G
Gelöscht 163113
Guest
Vor lauter Borniertheit hinsichtlich VW will oder kann man den TS nicht verstehen.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Beschließen lässt sich doch alles und um so leichter je weniger Ahnung man hat.
Wie wäre es denn dann gleich mit einem negativen NOx-Wert?
Die Autobauer werden gezwungen, Fahrzeuge ohne NOx-Emissionen herzustellen, die aber als besonders grünes Bonbon in Abhängigkeit vom Leergewicht das NOx aus der Umgebungsluft in regenbogenfarbige Einhornpupse verwandeln?
Ist doch gut so, dann würden wahrscheinlich „negative Fahrverbote“ eingeführt, also eine Verpflichtung Dieselpkws in den Städten zu fahren - aktive Luftberbesserung quasi20 Mikrogramm NOx ? Was soll so das?
Das würde bedeuten, die Luft die hinten raus kommt, ist sauberer als die vorn angesaugte.
Ja, so ganz allein hab ich mir diese Theorie nicht ausgedacht, zumindest Teile davon hatte ich hier im Forum irgendwo gelesen. Das Thema ist ja über eine Vielzahl von Fäden verteilt. Kann sein, dass da auch ein/mehrere Posts von dir mit ähnlichem Inhalt dabei waren ... ich bitte um Entschuldigung, wenn ich dabei etwas den Überblick, wo ich mal was gelesen habe, verloren und daher keine Quellenangabe gemacht habe.Falk, sehr gut zusammengefasst. Die Quintessenz hätte ich nicht besser in Worte fassen können. Und mit den Schaltgetrieben hatte es nix zu tun (die sind vllt einfach beim extrem gefragten Modell 2018 mit 110kW ausgegangen, oder VW wurde aus anderem Grund nicht mehr beliefert).
Genau das mit dem CO2 - Beschiss hab ich damals hoch- und runter gebetet. Hab sogar die Norm für die CO2- Berechnung und Umrechnung für den NEFZ-Zyklus rausgesucht und den Regnerationsanteil nachgerechnet. Und bin eben genau auf die 0,4 - 0,6 l Mehrverbrauch gekommen, welche auf einmal nach dem Lieferstopp eingetragen waren. Das hab ich alles hier im Forum eingestellt.
Natürlich alles nur Vermutung. Aber ich bin auf keinen Ausschlussgrund dieser Theorie gekommen. Und in den Medien ist damals auch stellenweise der CO2-Betrug berichtet worden. Sogar in der Tagesschau..wurde auch alles gepostet. VW hat es aber wohl geschafft, dass nur mündliches Insiderwissen nach außen drang. Und Politiker haben den Unterschied zw. NOx und CO2 nicht erkannt. Der viel größere Betrug an Steuergeldern ist nunmal die CO2-Manipulation. Nicht nur Kfz-Steuer, sondern auch Flottenverbrauch und Strafgelder der Kfz-Industrie beim überschreiten des Flottenverbrauchs. Grüße
Vor lauter Borniertheit hinsichtlich VW will oder kann man den TS nicht verstehen.
Es gibt Möglichkeiten sich zu wehren.
Allein mein Anwalt hat schon viele Rückabwicklungsverfahren erfolgreich geführt auch den T6 betreffend.
Dann bitte auch die Zeit nehmen, die Dinge hier präzise zusammenzufassen und sich nicht immer zu wiederholen.Ich muss altersbedingt nicht mehr arbeiten und kann es mir derzeit leisten, viel Zeit für diese Problematik aufzubringen
Der Einwand, dass u.U. der 6d-temp in einigen Jahren auch vom Fahrverbot betroffen sein könnte, ist mir durchaus klar.
Natürlich ist auch ein Risiko dabei, wenn man seinen 6b abgibt und sich dann einen 6d-temp leistet.
Ich tendiere zu der Meinung, dass der 6d-temp auf absehbare Zeit nicht von einem Fahrverbot betroffen sein wird.
Der 6d-temp ist schon so sauber, dass er fast auf dem Abgas-Niveau vergleichbarer Benziner liegt.
Dann müsste man wohl auch über ein Fahrverbot von Benziner nachdenken
20 Mikrogramm NOx ? Was soll so das?
Das würde bedeuten, die Luft die hinten raus kommt, ist sauberer als die vorn angesaugte.
Erst die neue Abgasnorm 6d-temp macht die Diesel sauber und damit liegen die Dieselfahrzeuge auf dem Niveau von Benzinern, was den Ausstoß von Stickoxyden anbelangt.
Bisher war ein Rückabwicklungsverfahren im Rahmen der Gewährleistungsfrist wohl für die meisten T6 Cali Besitzer mit der Abgasnorm 6b uninteressant, weil kein geeignetes alternatives Fahrzeug zur Verfügung stand, das die neue Norm 6d-temp erfüllt.
Das hat sich nun seit Oktober geändert. VW liefert aktuell den Cali mit der Abgasnorm 6d-temp aus.
Somit ist es durchaus sinnvoll den " alten " T6 Cali mit der Abgasnorm 6b im Rahmen eines Rückabwicklungsverfahrens zurückzugeben. Die Chancen hierfür stehen wohl gut.
Der Händler muss das Fahrzeug in einem solchen Falle zurücknehmen und den Kaufpreis auszahlen, oder ein gleichwertiges Fahrzeug liefern.
Hiervon wird jedoch die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen.
Dafür gibt es eine Formel, diese lautet:
gefahrene Kilometer mal den Kaufpreis und das Ganze durch 250 000 geteilt, ( die Zahl 250 000 wird als Laufleistung eines Cali angenommen, die er in seinem Cali Leben erreichen kann, Kleinfahrzeuge liegen bei 200 000 km und größere Fahrzeuge bei 300 000 km )
Das wären somit bei einem Cali mit 20 000 km und einem Kaufpreis von 60 000 Euro = 4800 Euro, die dem Händler zu erstatten sind.
Der Käufer würde also 55200 Euro vom Händler zurückerhalten.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Cali zwischenzeitlich schon 2 oder 3 Preiserhöhungen hinter sich hat seit Auslieferung.
Mit ca. 2% pro Jahr liegt man da gut im Schnitt. Das wären bei einem Fahrzeug das 3 Jahre alt ist und vormals 60 000 Euro gekostet hat, nochmals 3600 Euro. Ein Neufahrzeug käme dann um rund 8500 Euro teurer als das alte Fahrzeug zu behalten.
Wenn man bedenkt das ein Fahrzeug nach 2 bis 3 Jahren einen Verlust von ca. 30 bis 40 % des ehemaligen Kaufpreises hat, ist eine Rückabwicklung durchaus auch finanziell interessant, ganz davon abgesehen, dass man mit der Abgasnorm Euro 6d-temp nun ein Fahrzeug hat, das von einem zukünftigen Fahrverbot nicht mehr betroffen sein dürfte. Alle Zahlen ohne Gewähr!
da ich ebenfalls meine Dreckschleuder zurück geben möchte.
Ich darf darum bitten sich die Mühe zu machen und eben die mittlerweile doch umfassenden Beiträge anzuschauen, bevor hier alles wiederholt und mehrfach abgehandelt werden muss.
Bei den derzeitigen Rückabwicklungen kommt es meist nicht bis zu einer Gerichtsverhandlung, ich hatte das schon einmal erwähnt.
Oft wird im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung ein Vergleich mit dem Händler getroffen, bei dem man den Bulli gekauft hat.
Händler bestehen darauf, dass Stillschweigen über diesen Vergleich gewahrt wird.