Entschädigung für veränderte Werte

sporter99

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2018
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
DSG® 7-Gang
Ausstattungslinie
Trendline
Moin, ich hab mal dieses Thema für diejenigen aufgemacht, die sich nicht von VWN verarschen lassen möchten und gleichzeitig gern den Bus haben möchten.
Alle anderen müssen ja nicht mitlesen und können sich auch bitte ihre Kommentare sparen. Die Erfahrungen, die bei Abholung/Nachverhandlungen gemacht wurden könnten ja den noch Wartenden gut weiter helfen. Also bitte ausschließlich Beiträge mit konkreten Erfolgen, Misserfolgen oder Angeboten von Händlern.
Vielen Dank.
 
Hallo liebe Mitbetroffenen,

habe dieses Forum auch lieben und schätzen gelernt :danke: und wollte zu der Problematik mit der Auslieferung mal meinen Senf dazu geben.

Meine Auftragsbestätigung ist vom 24.10.2017, seit dem 8. Februar ist mein MV fertig, er stand draußen auf der Halde und am Freitag, den 23. März ist Werksabholung in Hannover.
Laut meinem Freundlichen bekomme ich aus Kulanz die 1 Jahr Anschlussgarantie (kostet lt. Konfigurator 696,15 Euro).

Bei Bestellung vom VW Multivan Trendline mit 110 kw DSG 4Motion und diversen Extras (Listenpreis 60´) am 17.10.2017 lt. VW-Konfigurator:

Effizienzklasse: A jetzt lt. Konfigurator B

Verbrauch: 6,4l/100km jetzt 7,0l/100km (Delta 0,6l/100km, bei einer jhrl. Laufleistung von 20´ im Durchschnitt bei Dieselfahrzeugen sind das 120l Mehrverbrauch jährlich in der Theorie)

CO2-Emmission: 167g/km jetzt 183g/km (Delta 16g/km, somit auch höhere Jahressteuer, da 2,- Euro pro Gramm, also jhrl. 32,- Euro mehr Steuern)


NEFZ-Werte CO2 Verbrauch l/100km

Innerorts 207 7,9 (7,1)

Außerorts 169 6,5 (6,0)

Kombiniert 183 (167) 7,0 (6,4)


Fakt ist also, dass ich über die KFZ-Steuer und den höheren Dieselverbrauch - je nach Fahrweise und km - auf jeden Fall höhere Kosten haben werde. Über den Restwert etc. will ich gar nicht sprechen. Die Anschlussgarantie über ein Jahr ist ja nett, kompensiert den Nachteil aber nicht.

Was für Möglichkeiten habe ich – bzw. wie kann ich VW am meisten ärgern?

- Nachbesserung verlangen - technisch „unmöglich“, 2x Nachbesserungsmöglichkeit geben, dann

- Rücktritt, aber als Privatperson geringe Chance Schadensersatz beim Händler geltend zu machen (z.B. Folgekosten Mietwagen)

- Rabatt raushandeln, dann aber keine Chance mehr auf Regress

- Rückabwicklung, innerhalb von 2 Jahren (Formel: 0,6% des bezahlten Kaufpreises je gefahrene 1´km, wenn Gericht schweren Mangel anerkennt)

Laut Telefonat mit einem RA vom ADAC empfiehlt er mir - individuelle Situation! - den VW Multivan nur unter Vorbehalt abzunehmen und somit meine Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestmöglich zu schützen. Anhand der weiteren Entwicklung habe ich dann noch 2 Jahre Zeit und kann reagieren, wenn weitere Mängel auftreten. Der Vorbehalt ist wichtig, da ich aufgrund der umfangreichen Berichterstattung über die Dieselproblematik und VW bei der Abnahme nicht die höheren Werte beim Verbrauch und der CO2-Emmission geschluckt habe - die ja so auch im Fahrzeug-Brief stehen, den ich vorher erhalten habe.

