Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Vor lauter Borniertheit hinsichtlich VW will oder kann man den TS nicht verstehen.
 
Beschließen lässt sich doch alles und um so leichter je weniger Ahnung man hat.

Wie wäre es denn dann gleich mit einem negativen NOx-Wert?

Die Autobauer werden gezwungen, Fahrzeuge ohne NOx-Emissionen herzustellen, die aber als besonders grünes Bonbon in Abhängigkeit vom Leergewicht das NOx aus der Umgebungsluft in regenbogenfarbige Einhornpupse verwandeln?

20 Mikrogramm NOx ? Was soll so das?
Das würde bedeuten, die Luft die hinten raus kommt, ist sauberer als die vorn angesaugte.
 
20 Mikrogramm NOx ? Was soll so das?
Das würde bedeuten, die Luft die hinten raus kommt, ist sauberer als die vorn angesaugte.
Ist doch gut so, dann würden wahrscheinlich „negative Fahrverbote“ eingeführt, also eine Verpflichtung Dieselpkws in den Städten zu fahren - aktive Luftberbesserung quasi :uuups:

... sorry nicht ernst gemeint...
 
Falk, sehr gut zusammengefasst. Die Quintessenz hätte ich nicht besser in Worte fassen können. Und mit den Schaltgetrieben hatte es nix zu tun (die sind vllt einfach beim extrem gefragten Modell 2018 mit 110kW ausgegangen, oder VW wurde aus anderem Grund nicht mehr beliefert).

Genau das mit dem CO2 - Beschiss hab ich damals hoch- und runter gebetet. Hab sogar die Norm für die CO2- Berechnung und Umrechnung für den NEFZ-Zyklus rausgesucht und den Regnerationsanteil nachgerechnet. Und bin eben genau auf die 0,4 - 0,6 l Mehrverbrauch gekommen, welche auf einmal nach dem Lieferstopp eingetragen waren. Das hab ich alles hier im Forum eingestellt.
Natürlich alles nur Vermutung. Aber ich bin auf keinen Ausschlussgrund dieser Theorie gekommen. Und in den Medien ist damals auch stellenweise der CO2-Betrug berichtet worden. Sogar in der Tagesschau..wurde auch alles gepostet. VW hat es aber wohl geschafft, dass nur mündliches Insiderwissen nach außen drang. Und Politiker haben den Unterschied zw. NOx und CO2 nicht erkannt. Der viel größere Betrug an Steuergeldern ist nunmal die CO2-Manipulation. Nicht nur Kfz-Steuer, sondern auch Flottenverbrauch und Strafgelder der Kfz-Industrie beim überschreiten des Flottenverbrauchs. Grüße
Ja, so ganz allein hab ich mir diese Theorie nicht ausgedacht, zumindest Teile davon hatte ich hier im Forum irgendwo gelesen. Das Thema ist ja über eine Vielzahl von Fäden verteilt. Kann sein, dass da auch ein/mehrere Posts von dir mit ähnlichem Inhalt dabei waren ... ich bitte um Entschuldigung, wenn ich dabei etwas den Überblick, wo ich mal was gelesen habe, verloren und daher keine Quellenangabe gemacht habe. :rolleyes:
 
Vor lauter Borniertheit hinsichtlich VW will oder kann man den TS nicht verstehen.

Für das, dass weder der TS noch du irgendwelche sauberen Argumentationsketten vorweisen könnt, ist deine Wortwahl ganz schön knackig.

Wie wäre es wenn du mal sauber darlegst auf welcher rechtlichen Grundlage eine Rückabwicklung vonstatten gehen soll. So irre viele Möglichkeiten gibt's da ja nicht.

Für mich liest sich das eher so, als ob der TS einfach frustriert über das Geschäftsgebahren von VWN ist und daher versucht jetzt ein wenig "zurück zu zahlen". Aber rechtlich ist das defizil. Dazu kann man ja mal einige der EA189 Urteile im Internet nachlesen.
 
Um es an dieser Stelle nochmals deutlich zu sagen, ich bin kein Fachmann, sowohl was den technischen Hintergrund von der Dieselproblematik, als auch das juristische Fachwissen anbelangt.
Ich möchte hier keine falschen Dinge behaupten, deshalb halte ich mich zurück mit der juristischen Beurteilung/Argumenten des Rückabwicklungsverfahrens, das ist Sache meines Rechtsanwaltes.
Auf Eines können wir uns hier wohl einigen:
Der Besch... ene an dem Dieselskandal ist doch der Verbraucher, also der Autofahrer !

So sehr wir wohl alle unseren Bulli lieben, die Dieselproblematik schwebt wie ein Damoklesschwert über uns.

