenverkehr......

Ich weiß... illegoal... würde mich aber dennoch mal interessi

Moin...

Weil es (mal wieder) grade gemeldet wurde, ob so ein Produkt nun gesetzteskonform vertrieben wird (das ist schon ein Unterschied zum Einbau...), so bleibt klar festzuhalten:

Online Shops unterliegen (mindestens) den Bedingungen der Fernabsatzverträge in allen Rechten & Pflichten aus dem u.a. §312 BGB.

Ob & inwieweit das alles seine Richtigkeit hat, müssen (& können) wir nicht beurteilen.

Was hier aber schon zum Ansatz kommt ist die über das Forum u.U. vermittelte Hilfestellung zum Einbau z.B. illegaler Leuchtmittel.
Das steht durchaus im Widerspruch zu den Nutzungsbedingungen:

Die Verbreitung von Inhalten, die einen Verstoß gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland darstellen (z. B. urheberrechtlich geschütztes Material, Beleidigungen, Aufrufe zu Gewalt oder Rechtsbrüche aller Art), ist untersagt

Insofern ist die Verbreitung von Inhalten, z.B. Verbauanleitung und Bilder von LED-H7 Leuchtmitteln in KFZ Scheinwerfern, mitnichten zulässig.

So, nun kann man natürlich alles schließen, aber das nächste Thema steht schon in den Startlöchern.
Den Hinweis aufs "Nichtzulässige" ist somit als allgemeine Warnung zu verstehen:
Die Annahme, es handle sich um ein Kavaliersdelikt, ist grundsätzlich verkehrt: Die Betriebserlaubnis erlischt.

Allerdings möchte ich keine MiMiMi - Meldungen ausgerechnet von Marktteilnehmern haben, deren Vertriebspraxis den Verbau solcher unzulässigen Leuchtmittel überhaupt ermöglicht.

Im Grunde stehen diese Firmen selber im Zwielicht...


Und verschont mich mit Hinweisen wie: "Auf den Leuchten ist ein E-Prüfzeichen" eingraviert...

Die Krönung war ein chinesischer Hersteller, der bei den Rücklichtnachbauten das E-Prüfzeichen für die seitenverkehrte andere Fahrzeugseite im wahrsten Sinne des Wortes in die spiegelbildlich andere Form gegossen hat, so wurden auch die E-Nummer usw. spiegelbildlich ausgeführt... Das war sicherlich sehr zulässig....
 
Also die Scheinwerfer haben durchaus gültige Prüfzeichen. Und wie von mir bereits beschrieben, war der Herr vom TÜV Thüringen durchaus mit den Scheinwerfern zufrieden.
Seiner Meinung nach war es der solideste bis dato gesichtete Aftermarket-Scheinwerfer....

Natürlich wollte ich um Himmels Willen keine Anleitung erstellen, illegale Leuchtmittel im T5 zu verbauen.

Ich habe lediglich mitteilen wollen, daß die für mich persönlich optimale Ausleuchtung der Fahrbahn bezüglich Lichtfarbe etc der o.g. Scheinwerfer leider nur in Kombination mit H7 Leuchtmitteln möglich ist, welche leider keine Zulassung im Rahmen der STVZO besitzen.

Ich hoffe, das nun ausreichend ausformuliert zu haben.

Holger
 
Also die Scheinwerfer haben durchaus gültige Prüfzeichen

Da bin ich mir bei Halogen-Leuchtmitteln auch fast sicher...

Ich brauchte nur Dein Textzitat um es mit einem weiteren (ähnlichen) hin zur aufmerksamen Betrachtung über die Zulässigkeit von Leuchten/Leuchtmitteln aller Art am Kfz zu bringen.
 
Ich bin durchaus einer Meinung mit dir. Der unverantwortliche Umgang mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln birgt durchaus auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer.

Laut Tests, z.B. vom ADAC, zeigt sich, dass durch die Verwendung von LED-Retrofit Lampen eine größere Reichweite des Lichtbündels erzielt wird. Eine größere Reichweite ist unbedingt gleichzusetzen mit mehr Sicherheit. Es hat Untersuchungen zu Xenon-Lampen gegeben, die eindeutig zeigten, dass Unfälle in der Nacht bei mit diesen Lampen ausgerüsteten Fahrzeugen wenig häufiger passieren, als bei mit Halogen-Lampen ausgerüsteten.
Vielleicht sollten alle, die an besserem Licht in ihren bestehenden Fahrzeugen interessiert sind, also an einem Mehr an Sicherheit, einen Brief ans KBA schicken und ihr Unverständnis deutlich machen.
Vielleicht hat ja auch noch jemand Kontakt zu einem Bundestagsabgeordneten ... ich träume
 
Ich bin durchaus einer Meinung mit dir. Der unverantwortliche Umgang mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln birgt durchaus auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer.