Mich würde interessieren, ob jemand bisher Probleme hatte, das Vorbehalt bei Abnahme-Formular vom Händler unterzeichnet zu bekommen. :danke::pro: (Das Formular war etwas weiter oben im Thread zum Auslieferungsstop.)

Alles Gute und viel Erfolg allen, die noch mit den Hufen scharren und endlich Ihren Multivan haben wollen.

Meines Erachtens wird die Zeit zeigen, ob dieser Schlamassel mit dem Auslieferungsstop der Jackpot oder die Arschkarte war... Kostet aber Nerven!!!
 
Genau mein Thema! Ich will den Bulli, aber ich will mich auch nicht verar... lassen. Es gibt im Netz viele Anwälte die nur darauf lauern dass man sich bei denen meldet - sicher nicht aus Hilfsbereitschaft und Selbstlosigkeit. Ich frage mich ob sich der Ärger den der Anspruch bzw. Antrag auf Schadenersatz durch Wertveränderungen durchsetzbar sind und ob sich dies alles wirklich für den "Normalverbraucher" lohnt.
 
Interessiert mich auch sehr, werde meinen Ende der Woche oder Anfang nächster Woche abholen können und weiß auch nicht was ich tun soll
 
Ich denke nicht das die NOx und CO2 Werte Real gestiegen sind . Bei einem Update werden sie besser , nicht schlechter . Die Zahlen lassen sich immer negativ interpretieren . Die Werte waren wie bei vielen anderen Fahrzeugen auch , zu niedrig angesetzt . Warum sie jetzt nach oben korrigiert wurden will uns sowieso keiner beantworten . Kann natürlich mit Wltp zusammenhängen da der alte Prüfzyklus seid 1.9.18 nicht mehr offiziell angewandt werden darf , nur noch umgerechnet werden darf
 
Ich denke nicht das die NOx und CO2 Werte Real gestiegen sind . Bei einem Update werden sie besser , nicht schlechter .

Diese These musst Du erklären. Eine Reduktion der NOx Emissionen wirkt sich durch die Absenkung der vorherrschenden Temperaturen regelmäßig negativ auf den Kraftstoffverbrauch aus. Zwischen Kraftstoffverbrauch und CO2 Emission besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Eine gleichzeitige Verbesserung sowohl der NOx als auch der CO2 Werte schließt sich aus.

Die Werte waren wie bei vielen anderen Fahrzeugen auch , zu niedrig angesetzt ... Kann natürlich mit Wltp zusammenhängen da der alte Prüfzyklus seid 1.9.18 nicht mehr offiziell angewandt werden darf , nur noch umgerechnet werden darf

Was meinst Du mit "die Werte waren ... zu niedrig angesetzt"? In seinem Schreiben vom 16.02.2018 erklärt Volkswagen, dass eine "neue Zertifizierung nach Maßgabe ... NEFZ .." zu einer "Erhöhung der CO2 Katalogangaben" führen wird. Auch die vorher gültigen Werte waren nach NEFZ zu ermitteln.

Seit 01.09.2018?? AB 01.09.2018. Der Termin liegt in der Zukunft.
 
Diese These musst Du erklären. Eine Reduktion der NOx Emissionen wirkt sich durch die Absenkung der vorherrschenden Temperaturen regelmäßig negativ auf den Kraftstoffverbrauch aus. Zwischen Kraftstoffverbrauch und CO2 Emission besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Eine gleichzeitige Verbesserung sowohl der NOx als auch der CO2 Werte schließt sich aus.



Was meinst Du mit "die Werte waren ... zu niedrig angesetzt"? In seinem Schreiben vom 16.02.2018 erklärt Volkswagen, dass eine "neue Zertifizierung nach Maßgabe ... NEFZ .." zu einer "Erhöhung der CO2 Katalogangaben" führen wird. Auch die vorher gültigen Werte waren nach NEFZ zu ermitteln.