Ich muss altersbedingt nicht mehr arbeiten und kann es mir derzeit leisten, viel Zeit für diese Problematik aufzubringen.
Ich würde behaupten, dass ich mich in die Materie so weit eingearbeitet habe, wie es nur wenigen Bulli Fahrern möglich ist.

Ich sehe es nicht ein mich von der Politik, den Autoherstellern oder wem auch immer wie ein wehrloses Schaf auf die Schlachtbank führen zu lassen.

Es gibt Möglichkeiten sich zu wehren.
Allein mein Anwalt hat schon viele Rückabwicklungsverfahren erfolgreich geführt auch den T6 betreffend.

Ich möchte mit diesem Thread all diejenigen ermuntern, die sich ebenso wie ich, von der Politik und den Autoherstellern nicht verar... lassen wollen, etwas gegen diese Ungerechtigkeit zu tun.
In der Tat, sollte man dann aber eine Rechtsschutzversicherung haben und einen kompetenten Anwalt nehmen. Es geht auch ohne Rechtsschutzversicherung, das muss man dann im Einzelfall mit dem RA besprechen.
Ob in meinem Falle eine Rückabwicklung erfolgreich sein wird, steht noch in den Sternen, aber ich riskiere das mal.

Der Einwand, dass u.U. der 6d-temp in einigen Jahren auch vom Fahrverbot betroffen sein könnte, ist mir durchaus klar.
Natürlich ist auch ein Risiko dabei, wenn man seinen 6b abgibt und sich dann einen 6d-temp leistet.
Ich tendiere zu der Meinung, dass der 6d-temp auf absehbare Zeit nicht von einem Fahrverbot betroffen sein wird.
Der 6d-temp ist schon so sauber, dass er fast auf dem Abgas-Niveau vergleichbarer Benziner liegt.
Dann müsste man wohl auch über ein Fahrverbot von Benziner nachdenken.

Ein Fahrverbot für den 6d-temp oder gar den 6d auszusprechen, würde den Verkehr auf deutschen Straßen drastisch reduzieren.
Das halte ich für schlichtweg unmöglich, dann wird auch die Politik nicht mehr drum herum kommen, eine solche Entwicklung zu verhindern.
Irgendwann in den nächsten Jahren wird auch Euro 7 kommen. Nur, welches Fahrzeug kann dann diese Norm einhalten, das sind doch nur die Elektroautos, die Hybrid, Wasserstoff Autos usw..
Die Entwicklung wird m.E. noch einige Jahre dauern, bis diese alternativen Energien praxisreif sind und den Diesel komplett ersetzen können.

Wer seinen 6b weiterhin fahren möchte, der soll das tun, die Gründe hierfür sind ebenso nachzuvollziehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt Möglichkeiten sich zu wehren.
Allein mein Anwalt hat schon viele Rückabwicklungsverfahren erfolgreich geführt auch den T6 betreffend.

Willst du das jetzt für dich wirklich durchziehen?

Dann berichte doch bitte wie dein Anwalt da herangeht und wie der Fortschritt ist. Das wäre wirklich interessant.
 
Moin,

Ich muss altersbedingt nicht mehr arbeiten und kann es mir derzeit leisten, viel Zeit für diese Problematik aufzubringen
Dann bitte auch die Zeit nehmen, die Dinge hier präzise zusammenzufassen und sich nicht immer zu wiederholen.

Der Einwand, dass u.U. der 6d-temp in einigen Jahren auch vom Fahrverbot betroffen sein könnte, ist mir durchaus klar.
Natürlich ist auch ein Risiko dabei, wenn man seinen 6b abgibt und sich dann einen 6d-temp leistet.
Ich tendiere zu der Meinung, dass der 6d-temp auf absehbare Zeit nicht von einem Fahrverbot betroffen sein wird.
Der 6d-temp ist schon so sauber, dass er fast auf dem Abgas-Niveau vergleichbarer Benziner liegt.
Dann müsste man wohl auch über ein Fahrverbot von Benziner nachdenken

Wenn man einmal die Halbwertszeit von Beginn bis Ende der Euro 6 Norm nimmt und dann aufgrund einer Thematik wie der aktuellen (drohende Fahrverbote etc.) genötigt wird innerhalb der Norm das Fahrzeug zu wechseln ist das für mich fast schon als krank zu bezeichnen. Ich möchte nicht den Ressourcenaufwand für den Neukauf eine 6d temp und damit das "Verwerfen" des nahezu neuen, 2 Jahren alten Fahrzeugs wissen. Wo soll das denn noch hinführen?

