Zahlt die Versicherung bei Einbruch übers aufgestellte Dach?

Ich bin noch im Urlaub und habe noch nicht angefragt 8):D weil ich es gerne auf Papier ausgedruckt versenden will.
 
Hallo zusammen ,
Unten die Antwort der Versicherung .Kann mir das jemand übersetzen?Ich verstehe es nicht.
So wie ich das lese,wäre der Einbruch über das geöffnete Aufstelldach fahrlässig oder sogar grob fahrlässig von mir verschuldet. ..

Die Anfrage...

Guten Tag,
Da ich öfters in Italien und Spanien unterwegs bin und das Fahrzeug tagsüber zwar abgeschlossen, aber mit aufgestelltem Dach parkiert ist,stellt sich für mich die Frage, wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält.
Telefonisch wurde mir von euch schon mal bestätigt, dass im Falle von Diebstahl die Werte über meine Hausrat bei euch versichert sind.

Dies würde ich jetzt gerne schriftlich haben.
Falls ich besondere Sorgfaltspflichten beachten muss,möchte ich wissen welche.

Dies wenn zum Beispiel über das Aufstelldach ins Wageninnere eingedrungen wird.
Gibt es da irgendwelche besonderen Umstände die ich beachten muss,damit das Fahrzeug und dessen Inhalt versichert ist.Wertgegenstände im Fahrzeug inneren sind meine Kitesurf Ausrüstung (Kites im Rucksack verpackt) im Wert von ca 8000 Euro.

Das Fahrzeug befindet sich ca 3 Monate den Sommer durch in Italien/Spanien im Freien. Dieses kann also auf öffentlichen Plätzen geparkt sein.Das Aufstelldach ist auch tagsüber ohne Aufenthalt im Fahrzeug oder direkten Blickkontakt hochgestellt.Der Stoff über den drei Belüftungsfenstern ist offen,das darunterliegende Moskitonetz mit innenliegendem Reißverschluss geschlossen..
Im Inneren befindet sich nicht sichtbar eine Kiteausrüstung bestehend aus 4-5 kites und Zubehör im NeuWert von ca 8000 Euro.Desweiteren normale Dinge im Camping Leben wie:Kleider Geschirr Ladegeräte usw.
Nachts wird im Fahrzeug geschlafen.
Besten Dank und freundliche Grüsse

Die Antwort ..

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Hierzu möchten wir Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich muss ein Fahrer alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um einem Unbefugten den Zutritt
zum Fahrzeug nicht zu ermöglichen.
Ob wir den Einwand der groben Fahrlässigkeit führen oder darauf verzichten, würde erst bei einem kon-
kreten Schadenereignis geprüft werden.
In der Kasko sind gesetzlich zulässige Bestandteile des Fahrzeugs mitversichert, wenn diese im Fahr-
zeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind.
Alle anderen Sachen sind nicht - auch nicht gegen Zuschlag - versicherbar.
Dazu zählen auch Gepäck, Kleidung, Geschirr, mobile technische Geräte, Sportgeräte.
Es besteht für die von Ihnen aufgeführten Sachen generell kein Versicherungsschutz in der KFZ-Versi-
cherung.
Wir haben eine Kopie Ihrer E-Mail an die für die Hausratversicherung zuständige Fachabteilung weiterge-
leitet.
Sie erhalten von dort gesondert eine Information.
 
Ich würde mal sagen, das Sachbearbeiterlein hat nicht begriffen um was es geht.
Wie soll er auch- der arme geknechtete kann sich ja von seinem kärglichen Gehalt auch keinen Cali leisten.
Ich würd mal ein Bild vom Cali mit aufgestellten Dach mitsenden und nochmal anfragen.
 
Sieht so aus, als wollten sich die Kollegen nicht festnageln lassen. Das Antwortschreiben ist für die Mülltonne.

Es lässt aber durchblicken, dass die Versicherung im Schadensfall argumentieren kann, dass du mit einem aufgestellten Dach deiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommst.

Um ehrlich zu sein würde ich es im Schadensfall nicht darauf ankommenlassen und der Versicherung nicht aufs Auge drücken, dass das Dach offen war. Wenn man das weiter nachverfolgen wollte, müsste man aus meiner Sicht als nächstes klären, ob die Hausratversicherung auch ein Zelt abdeckt.
Wenn der Zeltbalg beim Einbruchversuch beschädigt wird, ist ja der Zeltbalg über die Teilkasko versichert.
Wenn der Einbruch erfolgreich ist und der Täter klaut den Inhalt des Busses, dann ist der Bus für die Hausrat ja nur ein Zelt mit Blechrahmen.

