Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Rein Bauchgefühl würde ich behaupten, dass die 6d temp T6 von der Hardware identisch mit den 6b T6 sind.
Dann wäre ein Update relativ einfach möglich.
Ob VW ihn anbieten würde, ist was anderes.
Und die erhöhte Steuer wäre dann natürlich auch fällig.
Diese Vermutung (für den 110KW, Front, DSG) hattest du ja schon mal - zumindest für die nach dem Auslieferstop Anfang 2018 gebauten Fahrzeuge. Diese könnten (aber genau wissen wir das nicht) das notwendige Update bereits ab Werk erhalten haben.
Eine 6d-Temp Einstufung haben die aber (noch) nicht, da sich damit zwangsläufig auch das Messverfahren ändert und der für die Steuerberechnung maßgebliche CO2-Ausstoß weiter steigt ... viele (auch ich) haben sich ja bereits über die Steuererhöhung im Zuge der neuen Typenzulassung aufgeregt und lassen sich diese von VWN erstatten. Dies finde ich auch richtig, da ich etwas anderes bestellt hatte und „trotzdem“ nur die bestellte Euro6b erhalte (also kein Mehrwert, nur Mehrkosten).

Wenn eine Neuzertifizerung auf Euro6d-Temp meines Autos möglich wäre, würde ich sogar eine Steuererhöhung zu meinen Lasten akzeptieren...

Aber genug Glaskugelmodus jetzt... Rückabwickeln will ich den Kauf ganz sicher nicht, der Bulli ist richtig klasse :) ... auch wenn „nur“ 6b
 
Im polnischen Konfigurator werden die T6 weiterhin mit Euro 6b und 150 KW TDI ausgeliefert.
VW baut doch nicht 2 unterschiedliche Autos gleichen Typs am Band ‍♂️
 
Im polnischen Konfigurator werden die T6 weiterhin mit Euro 6b und 150 KW TDI ausgeliefert.
VW baut doch nicht 2 unterschiedliche Autos gleichen Typs am Band ‍♂️

Doch klar. Da können andere Komponenten verbaut sein oder auch nur eine andere Software oder eine andere Dosierung beim Adblue. Wenn VW bei jedem Auto an einer einzigen Stelle ein paar Cent sparen kann, dann macht VW das auch. Dafür sorgen schon die Controller.

Gruß Robert
 
Gibt es im Polnischen Konfiguration überhaupt für die Caravelle eine PKW Zulassung?
 
Erst die neue Abgasnorm 6d-temp macht die Diesel sauber und damit liegen die Dieselfahrzeuge auf dem Niveau von Benzinern, was den Ausstoß von Stickoxyden anbelangt.
Bisher war ein Rückabwicklungsverfahren im Rahmen der Gewährleistungsfrist wohl für die meisten T6 Cali Besitzer mit der Abgasnorm 6b uninteressant, weil kein geeignetes alternatives Fahrzeug zur Verfügung stand, das die neue Norm 6d-temp erfüllt.
Das hat sich nun seit Oktober geändert. VW liefert aktuell den Cali mit der Abgasnorm 6d-temp aus.
Somit ist es durchaus sinnvoll den " alten " T6 Cali mit der Abgasnorm 6b im Rahmen eines Rückabwicklungsverfahrens zurückzugeben. Die Chancen hierfür stehen wohl gut.
Der Händler muss das Fahrzeug in einem solchen Falle zurücknehmen und den Kaufpreis auszahlen, oder ein gleichwertiges Fahrzeug liefern.
Hiervon wird jedoch die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen.
Dafür gibt es eine Formel, diese lautet:
gefahrene Kilometer mal den Kaufpreis und das Ganze durch 250 000 geteilt, ( die Zahl 250 000 wird als Laufleistung eines Cali angenommen, die er in seinem Cali Leben erreichen kann, Kleinfahrzeuge liegen bei 200 000 km und größere Fahrzeuge bei 300 000 km )
Das wären somit bei einem Cali mit 20 000 km und einem Kaufpreis von 60 000 Euro = 4800 Euro, die dem Händler zu erstatten sind.
Der Käufer würde also 55200 Euro vom Händler zurückerhalten.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Cali zwischenzeitlich schon 2 oder 3 Preiserhöhungen hinter sich hat seit Auslieferung.
Mit ca. 2% pro Jahr liegt man da gut im Schnitt. Das wären bei einem Fahrzeug das 3 Jahre alt ist und vormals 60 000 Euro gekostet hat, nochmals 3600 Euro. Ein Neufahrzeug käme dann um rund 8500 Euro teurer als das alte Fahrzeug zu behalten.
Wenn man bedenkt das ein Fahrzeug nach 2 bis 3 Jahren einen Verlust von ca. 30 bis 40 % des ehemaligen Kaufpreises hat, ist eine Rückabwicklung durchaus auch finanziell interessant, ganz davon abgesehen, dass man mit der Abgasnorm Euro 6d-temp nun ein Fahrzeug hat, das von einem zukünftigen Fahrverbot nicht mehr betroffen sein dürfte. Alle Zahlen ohne Gewähr!
 