Beim Anmelden im Board springt mir seit geraumer Zeit jedes Mal die Werbung entgegen "Jetzt ihren alten Euro 5 Diesel abwracken und Bonus kassieren" (so grob wiedergegeben). Na Mahlzeit - ich habe meinen Bus nicht mal richtig eingefahren. (Soll kein Kritik an der hier gezeigten Werbung darstellen! :D)

Da spricht keiner drüber, das das auch zum Thema "Wegwerfgesellschaft" gehört.

VG Jan
 
Bei den derzeitigen Rückabwicklungen kommt es meist nicht bis zu einer Gerichtsverhandlung, ich hatte das schon einmal erwähnt.
Oft wird im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung ein Vergleich mit dem Händler getroffen, bei dem man den Bulli gekauft hat.
Händler bestehen darauf, dass Stillschweigen über diesen Vergleich gewahrt wird.
Das ist wohl auch ein Grund, weshalb so wenig in die Öffentlichkeit dringt zu diesem Sachverhalt.
Es wird mir u.U. auch nicht möglich sein, detailliert über den weiteren Verlauf in dieser Angelegenheit zu berichten.
Wie ich gehört habe, schlagen eh nur ca. 2.5 % der von der Dieselproblematik betroffenen zigtausenden Dieselfahrer den juristischen Weg ein.
Die einen sind der Meinung, - da kann man eh nichts machen
Die anderen - können oder wollen sich die damit verbundenen Kosten nicht leisten
Oder aber - es besteht schlicht und einfach kein Interesse an diesem Thema.

Es ist auch nicht meine Intention hier über einen erfolgreichen oder weniger erfolgreichen Verlauf der Rückabwicklung zu berichten.
Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass es durchaus möglich ist gegen eine schreiende Ungerechtigkeit vorzugehen, was m.E. der Dieselskandal darstellt.
 
Erst die neue Abgasnorm 6d-temp macht die Diesel sauber und damit liegen die Dieselfahrzeuge auf dem Niveau von Benzinern, was den Ausstoß von Stickoxyden anbelangt.
Bisher war ein Rückabwicklungsverfahren im Rahmen der Gewährleistungsfrist wohl für die meisten T6 Cali Besitzer mit der Abgasnorm 6b uninteressant, weil kein geeignetes alternatives Fahrzeug zur Verfügung stand, das die neue Norm 6d-temp erfüllt.
Das hat sich nun seit Oktober geändert. VW liefert aktuell den Cali mit der Abgasnorm 6d-temp aus.
Somit ist es durchaus sinnvoll den " alten " T6 Cali mit der Abgasnorm 6b im Rahmen eines Rückabwicklungsverfahrens zurückzugeben. Die Chancen hierfür stehen wohl gut.
Der Händler muss das Fahrzeug in einem solchen Falle zurücknehmen und den Kaufpreis auszahlen, oder ein gleichwertiges Fahrzeug liefern.
Hiervon wird jedoch die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen.
Dafür gibt es eine Formel, diese lautet:
gefahrene Kilometer mal den Kaufpreis und das Ganze durch 250 000 geteilt, ( die Zahl 250 000 wird als Laufleistung eines Cali angenommen, die er in seinem Cali Leben erreichen kann, Kleinfahrzeuge liegen bei 200 000 km und größere Fahrzeuge bei 300 000 km )
Das wären somit bei einem Cali mit 20 000 km und einem Kaufpreis von 60 000 Euro = 4800 Euro, die dem Händler zu erstatten sind.
Der Käufer würde also 55200 Euro vom Händler zurückerhalten.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Cali zwischenzeitlich schon 2 oder 3 Preiserhöhungen hinter sich hat seit Auslieferung.
Mit ca. 2% pro Jahr liegt man da gut im Schnitt. Das wären bei einem Fahrzeug das 3 Jahre alt ist und vormals 60 000 Euro gekostet hat, nochmals 3600 Euro. Ein Neufahrzeug käme dann um rund 8500 Euro teurer als das alte Fahrzeug zu behalten.
Wenn man bedenkt das ein Fahrzeug nach 2 bis 3 Jahren einen Verlust von ca. 30 bis 40 % des ehemaligen Kaufpreises hat, ist eine Rückabwicklung durchaus auch finanziell interessant, ganz davon abgesehen, dass man mit der Abgasnorm Euro 6d-temp nun ein Fahrzeug hat, das von einem zukünftigen Fahrverbot nicht mehr betroffen sein dürfte. Alle Zahlen ohne Gewähr!