Frag doch mal bei der Hausrat an, ob dein Zelt beim Campen versichert ist (samt Inhalt).
 
Um ehrlich zu sein würde ich es im Schadensfall nicht darauf ankommenlassen und der Versicherung nicht aufs Auge drücken, dass das Dach offen war. Wenn man das weiter nachverfolgen wollte, müsste man aus meiner Sicht als nächstes klären, ob die Hausratversicherung auch ein Zelt abdeckt.
Wenn der Zeltbalg beim Einbruchversuch beschädigt wird, ist ja der Zeltbalg über die Teilkasko versichert.
Wenn der Einbruch erfolgreich ist und der Täter klaut den Inhalt des Busses, dann ist der Bus für die Hausrat ja nur ein Zelt mit Blechrahmen.

Frag doch mal bei der Hausrat an, ob dein Zelt beim Campen versichert ist (samt Inhalt).

Sollte übers aufgestellte Dach eingebrochen werden(was aus meiner Sicht leicht ist, Stoff aufschlitzen,und schon bist du drin,völlig lautlos)
und ich möchte dies der Versicherung nicht aufs Auge drücken, müssten ja andere Aufbruchspuren sichtbar sein.sonst behauptet sie garantiert, grob fahrlässig weil nicht abgeschlossen.
Das ist für mich keine Lösung.
Die Idee das ganze als eine Art Zelt zu behandeln, macht mir grad auch Bauchschmerzen. Nur schon wie man das der Versicherung verständlich formulieren soll.
Danke euch beiden trotzdem
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht doch ganz klar da, daß sie auf Teil 1 der Frage nach dem Aufstelldach nicht antworten, sondern erst wenn es konkret passiert ist.

Teil 2 der Frage nach den versicherten Gegenständen ist an die Hausratjungs weitergeleitet, per Kasko ist nur der Bus versichert.

Cheers, Michael
 
Sollte übers aufgestellte Dach eingebrochen werden(was aus meiner Sicht leicht ist, Stoff aufschlitzen,und schon bist du drin,völlig lautlos)
und ich möchte dies der Versicherung nicht aufs Auge drücken, müssten ja andere Aufbruchspuren sichtbar sein.sonst behauptet sie garantiert, grob fahrlässig weil nicht abgeschlossen.
Das ist für mich keine Lösung.
Die Idee das ganze als eine Art Zelt zu behandeln, macht mir grad auch Bauchschmerzen. Nur schon wie man das der Versicherung verständlich formulieren soll.
Danke euch beiden trotzdem

Es ist egal, ob es weitere Einbruchspuren gibt oder nicht, denn in der Teilkasko sind Schäden durch Vandalismus und Einbruch abgedeckt. Ob das Dach offen war oder nicht ist egal solange ein Schaden vorhanden ist. Du willst ja eine klare Aussage von der Versicherung haben. Die Versicherung hat aber kein Interesse daran sich festnageln zu lassen. Wenn du jetzt also so gut wie möglich abgesichert sein willst, würde ich zunächst anrufen (bei der Hausrat) und erfragen, ob der Inhalt eines Zelts auf dem Campingplatz versichert ist. Das würde ich mir dann schriftlich geben lassen. Dann erst würde ich fragen, was passiert, wenn dir jemand das Dach aufschlitzt.
So kannst du im Schadensfall mittels Rechtshilfe argumentieren, dass der aufgeklappte Bus nichts anderes als ein Zelt ist.
 
Dieses "Zelt" würde aber nicht im Camping Areal stehen,sondern auf öffentlichen Parkplätzen.
 
Ist doch zunächst egal. Es geht um die prinzipielle Frage, ob man etwas gegen Diebstahl versichern kann, wenn es von der Außenwelt nur durch Stoff und einen Reißverschluss gesichert ist.
 
Vergiss' die Nachfrage mit dem Zelt!

1. Ein Zelt ist kein KFZ, daher greift wenn überhaupt nur die Hausratversicherung, nicht die KFZ-Versicherung.
2. Einbrüche in "abgeschlossene" Zelte sind in den heutigen Versicherungsbedingungen der Hausratversicherungen überwiegend ausgeschlossen.

