Zahlt die Versicherung bei Einbruch übers aufgestellte Dach?

Um genau zu sein...
Es ist im Schein und bei der Versicherung als ...Wohnmobil ...eingetragen

Ich würde der Versicherung nochmals und explizit mitteilen, das es sich um ein Wohnmobil mit Aufstelldach mit Stoffbalgen (ähnlich VW-Typ California) handelt und eine Neuausfertigung des Versicherungsscheines fordern. Hier sollte der unterstrichene Text als mitversicherte Ausstattung aufgeführt sein. Schicke denen am besten Kopien der Unterlagen deiner Nachrüstung (Rechnung, ABE oder Gutachten, Foto mit aufgestelltem Dach).

Sonst kann dir auch drohen, das im Schadensfall (Diebstahl, Feuer) dein Aufstelldach nicht mitversichert ist. Grundsätzlich ist oftmals nur die Ausstattung ab Werk versichert. Und das kann dann auch die Beschädigung bei Einbruch betreffen.

Die Einstufung als Wohnmobil kann auch nur Prämiengründe haben und muss nicht den Einschluss deines Aufstelldaches betreffen.

Gruß, caravelle
 
So heute kam die Antwort von der Versicherung...
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gern bestätigen wir Ihnen, dass im Rahmen unserer aktuellen Versicherungsbedingungen VHB 2016 Ver-
sicherungsschutz besteht, wenn sich ein Täter durch Aufbrechen des verschlossenen Campingfahrzeu-
ges Zugang verschafft und versicherte Sachen stiehlt.
Dem Aufbrechen steht es gleich, wenn falsche Schlüssel verwendet wurden. Oder wenn andere Werk-
zeuge benutzt wurden, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmt sind.
Verschafft sich der Täter z.B. durch Aufschneiden der Fenster/Netze des Aufstelldaches Zugang zum
Campingfahrzeug besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung nach den VHB 2016.

Klingt ja als ob denn nun doch meine spezielle Situation versichert ist.
Diese Vhb 2016 Versicherungsbedingungen muss ich nach dem Urlaub mal gründlich lesen.jetzt auf dem Handy geht dad sehr schlecht
 
(…) besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung nach den VHB 2016.

Klugscheiß'- und Ölgießmodus an: :D

Damit ist aber noch nicht geklärt, ob die Teilkasko den Schaden durch den Einbruch an deinem aufgestellten Dachbalg bezahlt!

Gruß, caravelle
 
Und noch die Antwort von der Kasko auf mein nachfragen.. .
Es scheint als ob die Hausrat zahlen würde ,die Kasko aber eher nicht.da ja beides bei derselben Versicherung ist,werde ich nicht schlauer....Wobei die jetzt von ausgestellten Dachfenster schreiben, davon war ja nie die Rede..
Unsere Antwort bezieht sich auf die Kaskoversicherung für Ihr Campingfahrzeug.
Sie fragen, ob Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihr Campingfahrzeug mit ausgestelltem Dachfens-
ter auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen.
Wenn durch das geöffnete Dachfenster die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Tei-
le ermöglicht wurde, sind wir berechtigt, unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Eine individuelle Prüfung erfolgt im Schadenfall.
In unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) ist dieser Fall unter A.2.9.1 aufge-
führt.
Bitte beachten Sie im Bezug auf die mitversicherten Teile in der Kasko auch unsere E-Mail vom
10.09.2018.
Wir haben eine Kopie Ihrer E-Mail an die für die Hausratversicherung zuständige Fachabteilung weiterge
 
"Schatzi, schick' mir ein Foto ..."

... ein Foto von deinem MV mit aufgestelltem Dach.

Die Hausrat hat's anscheinend kapiert, und sinnhaft geantwortet.
Die Kasko meint, du wolltest ein Fenster auflassen. Dann zahlt keine Versicherung!