Hallo,


im Gegenzug kannst du nämlich deine Aufwendungen gegen rechnen, so viel ich weis.. Ist das Auto z.B. finanziert, kannst du die Zinsen einrechnen und falls das Auto komplett bar bezahlt worden ist eine Guthabenverzinzung einzurechnen.

Gruss Heinz
 
Man kann auch auf seine Kosten hängen bleiben. Beim TX ist nichts Illegales bekannt. Es ist normal das neuere Autos sauberer sind. Solange dein Auto die gültige Norm bei Zulassung einhält ist alles im Rahmen.
 
Der Bus ist doch garnicht vom Software Update betroffen
Und was die Regierung beschließt , dafür kann doch VW nichts ?

Oder wurde der Staat damals auch von sämtlichen Leuten verklagt,als es hieß , nurnoch mit DPF kommt man in die Stadt
ohne und damit roter oder gelber Plakette hat man Pech,dafür kann ja der Autohersteller nichts

das sind 2 paar Schuhe ;)
 
Der Bus ist doch garnicht vom Software Update betroffen
Und was die Regierung beschließt , dafür kann doch VW nichts ?
Völlig egal. VW ist böse und muss bluten!:uuups:

Aber soll man erwarten, wenn man tagein, tagaus in den Medien hört, alle VW-Diesel sind Schummel-Diesel und jetzt muss endlich ein Update (die einen sagen SW, die anderen HW) her, damit die Fahrzeuge endlich die Grenzwerte einhalten. Das die Grenzwerte schon immer eingehalten wurden, interessiert doch schon keinen mehr.
 
Bei Autos, die von keinen Manipulationen betroffen waren, gibt es keinerlei Ansprüche.

Das die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand erreicht werden ist alleine für sich nicht verboten. Nur Abschalteinrichtungen darf es nicht geben.

Gruß, Marcus
 
Und ich will sehen das ein Cali in den ersten Jahren 30-40% an Wert verliert.
Würde gern ein Cali kaufen der nach 2 Jahren 40% Wertverlust hat , wenn ihn einer so günstig hergibt

Ein Cali Beach mit ein wenig Ausstattung kostet abzüglich Rabatt 50 Scheine , macht dann ein Restwert von 30 000€ , nur finde ich kein Cali für dieses Geld

Da geht's erst bei 40 den dreh los.
Also irgendwas stimmt mit der Rechnung des Wertverlustet nicht bzw. sind dir anscheinend nicht die Preise bekannt
 
Auch der Euro 6b Diesel ist vom Fahrverbot bedroht. In manchen Städten wird über dieses Thema schon fleissig diskutiert, so z.B. Berlin u.a.
" Darauf wies Barbara Hendricks (SPD) bereits im vergangenen Sommer hin: "Auch Euro-6-Fahrzeuge halten die Grenzwerte nicht ein und können ohne Nachrüstungen von etwaigen Fahrverboten nicht ausgenommen werden", sagte die Bundesumweltministerin damals. Automobilexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen hält gar 95 Prozent aller Euro-6-Diesel für "Mogelpackungen" und fürchtet Fahrverbote für solche Autos. Das Umweltbundesamt (UBA) geht davon aus, dass sie im Realbetrieb im Schnitt sechsmal mehr Stickoxide ausstoßen als erlaubt - also 480 statt 80 Milligramm pro Kilometer."