Wir müssen hier trennen, was versichert sein soll.

1. Einbruchschaden am KFZ ist über die Teilkasko versichert.

Auch mit aufgestelltem Cali-Dach (vergleich Cabrio -> ist bei geschlossenem Verdeck auch versichert). Außerdem stellt das Aufstellen des Cali-Dach einen bestimmungsgemäßen Gebrauch dar und ein ständiges Einfahren bei Verlassen des Cali wäre lebensfremd. Allerdings würde ich die Fenster im Aufstelldach schließen, ähnlich dem geschlossenen Cabrio-Verdeck. Auch wenn's lächerlich klingt.

2. Gestohlene Gegenstände aus dem Fahrzeug.

Hier ist zu trennen nach ab Werk verbauten Komponenten. Diese sind zwar versichert, aber teilweise auch mit Sonderbedingungen. Das kann beim Navi schon mal Probleme geben. Nachgerüstete, auch fest eingebaute, Komponenten sind grundsätzlich nicht versichert (außer gesonderte Vereinbarung).

Lose Gegenstände (des Hausrates), welche aus dem KFZ gestohlen werden, sind grundsätzlich nicht über die KFZ-Teilkasko versichert.

Hier greift die Hausrat-Außenversicherung mit ihren üblichen Ausschlüssen. Feuer ist überwiegend versichert. Einbruch meistens nicht. Ist aber von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, also Kleingedrucktes lesen.

Nun gibt es eine große Zahl von Zusatzversicherungen, welche man abschließen kann.

-KFZ-Inhaltsversicherung
-Camping-Versicherung
-usw.

Aber auch hier sind die Leistungen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.

Wer es genau wissen will, muss das Kleingedruckte genau lesen. Hier steht alles drin. Auch wenn es umständlich ist, aber das hilft. Habe ich in mehreren meiner Versicherungsverträge hinter mir. 40 Seiten private Krankenversicherung, was alles bezahlt wird (und was nicht). Oder 20 Seiten meiner Fotoversicherung. Und auch in den gefühlten 50 Seiten meiner Hausratversicherung steht wissenswertes zu Wertgegenständen (im Tresor, nicht im Tresor, was für ein Tresor, usw.). Habe ich auch schon durch.

Ach so, und "Raub" habe ich auch abgeklärt. Ist in der Hausrat mitversichert. Du brauchst nur Beweise oder Zeugen, das dir jemand unter Androhung großen Übels deine Wertgegenstände und/oder Geld geraubt hat. :eek:

Also Leute, Kleingedrucktes lesen …

Gruß,

caravelle
 
Ich habe nie behauptet, dass ein Zelt ein KFZ sei. Der Zeltbalg ist werkseitiger Bestandteil des Autos und damit über die Teilkasko versichert - das sagte ich bereits.
Ich habe argumentiert, dass die Gegenstände im Bus bei aufgestelltem Dach genauso abgesichert sind, wie Gegenstände in einem Zelt.

Mit deiner Aussage zum Ausschluss von Zelten in Hausratversicherungen hat es sich dann tatsächlich erledigt. Dann braucht man tatsächlich nicht mehr nachfragen.

Ich kann nichts hinzufügen :-)
 
Für mich gehts nur um die Frage..
Diebstahl von beweglichen Gegenständen und natürlich auch des gesamten Fahrzeugs( wäre ja dann auch grob fahrlässig und entsprechend ohne versicherungschutz),aus/aufgrund des aufgestelltem Fahrzeugdach.welches übrigens kein california ist,sondern ein Neuumbau eines anderen Umbauers.(Terracamper)
Das der Diebstahl von beweglichen Gegenständen im allgemeinen versichert ist,hat mir meine Hausrat die dieselbe Versicherunggesellschaft ist,wie die die Vollkaska/Haftpflicht, schonmal telefonisch bestätigt.
Es geht also nur um den Sonderfall, aufgestelltes Dach.
Da habe ich den versicherungs Bedingungen nichts gefunden und anscheinend gemäß der jetzigen Antwort der Versicherung, ist davon auszugehen, dass sie nicht bezahlen würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,

ich finde die Antwort nicht für die "Tonne" sondern fachlich sauber. Dafür, dass kein konkreter Schaden vorliegt, ist eine Beurteilung schwierig.

