TÜV und Gasprüfung

hpwa

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Sondermodell
Erstzulassung
2004
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nachgerüstet
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Hallo Zusammen,

hat jemand von Euch schon Erfahrung wie es sich mit TÜV und Gasprüfung verhält?

Folgendes...
TÜV läuft dieses Jahr im November ab (Saisonkenn 04-10) und ich will ihn erst nächstes Jahr im April machen. Die Gasprüfung ist aber schon seit 05-2018 abgelaufen und ich möchte sie auch nicht erneuern, da ich sie nicht benötige (stehe immer nur frei).

Frage:
Kann ich TÜV nur bekommen wenn ich eine aktuelle Gasprüfung habe oder auch ohne? (mal vom Sinn ganz abgesehen...ich weiss...)

THxs & schönes WE euch allen...1a Forum hier!!
 
Solange Gas installiert ist nur mit Gasprüfung
 
Bei Wohnmobil (California) ist die gültige Gasprüfung für die Hauptuntersuchung notwendig!
Bei Wohnanhänger ist die gültige Gasprüfung für die Hauptuntersuchung nicht notwendig!

Auf ganz vielen Campingplätzen ist die gültige Gasprüfung Voraussetzung für einen Aufenthalt.

Und aus eigenem Interesse würde ich die Gasprüfung regelmäßig durchführen.

Gruß, caravelle
 
Alles klar...super, Danke für die schnelle Info.
 
Sofern du nun noch unterwegs bist, dann würde ich ggf den Druckminderer mal ausbauen und irgendwo verschwinden lassen.
Sonst könntest du, auch wenn du das Gas nicht nutzt, mit der Rennleitung Probleme bekommen.

Zur GPr kannst du ihn wieder montieren, wird ja dann gleich wieder auf Dichtheit geprüft.
 
Bitte auch an die 10-Jahre-Frist für Druckminderer und Verbindungsschlauch achten.

Das war damals bei mir der Grund für die Nachprüfung.

Das Herstellungsdatum steht jeweils auf dem Bauteil.
 
Hallo

Wenn du die Gasanlage nicht mehr benötigst,dann mußt du sie unbrauchbar machen,bzw. ausbauen. Sonst erkennt das der Tüv nicht an. Nur Regler und Schlauch abbauen reicht wahrscheinlich nicht. Eventuell muß auch der Kocher raus. Sonst könnte man das ganze ja ganz einfach wieder in Betrieb nehmen.
 
Hallo

Wenn du die Gasanlage nicht mehr benötigst,dann mußt du sie unbrauchbar machen,bzw. ausbauen. Sonst erkennt das der Tüv nicht an. Nur Regler und Schlauch abbauen reicht wahrscheinlich nicht. Eventuell muß auch der Kocher raus. Sonst könnte man das ganze ja ganz einfach wieder in Betrieb nehmen.

Anschluss-Schlauch und Druckminderer, sowie alle gasbetriebenen Geräte ausbauen. Leitungen dürfen liegen bleiben.

Wenn Mehrfachbetrieb-Geräte verbaut sind (z.B. Kühlschrank für Gas/12/230V) müssen diese auch von der Gasleitung getrennt werden.

Gruß, caravelle
 
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