Kann man jetzt noch einen Euro-6-Diesel kaufen?
Bei Fahrzeugen mit aufgespielten updates ist zu befürchten, dass:
- die Lebensdauer dieser Fahrzeuge verringert wird
- ein Mehrverbrauch von adblue und Diesel entsteht.
- die Leistung verringert wird
- höhere Steuern anfallen
- der Wiederverkauf deutlich reduziert wird.

Genügend Gründe, die dafür sprechen eine Rückabwicklung auch von 6b Fahrzeugen zu rechtfertigen.

Die T6 Calis ohne update, also die Bestandsfahrzeuge von 2015 bis Sep. 2017 halten die Grenzwerte nicht ein. ( ist VW offensichtlich egal, diese Fahrzeuge wurden bis dato noch nicht für ein update herangezogen. )
Die T6 Calis mit update , als ab Sep. 2017 wurden in der Weise verändert, dass das Fahrzeug nicht mehr dem Zustand entspricht, wie es ursprünglich vom Händler gekauft wurde. Der Händler hat sich jedoch verpflichtet, dem Käufer ein einwandfreies Auto zu verkaufen. Sobald das Auto im Zeitraum der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren verändert wird aus Gründen, die der Käufer nicht zu vertreten hat, kann der Rechtsweg eingeschlagen werden.
Immer mehr Gerichte entscheiden in letzter Zeit zu Gunsten der Käufer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genügend Gründe, die dafür sprechen eine Rückabwicklung auch von 6b Fahrzeugen zu rechtfertigen.
allein es scheitert schon an der Unrichtigkeit dieser Aussage:
dass sie im Realbetrieb im Schnitt sechsmal mehr Stickoxide ausstoßen als erlaubt - also 480 statt 80 Milligramm pro Kilometer.
Es gibt für 6b keinen Grenzwert im Realbetrieb, also kann man ihn weder über- noch unterschreiten.
Aber ich glaub das sagte ich bereits 2-3 mal...
 
Genügend Gründe, die dafür sprechen eine Rückabwicklung auch von 6b Fahrzeugen zu rechtfertigen.

Unsinn.

Du hast ein Auto bestellt, das der Norm EU6b entspricht. Dieses Auto hast Du von VW bekommen. Das dieses FZG aus unterschiedlichen Gründen zukünftig von Fahrverboten betroffen sein kann, begründet keinerlei Ansprüche gegenüber VW.

Moralisch mag das anders aussehen - juristisch ist das eine ganz klare Sache.

Die T6 Calis ohne update, also die Bestandsfahrzeuge von 2015 bis Sep. 2017 halten die Grenzwerte nicht ein.

Das stimmt so auch nicht. Es ging bei dem Auslieferungsstop lediglich um die Typprüfung der FZG, bei der es wohl falsche Berechnungen gab. Das hat auf die Einhaltung der Abgaswerte keinen Einfluss. Daher gibt es auch keinen Rückruf.

( ist VW offensichtlich egal, diese Fahrzeuge wurden bis dato noch nicht für ein update herangezogen. )

Wieder falsch. Über Rückrufe entscheidet nicht VW (die würden das IMMER vermeiden) sondern das KBA. Wenn es Abgasprobleme gäbe, hätte das KBA (wie bei 100.000en anderer FZG) bereits einen Rückruf veranlasst.
 
Da ich hier auch über die Abgasnorm Euro 6 (b und wie sie alle heißen) lese, würde mich doch jetzt mal brennend interessieren welche abgsnorm der MV TDI mit 150 kw hat...

Bei mir im Fhz-Schein steht nur Euro 6, also ist das dann Euro 6 ohne buchstabe??
 
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