Möchte man die Teile Auseinandernehmen könnte das wie folgt aussehen:


//
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Hierzu möchten wir Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich muss ein Fahrer alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um einem Unbefugten den Zutritt
zum Fahrzeug nicht zu ermöglichen. Ob wir den Einwand der groben Fahrlässigkeit führen oder darauf verzichten, würde erst bei einem kon-
kreten Schadenereignis geprüft werden.//

--> Schadenminderungspflicht aus der Obliegenheit, auch grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Herbeiführen des Vers-Falls spielt hier eine Rolle. Das aufgestellte Dach ist nach meiner Sicht keine "Grobe Fahrlässigkeit" - aber am Ende muss das ein Richter entscheiden.



//In der Kasko sind gesetzlich zulässige Bestandteile des Fahrzeugs mitversichert, wenn diese im Fahr-
zeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind.
Alle anderen Sachen sind nicht - auch nicht gegen Zuschlag - versicherbar.
Dazu zählen auch Gepäck, Kleidung, Geschirr, mobile technische Geräte, Sportgeräte.
Es besteht für die von Ihnen aufgeführten Sachen generell kein Versicherungsschutz in der KFZ-Versi-
cherung.//

--> Auch korrekt, hier dient eine GUTE Hausrat oder Reisegepäckvers.


Wir haben eine Kopie Ihrer E-Mail an die für die Hausratversicherung zuständige Fachabteilung weiterge-
leitet.

Sie erhalten von dort gesondert eine Information.//
 
@Felix-LE
Die Intention der Anfrage beim Versicherer war eine (rechts-)verbindliche Aussage über den Umfang des Versicherungsschutzes in einem relativen speziellen Fall und bezüglich dieser Intention ist die Antwort des Versicherers nach wie vor für die Mülltonne.

Die Antwort auf die Frage, “Ist das in diesem Fall versichert?“, kann doch nicht allen Ernstes sein, „Wissen wir nicht, wir müssen es darauf ankommen lassen, aber im Zweifelsfall weisen wir Sie noch einmal auf Ihre Sorgfaltspflicht hin.“

Ich habe nicht in Frage gestellt, dass die Aussagen in dieser Antwort richtig sind. Sie sind aber vollkommen wertlos in Bezug auf den Wunsch eine belastbare Aussage zu bekommen.

Vollkommen ausgeklammert sei hierbei natürlich die noch nicht vorhandene Antwort der Hausrat, aber da erwarte ich nichts deutlich konkreteres.

Ist denn der Campingausbau mitversichert? Ich meine jetzt nicht grundsätzlich, sondern hast du den Ausbau bei der Versicherung mit angegeben?
 
Als ich vor einem Jahr telefonisch angefragt habe und den Umfang meiner kite Ausrüstung angegeben habe ,hieß es ja,versichert(durch die Hausrat)
Was ich nicht verstehe ist...
Wenn nun mein Auto abgeschlossen mit geschlossenen Fenster und geschlossenem Dach in Oberhausen in der Einöde in Bayern am Friedhof steht,ist alles versichert.Wenn es in Südfrankreich in Marseille steht ist es auch versichert. Egal wo ich hinfahre, ausser in Kriegsländer oder dergleichen .
Wenn nun aber das Aufstelldach geöffnet ist,ist alles Auslegungsache.Das kann dann grobfahrlässig sein oder auch nicht.
Ist denn in dem Fall das öffnen des Aufstelldach, konkret das Ende einee verbindlichenVersicherungschutzes und von da an kommt es nur noch auf die Interpretation der Versicherungsgesellschaft bezw. Auf die des Gerichts im Streitfall an?
Unr ja,das Fahrzeug ist im Schein als Campingfahrzeug und auch beivder Versicherung als selbiges eingetragen
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre denn diese nochmalige Frage richtig formuliert?
Guten Tag,
Danke für Ihre Antwort.
Da ich wie geschrieben längere Zeit und mit erheblichen Werten im Auto unterwegs bin,brauche ich eine verbindliche Antwort von euch.
Ist parkieren auf öffentlichen Parkplätzen mit aufgestelltem Dach (unter den Bedingungen wie in der ersten Anfrage beschrieben) für euch bereits fahrlässig? Leicht fahrlässig oder sogar grobfahrlässig?
Es ist für mich nicht vertretbar, erst in einem Schadensfall von euch klare Position zu erhalten.
Besten Dank und freundliche Grüsse
 