Seit 01.09.2018?? AB 01.09.2018. Der Termin liegt in der Zukunft.
Ich meinte 2017 , konnte ich nicht mehr bearbeiten wo ich es bemerkt hatte . NOX ist von 55mg auf 65mg erhöht worden in den Papieren . Theoretisch war das Auto in allen Werten vorher sauberer , somit muss anders gemessen worden sein oder vorher nicht richtig gewesen sein
 
Moin Moin zusammen,

ich kann mich dem Themeneröffner nur anschließen. Mangels echten Alternativen zum Bulli möchte ich ihn gerne haben. Auf der anderen Seite bin ich über die Betrügereien der A.Industrie total sauer und überlege, was man / ich nun wirklich tun kann. Denn immerhin gibt es eine Prospekthaftung.
Rücktritt? Zumindest ein Drohszenario
Somit kommt dann nur noch eine angemessene Entschädigung in Frage, die sich aufgrund des erhöhten Verbrauchs Diesel (ca. 0,6 Liter)+Addblue (+?) sowie der KFZ Steuer (ca. 40 EUR p.a.) ergeben. Bei 20.000 km p.a. und 10 Jahren Haltezeit des Fahrzeugs ergeben sich locker mal ca. 2.000 EUR erhöhte Kosten / Schaden. Diese sollte VW auf jeden Fall kompensieren.
Frage ist nur, wie? Die 1 Jahres Garantieverlängerung gibt es lt. meine Händler schon mal wegen der verspäteten Lieferung.
D.h.: + nochmal 2.000.
Anschlußgarantie 1 Jahr: 696 (schon in der Verspätung enthalten)
Anschlußgarantie 2 Jahre: 1.231
Anschlußgarantie 3 Jahre: 1.606

Tja. mal schauen was der Händler sagt.

Wie werdet Ihr vorgehen und was bei Euren Händler fordern?

VlG

Paul
 
P.S. Habe soeben mal mit der Rechtsabteilung des ADAC telefoniert.
Wenn, und das scheint sich ja zu bestätigen, die verschlechterten Werte so in den Papieren stehen, liegt ein Magel vor. Lösungsmöglichkeiten:
1. Nachbesserung VW
2. Rücktritt
3. Schaden z.B. nach meiner obigen Berechnungsmethode ermitteln und als Preisnachlass, ... fordern
4. Sollte man 3. vereinbaren, zusätzlich die Abnahme nur unter Vorbehalt aufgrund ggf. weiterer auftretender Mängel (Fahrverbot...) druchführen.

VlG

Paul
 
Zuletzt bearbeitet:
P.S. Habe soeben mal mit der Rechtsabteilung des ADAC telefoniert.
Wenn, und das scheint sich ja zu bestätigen, die verschlechterten Werte so in den Papieren stehen, liegt ein Magel vor. Lösungsmöglichkeiten:
1. Nachbesserung VW
2. Rücktritt
3. Schaden z.B. nach meiner obigen Berechnungsmethode ermitteln und als Preisnachlass, ... fordern
4. Sollte man 3. vereinbaren, zusätzlich die Abnahme nur unter Vorbehalt aufgrund ggf. weiterer auftretender Mängel (Fahrverbot...) druchführen.

VlG

Paul

Wie übernimmt man das Fahrzeug unter Vorbehalt am Besten. Schreibt man dies Handschriftlich in das Übergabedokument und lässt es sich unterzeichnen?
 
Hallo zusammen,
noch eine andere Frage.
Hat hier schon irgendjemand mal seine CoC oder Fahrzeugschein der derzeit ausgelieferten MV mit der Bestellung verglichen und hier eingestellt? Mich würde mal interessieren, was nun wirklich in den Papieren unter Co2... Verbrauch steht. Meine irgendwo gelesen zu haben, dass hier jemand was eingestellt hat, finde es aber absolut nicht wieder.
Merci

VlG
Paul
 
Wie übernimmt man das Fahrzeug unter Vorbehalt am Besten. Schreibt man dies Handschriftlich in das Übergabedokument und lässt es sich unterzeichnen?

