Ölkühler defekt

Hallo,
mit Schrecken verfolge ich das Thema mit dem erhoehten Oelverbrauch beim 132kW Motor, von dem scheinbar auch ich betroffen bin - allerdings habe ich da noch keine grosse Statistik da ich das Auto erst seit kurzem habe (3600km bis jetzt mit 2l Oel nachfuellen - davon waren 1500km Autobahn mit 130km/h ... die Statistik bzw genaueren Verbrauchswerte / Gebrauchsmodi werden sich erst noch in den Folgenden Wochen ergeben (mittels Spritmonitor)

Nun habe ich das Thema FAQ 132 kw Ölverbrauch und andere gelesen und bin dabei mich damit abzufinden das frueher oder spaeter ein AT Motor faellig wird - statt den Hobel gleich wieder zu verkaufen denke ich mir ich lege monatlich Geld an die Seite um dann mit einem AT Motor wieder einen guten California zu fahren;

Meine grosse Frage bis dahin - bei dem hohen Oelverbrauch der ja quasi einen fliegenden Oelwechsel darstellt - lohnt es sich 'gutes' Motoroel zu verwenden wenn er es denn gleich wieder verbrennt oder reicht ein eher preiswerteres 5W-30 Oel auch ? (z.B. Motoröl 5W-30 20 Liter MANNOL Energy + HAHN MB 229.3 VW 502 505 | eBay )

Gaebe es Hoffnung mit besserem Oel den AT Motor weiter hinauszuzoegern (bis das Geld zusammen ist) ?

Liebe Meli,
noch ein 04/2010 heute, der das Schicksal mit uns teilt!
Kopf hoch ... !!!!

VG Jann
 
Du solltest auf alle Fälle über die Kundenbetreuung einen Kulanzantrag stellen. Vorausgesetzt der Wagen ist scheckheftgepflegt. Einfach um zu sehen, was da noch dabei rauskommt.

Ansonsten würde ich den Motor über VW beziehen (siehe Post von Markus oben) und bei einem guten freien Schrauber einbauen lassen. Mit etwas Glück kommst du mit 6-7k€ davon. Günstiger wirds ziemlich sicher nicht werden. Oder du versuchst den ganzen Blechhaufen so wie er ist zu verkaufen. Es ist erstaunlich, was da manchmal auch für defekte T5 geboten wird.

Rein aus Interesse: Hat der Händler den T5 nur an Gewerbetreibende verkauft?
 
Hallo Melanie1992,

was hast Du denn so auf der AB nachgeschüttet? Auf welche Strecke?

also wir haben nach kurzer Zeit bemerkt das er einen enorm hohen Ölverbaruch hat (gerade bei Langstrecken oder auf der Autobahn).

Für den ticker bräuchte ich deine Mithilfe :

KM-Stand ist 137.000km,
wie hoch ist bzw war der max Ölverbrauch auf 1000km? (nur zur info: max 0,5L auf 1000km sind nach VWN zulässig)

Danke für eine kurze Antwort:pro:!


Ulli
 
Wir haben ihn aber gewerblich gekauft zunächst als Transporter, ich wollte erst den Umbau erledigen und dann die Zulassung ändern.
Beileid - es ist ziemlich offensichtlich, dass der Verkäufer euch hier was untergejubelt hat.
Um Missverständnisse zu vermeiden und weil das für die Frage einer möglichen Verkäuferhaftung extrem wichtig ist: "Gewerblich gekauft" meint hier was genau: dass ihr ein angemeldetes Gewerbe habt und dem gewerblichen Verkäufer einen Kaufvertrag Gewerbe an Gewerbe unterschrieben habt?
 
Wir haben ihn aber gewerblich gekauft

Darf ich da nochmals einhaken ... was bedeutet für Dich "gewerblich gekauft" ? Hast Du eine Firma, und diese hat den Bus gekauft ?
Falls im Kaufvertrag einfach nur Dein Name und Deine Adresse stehen sollten, wäre das perfekt - für Dich. 12 Monate Gewährleistung, diese ist bei Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließbar, es sei denn eine Ware wird als "defekt, Bastelobjekt etc." verkauft.
Falls tatsächlich als Unternehmer gekauft, was war das für ein Händler ? VW-Nutzfahrzeuge ? Die kennen das Thema, dann würde ich zumindest einen Anwalt fragen hinsichtlich arglistiger Täuschung.
Weitere Möglichkeit ist die Historie, wurde bereits bei VW eine Ölmessung durchgeführt mit > 0,5L / 1.000km, Bingo !

Viele Grüße,
Jochen
 
Hallo,

....das mit dem gewerblichen Verkauf ist teilweise eine übliche Abwicklung - allerdings geht das nur, wenn der Käufer auch gewerblich ist.
Ansonsten gilt der normale Verbraucherschutz.
Wenn der Verkäufer hier versucht zu trixen, kann man per Anwalt dagegen angehen.
Ebenso gängige Masche = Verkauf im Kundenauftrag.
Egal - hilft aber jetzt nicht weiter.