Wäre denn diese nochmalige Frage richtig formuliert?
Guten Tag,
Danke für Ihre Antwort.
Da ich wie geschrieben längere Zeit und mit erheblichen Werten im Auto unterwegs bin,brauche ich eine verbindliche Antwort von euch.
Ist parkieren auf öffentlichen Parkplätzen mit aufgestelltem Dach (unter den Bedingungen wie in der ersten Anfrage beschrieben) für euch bereits fahrlässig? Leicht fahrlässig oder sogar grobfahrlässig?
Es ist für mich nicht vertretbar, erst in einem Schadensfall von euch klare Position zu erhalten.
Besten Dank und freundliche Grüsse

Weshalb machst du das Dach nicht enfach zu?

Viele Grüsse,
Dani
 
welches übrigens kein california ist,sondern ein Neuumbau eines anderen Umbauers.(Terracamper)

Das sollte der Versicherung aber explizit und schriftlich mitgeteilt werden, mit der Bitte um Aufnahme in den Vertrag (schriftliche Bestätigung).

Unr ja,das Fahrzeug ist im Schein als Campingfahrzeug und auch beivder Versicherung als selbiges eingetragen

Was dann aber vermutlich bereits geschehen ist.

Als ich vor einem Jahr telefonisch angefragt habe und den Umfang meiner kite Ausrüstung angegeben habe ,hieß es ja,versichert(durch die Hausrat)

Das bringt gar nichts! Wer schreibt der bleibt! Immer schriftlich abklären und Bestätigung einfordern.

Wäre denn diese nochmalige Frage richtig formuliert? ...

Das wird nichts bringen. Entweder die Versicherung eiert weiter rum, weil sie nicht Nein sagen will, um dich als Kunden nicht zu vergraulen. Oder sie wird dir eine abschlägige Nachricht zukommen lassen, was dann durchaus als Vertragsbedingung gelten kann. Und dann musst du danach handeln, oder die Versicherung wechseln. Und Ja möchte sie wohl nicht sagen, das sieht man an der ersten Antwort.

Bist du bei einer Direkt-Versicherung, oder hast du einen Ansprechpartner vor Ort? Ein größeres Versicherungsbüro kann dich bei deiner Anfrage unterstützen. Ich exerziere so etwas gerade mit meiner Betriebshaftpflichtversicherung wegen Asbest-Sachschäden durch. Sind auch nicht versichert, was ich aber (möglichst günstig) versichert haben möchte.

Wenn du ein Campingfahrzeug mit Aufstelldach mit Stoffbalgen (ähnlich VW-California) versichert hast, und in den Versicherungsbedingungen steht nichts von "Aufstelldach ist immer zu schließen", oder andere Formulierungen geben das sinngemäß wieder, darfst du dein Aufstelldach während eines Campingaufenthalt auch aufgestellt lassen. Anderes wäre m.E. wesens- oder lebensfremd.

Lese doch mal deine Versicherungsbedingungen, und markiere dir alles was dir diesbezüglich auffällt. Dann bleiben von den 20 Seiten nur noch ein paar Sätze über, über die man diskutieren könnte. In deinem Fall sind das aber zwei Verträge, einmal KFZ und einmal Hausrat.

Und merke, alles was du nicht schriftlich hast, hast du nicht! Ich hasse mündliche Abreden, an die sich hinterher keiner mehr erinnern kann.

Gruß, caravelle
 
Besten Dank .

Ich werde die Bedingungen nochmal genau durchlesen sobald ich ausvdem Urlaub zurück bin.und nachschauen ob in der Police der Zusatz mit dem Aufstelldach steht.
Ich glaube jedoch nur ...Campingfahrzeug ..

Ich habe alle meine 5 Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft ...
Hu...Cobu...
Die erste über das Versicherungsbüro vor Ort die weiteren telefonisch bei der Versicherung selber.aber nicht bei der direktvariante.
Ich habe jetzt nochmal bei der uk nachgefragt. Sollte da kein eindeutigs schriftliches.. .Ja ist versichert, rauskommen,werde ich eine andere Gesellschaft suchen die das macht.
Auf zusätzlichen Ärger und Auseindersetzung mit der Versicherung im Schadensfall, habe ich absolut keine Lust .
 
Um genau zu sein...
Es ist im Schein und bei der Versicherung als ...Wohnmobil ...eingetragen
 
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