Ja, so hat es mit die Rechtsberatungsdame am Telefon erklärt. Werde mir aber auch vorher noch eine genauere Forumlierung (am Besten von einem Rechtsanwalt) suchen. Mann kann wohl eine eher allgemeine oder auch eine spezifizierte Formulierung nehmen. Muss und werde ich mich aber auch noch einmal schlau machen.

Habe übrigens meinen Verkäufer gestern mal angemailt und das Thema schon mal schriftlich artikuliert. Grade rief er mich ganz genervt an, dass er ja noch garnicht wüsste, was in den Papieren stehen wird und er immer noch nichts genaues weiss.
Klar die Verkäufer / Handler sind auch nur der verlängerte Arm des Werkes und bekommen oftmals Informationen von VW später als die Kunden. Aber das er immer noch nicht weiss, was bei den verschiedenen Fahrzeugen nun drin steht oder nicht, kann ich mir nicht vorstellen....
 
Grade rief er mich ganz genervt an, dass er ja noch garnicht wüsste, was in den Papieren stehen wird und er immer noch nichts genaues weiss.
Klar die Verkäufer / Handler sind auch nur der verlängerte Arm des Werkes und bekommen oftmals Informationen von VW später als die Kunden. Aber das er immer noch nicht weiss, was bei den verschiedenen Fahrzeugen nun drin steht oder nicht, kann ich mir nicht vorstellen....

Das war auch die Ausrede meines Verkäufers, inzwischen hat er aber einen Schwung Papiere bekommen und musste die Hosen herunterlassen.
Ich habs bereits in einem anderen Thread geschrieben, mein Händler erwartet Anfang dieser Woche eine Mitteilung seitens VWN wie mit den Beschwerden der Kunden hinsichtlich erhöhter Abgaswerte umgegangen werden soll. Daher würde ich das Fahrzeug zwingend unter Vorbehalt entgegennehmen um ein etwaiges Entgegenkommen gesichert zu haben - oder vom Geschäft vor der Übergabe zurücktreten.
 
Wie macht Ihr das mit der Bezahlung? Habe in Österreich bestellt, anscheinend sollte ich vor der 8-tägigen Zulassung in Österreich den Betrag überweisen? Irgendwie finde ich das seltsam..... das Formular "Annahme unter Vorbehalt" dann natürlich am besten vor der Überweisung unterschreiben lassen....?!
 
Ich hatte bevor ich das Geld für meinen Bus überwiesen habe noch einen Termin beim Freundlichen.
Bei diesem Termin habe ich mir unter Zeugen (von mir mitgebracht)zusagen lassen das wenn es noch eine Entschädigung wegen der erhöhten Abgaswerte gibt ich diese auch bekomme.
Das ganze habe ich danach nochmal als Mail zusammengeschrieben und ihm geschickt.
 
Wie macht Ihr das mit der Bezahlung? Habe in Österreich bestellt, anscheinend sollte ich vor der 8-tägigen Zulassung in Österreich den Betrag überweisen? Irgendwie finde ich das seltsam..... das Formular "Annahme unter Vorbehalt" dann natürlich am besten vor der Überweisung unterschreiben lassen....?!
Ich habe eine Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung gemacht.
Den Restbetrag soll ich überweisen, wenn ich den Brief/COC zugeschickt bekommen habe, mit der Bestätigung, das in AT wieder abgemeldet.
Dann Zulassung hier.Anschließend Abholung.
Mit der Annahme unter Vorbehalt muß ich mal schauen, wann ich die präsentiere.
 
Ich meinte 2017 , konnte ich nicht mehr bearbeiten wo ich es bemerkt hatte . NOX ist von 55mg auf 65mg erhöht worden in den Papieren . Theoretisch war das Auto in allen Werten vorher sauberer , somit muss anders gemessen worden sein oder vorher nicht richtig gewesen sein

Das musst du mir auch erklären.