Ich habe mit im September letzten Jahres einen gebrauchten Q5 gekauft - auch gewerblich, von einem Steuerberater an meine Firma.
Wie sich später heraus stellte, hatte der Wagen ein Problem mit dem 6. Gang, der flog in unregelmäßigen Abständen einfach mal so raus.
Bei der Probefahrt fällt so was natürlich nicht unbedingt auf.
Mittlerweile habe ich den Wagen wieder verkauft - aber vorher reparieren lassen !!!!
So bin ich halt :rolleyes:.
Alles in allem habe ich jedoch beim Verkauf nicht drauf gelegt.

Ich glaube kaum, das sich hier in diesem Fall noch etwas holen lässt - da spielt ja auch der Kauf Preis eine kleine Rolle - und ein 7 Jahre alter Trapo mit 137.000KM dürfte bezahlbar gewesen sein.
Trotzdem sehr ärgerlich.

Man sollte hier aber wirklich der freien Werkstatt einige Schranken auferlegen, denn da wird im Moment sinnlos Geld verbrannt.
Auch muss man dann von gebrauchten Motoren abraten, denn dieser Motor hat ab Werk ein Verfallsdatum, was so sicher eintrifft, wie das Amen in der Kirche.

In diesem Fall hilft wirklich nur ein neuer Motor und DPF .......dann könnte die Tour im Mai auch sorgenfrei starten.

Gruß
Claus
 
Hallo Melanie1992,





Für den ticker bräuchte ich deine Mithilfe :

KM-Stand ist 137.000km,
wie hoch ist bzw war der max Ölverbrauch auf 1000km? (nur zur info: max 0,5L auf 1000km sind nach VWN zulässig)

Danke für eine kurze Antwort:pro:!


Ulli
Hallo Melanie1992,





Für den ticker bräuchte ich deine Mithilfe :

KM-Stand ist 137.000km,
wie hoch ist bzw war der max Ölverbrauch auf 1000km? (nur zur info: max 0,5L auf 1000km sind nach VWN zulässig)

Danke für eine kurze Antwort:pro:!


Ulli


Guten Morgen Uli,

dann war er eindeutig zu hoch.
Der Ölverbrauch war auf der Autobahn auf ca. 200 Km - 1 Liter :(

Seid ein paar Wochen ist er aber im normalen Bereich, also ich bemerkte keinen Verlust mehr.

Grüße Meli
 
Liebe Meli,
bist Du dir da sicher ... also 5 l auf 1.000 km ... wundere mich, dass der Motor noch läuft!
Der DPF muss mit Ölasche zubetoniert sein!
Ein neuer Motor (ATM) und DPF ist unausweichlich. Der Verkäufer (Händler) gehört 'verboten'.
VG Jann
 
Guten Morgen Uli,

dann war er eindeutig zu hoch.
Der Ölverbrauch war auf der Autobahn auf ca. 200 Km - 1 Liter :(

Seid ein paar Wochen ist er aber im normalen Bereich, also ich bemerkte keinen Verlust mehr.

Grüße Meli
Das wurde ja bereits erklärt: Das liegt sicher nicht daran, dass der Motor urplötzlich gesund wurde (so sehr du dir das wünschen wirst, es passiert wohl nie), sondern daran, dass ein erhöhter Dieseleintrag das Öl verdünnt. Das ist für die Haltbarkeit dann noch schlechter, als einfach nur Verbrauch.
 
Servus,

schöner Mist. Reisepläne für den Frühling und dann das!

Die Maschine ist überm Jordan. Jetzt noch was dran zu machen ist in etwa so sinnvoll, wie einem Hirntoten 2 Zahnimplantate einzusetzen und ne Gleitsichtbrille anzupassen.

Die hervorragende Zusammenfassung im Ölverbrauchsthread ist zwar bitter, aber so ist die Wahrheit leider oft. Je früher man sich damit abfindet, je schneller findet man zurück ans Licht. Ich drücke Euch die Daumen, dass ihr rasch eine neue Maschine bekommt, -MIT DPF -sonst geht der Ärger direkt weiter- und sodann doch noch auf Reisen gehen könnt. Gleichwohl, 6-8000€ mehr in der Reisekasse anstelle bei VW wären besser gewesen.

Berichte bitte weiter, wir sind gespannt was man Euch noch aufzutischen versucht -und damit hoffentlich abblitzt!

Gruß Robert
 
Liebe Meli,
bist Du dir da sicher ... also 5 l auf 1.000 km ... wundere mich, dass der Motor noch läuft!
Der DPF muss mit Ölasche zubetoniert sein!
Ein neuer Motor (ATM) und DPF ist unausweichlich. Der Verkäufer (Händler) gehört 'verboten'.
VG Jann


Da geb ich euch zu hundert Pro recht, wir haben den Anwalt schon eingeschaltet - leider meinte dieser das wir durch die Klausel wenig Chancen hätten.
Der Verkäufer fungierte als Zwischenhändler und hat den Bus selbst erst zwei Wochen auf dem Hof gehabt.
Ich glaube ihm sogar sein Unwissen, da er lediglich den Tüv machen lassen hat und da der Schaden ja nicht rauskommt.