Laut Tests, z.B. vom ADAC, zeigt sich, dass durch die Verwendung von LED-Retrofit Lampen eine größere Reichweite des Lichtbündels erzielt wird. Eine größere Reichweite ist unbedingt gleichzusetzen mit mehr Sicherheit. Es hat Untersuchungen zu Xenon-Lampen gegeben, die eindeutig zeigten, dass Unfälle in der Nacht bei mit diesen Lampen ausgerüsteten Fahrzeugen wenig häufiger passieren, als bei mit Halogen-Lampen ausgerüsteten.
Vielleicht sollten alle, die an besserem Licht in ihren bestehenden Fahrzeugen interessiert sind, also an einem Mehr an Sicherheit, einen Brief ans KBA schicken und ihr Unverständnis deutlich machen.
Vielleicht hat ja auch noch jemand Kontakt zu einem Bundestagsabgeordneten ... ich träume

Aus diesem Grund ist der Verkauf/ das Feilbieten von Leuchtmittel oder andere Fahrzeugteile ohne amtliche Kennzeichnung, seit vielen Jahren in Deutschland, nicht erlaubt. Das KBA hat im letzten Jahr diverse Abmahnungen verschickt um dieses Gesetz durchzusetzen. CR Tuning war davon nicht betroffen, da wir Gesetze schnell durchsetzen und Produkte entfernen. Nachdem das KBA endlich mit der Durchsetzung begann, verschwanden viele der deutschen LED Händler vom Feld. Zurecht. Wer Teile ohne Zulassung verkauft, liefert die Erlöschung der Betriebserlaubnis gratis dazu. Ärger ist vorprogrammiert. Der Verkäufer ist stets in der Pflicht den Endkunden (der eben nicht vom Fach ist und Gesetze studiert) Produkte anzubieten, welche ordnungsgemäß geprüft sind und dem europäischen Standard entsprechen.

Wir distanzieren uns auch von einigen anderen Aussagen hier.
Leider ist das eigentliche Thema hier nicht mehr im Fokus, sondern wandelt sich in ein rechtliches und gegenseitiges Beschuldigen aus. Wir hoffen, dass sich dies wieder ändern wird und freuen uns weiter auf Eure fragen.
 
Das KBA hat im letzten Jahr diverse Abmahnungen verschickt um dieses Gesetz durchzusetzen.

Genau! Und wozu hat das geführt? Bekannt zuverlässige Marken an Leuchtmittelherstellern wie Osram und Philips kann man in Deutschland nicht mehr kaufen. Per Alib... hole ich mir dann den billigen Krempel aus China. ... Blendung/Gefährdung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer ist dann im Preis inclusive.
 
Höre ich ja zum ersten Mal.. Lach mich tot..
Klar Abmahnungen vom KBA bekamen nur deutsche Webseiten Verkäufer.

Das Anti RADAR darf auch gekauft werden, aber bitte nicht einbauen. ;) :):)
Schönes WE

PS : §1 gekauft darf alles werden, ob es betrieben werden darf steht auf einem anderen Blatt.
 
Höre ich ja zum ersten Mal.. Lach mich tot..
Tu's nicht. Tot ist man so lange.
Versuch doch einfach mal, z.B. bei Amz... .de die Retrofits von Osram oder Philips zu kaufen. Wie gesagt, ... .de
 
So ich hab jetzt auch die xenon Optik Scheinwerfer bekommen nur leider stören die massiv mein originales rs510 Radio, wenn die LEDs abdimmen beim Abblendlicht wirds deutlich besser mit dem Empfang....

Könnt ihr mir da helfen, evtl. Hat ja schon mal einer einen entstörfilter oder sowas nachgerüstet.. ...
 
Ich kann nur auf meine schon geschriebene Erfahrung verweisen und es hat sich seit her nicht gebessert - auch nicht mit anderen Antennen. Inzwischen nutze ich wenn möglich DAB+ dann nerven die Störungen nicht mehr. Ist aber eigentlich nicht die Lösung, sehr schade das der Händler bzw. der Hersteller hier noch nicht weiter ist.

Hier meine Erfahrung (übrigens wurde der SW seiner Zeit noch mit Abbiegelicht beworben - auch für Fahrzeuge ohne diese Ausstattung ab Werk ;-)

So nach nun unzähligen Mails mit dem Verkäufer, wurde erst meine Kompetenz zur Montage der Scheinwerfer in Frage gestellt, dann ein Defekt an meinem T5 vermutet und dann festgestellt, dass bei Fahrzeugen, die nicht ab Werk mit Abbiegelicht ausgestattet sind, dies nicht mit den so beworbenen Abbiegelicht funktionieren kann.
Auch das Rausch im FM Radio, sei ich der Erste mit diesem Problem. Jedoch interessant, dass Händler selbst das Thema PWM ansprach. Daher glaube ich nicht, dass dieses Problem unbekannt gewesen sein kann.
Für Alle denen PWM nichts sagt - Pulsweitenmodulation, wird oftmals eingesetzt zur Ansteuerung von LEDs und kann deren Helligkeit beeinflussen. Die hierbei eingesetzten Frequenzen können x kHz betragen und sind zudem ein Rechtecksignal, was durch die Flankensteilheit ein Breitbandigessteursignal erzeugen kann.
Zu Dämpfung dieser Steursignale könnte man um die Leitung Ferritkerne einsetzen, werden aber offensichtlich nicht eingebaut.

Da man nun an die verbauten Scheinwerfer schlecht heran kommt habe ich Ferritkerne um die Scheinwerferzuleitungen gebaut, was etwas hilft aber nicht ausreicht ist.

Der Händler hat eine Rücknahme angeboten, aber weitere Unterstützung um die ursprünglich zugesicherten Eigenschaften der SW zu erlangen nicht anbieten können.

Und dies ist die Kurzfassung und von meiner Position so neutral als möglich dargestellt.

Da der Aufwand der Umbaus nicht unerheblich ist lass ich es erst einmal so wie es ist. Die SW dort würde ich nicht mehr kaufen.

Übrigens würde ich darauf tippen, dass es sich hier um Scheinwerfer von Depo handelt.
 
Zurück
Oben