Nochmal, VW hat selbst bestätigt, dass aufgrund dem alten Messverfahren NEFZ der Mehrverbrauch festgestellt wurde.
Neue Verfahren sind seit 01.09.17 nur für neue Homologationen (Typgenehmigungen) erforderlich. Ein Jahr später gilt es für alle Neuzulassungen.
Beides trifft hier nicht zu, es liegt weiterhin die Typgenehmigung von 2015 für den T6 vor, auch in den akt. geposteten Fahrzeugscheinen hier im Forum. Es handelt sich nur um eine regelmäßige Nachprüfung nach NEFZ.
Die haben vorher den Regenerationsprozess des Partikelfilters in der Berechnung "vergessen".
VW schreibt am 16.02.18:

"...Ueberpruefung der Uebereinstimmung der laufenden Serienproduktion (CoP) des Modells T6 mit Dieselaggregaten und PKW-Zulassung durchgefuehrt. Bei dieser Ueberpruefung wurde nicht nur das regulaere Fahrzeug-Emissionsverhalten untersucht, sondern - ueber heute gueltige Vorschriften hinaus - auch das Emissionsverhalten waehrend der Regeneration des Dieselpartikelfilters.
....

Eine neue Zertifizierung nach Massgabe des gesetzlichen Pruefzyklus NEFZ (Neuer Europaeischer Fahrzyklus) unter gleichzeitiger Beruecksichtigung von Prozessstandards, die bereits auf das juengste Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ueberleiten, wird eine Erhoehung der CO2 Katalogangaben zur Folge haben, die je nach Fahrzeugvariante
unterschiedlich hoch ausfallen wird..."


Mit dem Überleiten sind die o.g. Regenerationen gemeint (was sonst?).
In diesem Punkt lügt VW meiner Meinung und hofft das es nicht auffliegt. Denn es ist schon seit 2004 erforderlich, beim alten NEFZ-Verfahren das Regenerationsverhalten (wenn vorhanden) zu berücksichtigen (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42004X0331(07)&from=DE) letzten beiden Seiten.

Jetzt werden die CO2-Werte "angepasst", das Update ist nur Schein, fürs Feld kommt nix ("finanzieller Ausgleich" für entgangene Steuergelder).
VW hat bereits die 2. Stufe der Erhöhung der CO2-Werte für ab 01.09.18 angekündigt, dann wirklich wg. Zyklus-Umstellung.
 
Hallo, ich habe am 22.03 meinen Termin zur Fahrzeugübergabe beim Händler. Ich hatte ihn auch schon auf die ASG un s auf die erhöhten Steuern angesprochen. Darauf meinte er ich hätte ja schon das DSG umsonst bekommen und sollte mal still sein. Zu den Steuern sollte mal erwähnt werden das die zwei € pro Gramm aktuell sind. Aber wi hoch wird die Steuer in ein paar Jahren sein!? Die wird ja nicht günstiger werden.
 
Hallo, ich habe am 22.03 meinen Termin zur Fahrzeugübergabe beim Händler. Ich hatte ihn auch schon auf die ASG un s auf die erhöhten Steuern angesprochen. Darauf meinte er ich hätte ja schon das DSG umsonst bekommen und sollte mal still sein. Zu den Steuern sollte mal erwähnt werden das die zwei € pro Gramm aktuell sind. Aber wi hoch wird die Steuer in ein paar Jahren sein!? Die wird ja nicht günstiger werden.

Sorry, das ist absolute Frechheit wie es hier geschildert wird.
3. Jahr ASG hat VW hochoffiziell wg. der verlängerten Lieferzeit angeboten (da gibts ein offizielles Dokument zur Info an die Kunden), DSG hast du bekommen, weil sonst VW gar nicht hätte liefern können.
 
Das musst du mir auch erklären.

...
Beides trifft hier nicht zu, es liegt weiterhin die Typgenehmigung von 2015 für den T6 vor, auch in den akt. geposteten Fahrzeugscheinen hier im Forum. Es handelt sich nur um eine regelmäßige Nachprüfung nach NEFZ.
Die haben vorher den Regenerationsprozess des Partikelfilters in der Berechnung "vergessen".
VW schreibt am 16.02.18:

Hast Du per Zufall mal den Link zu den geposteten aktuellen Fahzeugscheinen??

vlg
Paul
 
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