Gruß, caravelle
 
Oder wollen es bewusst nicht verstehen.
Eigentlich bleibt mir ja nichts anderes übrig, als auf eine andere Versicherung zu wechseln, die den beschriebenen Sachverhalt bedingungslos akzeptiert. (hat mir eine auch schon per Mail bestätigt.)
Im schlimmeren Fall des Diebstahl vom ganzen Auto, würde ja vermutlich meine bisherige Versicherung(Kasko) behaupten, ich hätte das Dach aufgestellt gehabt und Fahrlässigkeit vorwerfen.aufgrund meiner ja selber exakt beschriebenen Situation.
Da zu beweisen, dass es an diesem Tag geschlossen war,ist wahrscheinlich schwierig.

Und obwohl die Hausrat anscheinend Versicherungschutz gewährleistet ,muss ich oder ein Fachmann auch noch zuerst diese Vhb 2016 Bedingungen der Hausrat genauestens prüfen.. .
Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl,dass es im Fall des Falles wahrscheinlich Diskussionen mit der bisherigen Versicherung geben wird ..
 
So heute kam die Antwort von der Versicherung...
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gern bestätigen wir Ihnen, dass im Rahmen unserer aktuellen Versicherungsbedingungen VHB 2016 Ver-
sicherungsschutz besteht, wenn sich ein Täter durch Aufbrechen des verschlossenen Campingfahrzeu-
ges Zugang verschafft und versicherte Sachen stiehlt.
Dem Aufbrechen steht es gleich, wenn falsche Schlüssel verwendet wurden. Oder wenn andere Werk-
zeuge benutzt wurden, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmt sind.
Verschafft sich der Täter z.B. durch Aufschneiden der Fenster/Netze des Aufstelldaches Zugang zum
Campingfahrzeug besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung nach den VHB 2016.

Klingt ja als ob denn nun doch meine spezielle Situation versichert ist.
Diese Vhb 2016 Versicherungsbedingungen muss ich nach dem Urlaub mal gründlich lesen.jetzt auf dem Handy geht dad sehr schlecht

Dies war die Antwort der Hausrat per mail vom 14.09

Aus dem Urlaub zurück habe ich heut ein wenig Post aufgemacht und da ist ein Schreiben der Hausrat vom 11.09
.....der Versicherungsschutz gilt nicht für den Aufbruch von Wohnmobilen,Campingfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhänger.....

ist ja schon erschreckend wie sich der Versicherungsschutz schon fast täglich ändert.
oder von jedem Mitarbeiter der Fachabteilung Hausrat,anders interpretiert wird.
 
Dies war die Antwort der Hausrat per mail vom 14.09

Aus dem Urlaub zurück habe ich heut ein wenig Post aufgemacht und da ist ein Schreiben der Hausrat vom 11.09
.....der Versicherungsschutz gilt nicht für den Aufbruch von Wohnmobilen,Campingfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhänger.....

ist ja schon erschreckend wie sich der Versicherungsschutz schon fast täglich ändert.
oder von jedem Mitarbeiter der Fachabteilung Hausrat,anders interpretiert wird.

Sorry, aber es hieß schon immer HAUS rat, nicht „All-mein-Kram“versicherung.
Dort gab es schon ewig die sog. „Außenversicherung“ als Zusatzschutz inkludiert.
Und dort stand immer: „aus einem verschlossenem Gebäude“.

Und wie Du siehst, gibt es inzwischen, Policen mit Mehrleistungen.
Die decken dann halt auch zusätzliche Risiken ab.
Nicht immer ist Geiz geil, aber immer ist, wer lesen kann, im klaren Vorteil.
 
Der Titel der Versicherung sagt nichts über den Leistungsumfang aus. Das hat nichts mit Geiz ist geil zu tun. Schließlich deckt die Hausrat immer noch in vielen Fällen den Diebstahl von verkehrsüblich angeschlossenen nicht im Haus befindlichen Fahrrädern ab.

Außerdem hat doch Rams geschrieben, dass ihm die Hausrat den Versicherungsumfang im Nachhinein bestätigt hat.

In diesem Fall wirst du dich wohl wirklich nochmal hinsetzen und den gesamten Leistungskatalog lesen müssen.
 
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