Nur mal so für mich: Warum MUSS VW Dein Auto zurück nehmen? Du hast eines mit Euro 6b bestellt und eines mit Euro 6b bekommen. Wer vor vielen kalten Wintern einen Golf 2 ohne Katalysator bestellt hat, ist nach Erscheinen eines Golf 2 mit Katalysator doch nicht sofort zum Anwalt gelaufen und hat VW beklagt weil er betrogen wurde und VW seinen Golf zurücknehmen muss!
 
da ich ebenfalls meine Dreckschleuder zurück geben möchte.

Erkenne ich die Ironie nicht, oder ist der Satz ernst gemeint?!?!?!
Wenn zweiteres - mobile.de, autoscout24, wirkaufendeinauto .... sie alle bieten günstige Möglichkeiten zum Gewünschten.

Ansonsten habt ihr doch nicht ernsthaft vor Bekanntwerden der Thematik daran geglaubt, dass der Bus ein Wunder an Natur- und Umweltschutz ist???
Selbst die offiziellen Angaben der entsprechenden Werte sprechen für sich.
Meiner Meinung nach suchen hier einige lediglich einen Vorwand, um den T zurück zu geben - vielleicht von den teuren Unterhaltskosten überrascht, kommen mit der Größe des Wagens nicht zurecht, Mutti möchte doch lieber den Stern auf der Auffahrt .... who knows .... :rolleyes::rolleyes:
 
Aber auch den Stern dürfen die Leute nicht fahren, da genauso betrogen ;)
Würde mich mal interessieren , egal ob TE oder sonst wer der gegen VW klagt , was diejenigen dann benutzen zum fortbewegen.
Ein Auto mit Verbrennungsmotor hoffe ich nicht , damit würden sie sich selbst lächerlich machen
 
In diesem Thread wurden nun doch schon sämtliche Argumente zu dem Thema ausgetauscht und angesprochen.
Ich darf darum bitten sich die Mühe zu machen und eben die mittlerweile doch umfassenden Beiträge anzuschauen, bevor hier alles wiederholt und mehrfach abgehandelt werden muss.
Was die rechtlichen Hintergründe einer Rückabwicklung angeht, bitte an eine Anwalt wenden, ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet und möchte auch nichts Falsches behaupten.
 
Du kannst ja Stillschweigen, aber es reicht dann ja wenn du dein Profil ändern würdest
 
Ich darf darum bitten sich die Mühe zu machen und eben die mittlerweile doch umfassenden Beiträge anzuschauen, bevor hier alles wiederholt und mehrfach abgehandelt werden muss.

Glashaus, Steine, im Dunkeln ausziehen.... :rolleyes:

Eigentlich gehört hier zu, oder ins OT. Außer Spekulationen, Andeutungen und Halbgarem kommt hier nichts mehr :(:(
 
@ TX-Kruse
Der Mann denkt mit, sehr gut !
Das kann natürlich noch dauern.
 
Bei den derzeitigen Rückabwicklungen kommt es meist nicht bis zu einer Gerichtsverhandlung, ich hatte das schon einmal erwähnt.
Oft wird im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung ein Vergleich mit dem Händler getroffen, bei dem man den Bulli gekauft hat.
Händler bestehen darauf, dass Stillschweigen über diesen Vergleich gewahrt wird.

Hmmm, das hört sich für mich schon alles sehr nach Verschwörungstheorie an. Von wem hast du denn die Info, dass dies oft unter o.g. Bedingungen passiert? Hoffentlich nicht von deinem Anwalt ;)

Die Geschichten die ich kenne geht meist so: Im Laufe der Verhandlung wird klar, dass der Verbraucher wohl Recht bekommt, worauf der Hersteller einen Vergleich anbietet. Ab da kann man ja Stillschweigen vereinbaren, aber bis dahin kann ja jede Partei über den Fortschritt berichten.

D.h. solange du noch in den Anfängen bist, sollte das kein Problem sein.

btw: Hattest du schon beantwortet, ob du jetzt eine Rücknahme anstrebst?
 
Von einem Fortschritt kann ich erst berichten, wenn ich das Vergleichsangebot des Händlers konkret schwarz auf weiß in der Tasche habe.
Bis jetzt habe ich noch gar nichts entschieden. Von meinem Cali werde ich mich auch nicht so schnell trennen. Da müssen schon alle Parameter einer Rückabwicklung stimmig sein, wie z.B. der finanzielle Aspekt, der Zeitablauf einer Rückabwicklung und das entsprechende Angebot über den Kauf eines neuen Cali mit der Abgasnorm 6d-temp.
Ich stehe noch ganz am Anfang dieses Prozesses und erhoffte mir eigentlich nähere Informationen und Erfahrungsberichte über den konkreten Ablauf auch aus diesem Forum, was bisher nicht der Fall war.
 
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