Wir wundern uns auch das der Motor noch laufen konnte, da die Klappe so verschmoddert war und im Ventil (ich glaube das ist das Ventil oder Kühler)
alles zu ist.
Da der Umbau schon im Auto ist möchte ich ihn eigentlich behalten, also ein Verkauf kommt bisher nicht in Frage zumal einfach Herzblut und Arbeit schon drin steckt.

Ich hätte mich einfach besser informieren müssen ... :(
 
Hallo Meli,
vielleicht hast du es noch nicht geschafft, die gefühlt unendlich vielen Seiten des Ölverbrauchs-Threads zu lesen, aber lass dir gesagt sein, dass die Leutz, die hier jetzt geschrieben haben, das Thema sehr gut kennen und das Forum hier ist auch - anders als manche anderen - nicht für unnötige Panikmache bekannt. So übertrieben dir die Ratschläge ggf. vielleicht vorkommen mögen, sie sind die (völlig angemessene) Esszenz aus der Erfahrung von allein in diesem Forum 245 gesammelten Öltod-Fällen. Damit dürfte der BiTDI- Motor des T5 an Rekord-Ausfallquoten anknüpfen, die wohl seit dem Wankelmotor im Ro80 der 1960er bis 70er Jahre nicht mehr gesehen wurden. Ein echter Skandalmotor also, aber VW sitzt das einfach aus.:mad:
Einzig kommen sie dir mit einem vergleichsweise günstigen ATM-Preis entgegen - das solltest du unbedingt nutzen, denn eine wirtschaftlich sinnvolle und zugleich legale Alternative wirst du kaum finden können. Auch das wurde im Thread schon rauf und runter diskutiert.
Bei neueren Bussen tut VW auch schon mal ein wenig kulant - wenn das Serviveheft lückenlos VW-gepflegt war, das wird dir aber hiet wohl nicht helfen.

Ansonsten bleibt im Wesentlichen nur noch die Möglichkeit, den Verkäufer in die Verantwortung zu nehmen. Um dir dafür gezielt Tipps geben zu können, müsstest du uns deinen Status als Käufer noch mal genauer erklären. Kauf als Privatkunde oder als für den Verkäufer offensicht erkennbar von dir vorgetäuschten Gewerbekauf wäre u.U. hilfreich für dich.
 
Täuscht man selbst einen gewerblichen Kauf vor, enstehen daraus keine Gewährleistungsansprüche.
 
Täuscht man selbst einen gewerblichen Kauf vor, enstehen daraus keine Gewährleistungsansprüche.
Dass einem gewerblichen Kunden, der ggf. einen Privatkauf vortäuschen würde, keine Gewährleistungsansprüche entstehen, ist klar, als Gewerbetreibender muss er sowohl BGB als auch HGB kennen. Ob umgekehrt einem nichtgewerblichen Käufer die Ansprüche verloren gehen, wenn er einen Gewerbekauf simuliert, ist dagegen alles andere als klar. Der nicht-Gewerbetreibende ist sich ja u.U. der Tragweite seines Handelns gar nicht bewusst und er wird die Regeln des HGB oft nicht kennen. Demzufolge kann es durchaus passieren, dass das Recht ihn schützt. Es wurde verschiedentlich schon vom Verkäufer erwartet, dass er die Gewerblichkeit seines Kunden hätte prüfen müssen.
Aber hier ist ja bereits Anwaltsberatung eingeschaltet, der wird sich auskennen. Und wenn es eh ein echter Gewerbekauf war, gibt's eh nichts zu löten.​
 
Dass einem gewerblichen Kunden, der ggf. einen Privatkauf vortäuschen würde, keine Gewährleistungsansprüche entstehen, ist klar, als Gewerbetreibender muss er sowohl BGB als auch HGB kennen. Ob umgekehrt einem nichtgewerblichen Käufer die Ansprüche verloren gehen, wenn er einen Gewerbekauf simuliert, ist dagegen alles andere als klar. Der nicht-Gewerbetreibende ist sich ja u.U. der Tragweite seines Handelns gar nicht bewusst und er wird die Regeln des HGB oft nicht kennen. Demzufolge kann es durchaus passieren, dass das Recht ihn schützt. Es wurde verschiedentlich schon vom Verkäufer erwartet, dass er die Gewerblichkeit seines Kunden hätte prüfen müssen.
Aber hier ist ja bereits Anwaltsberatung eingeschaltet, der wird sich auskennen. Und wenn es eh ein echter Gewerbekauf war, gibt's eh nichts zu löten.​
Also ich bin mir nicht sicher ob ich das jetzt richtig verstehe aber hier wurde kein Gewerbe vorgetäuscht- wir haben eine Firma (auch noch Automobile Branche - Oberflächentechnik) von daher keine Täuschung
 
Also ich bin mir nicht sicher ob ich das jetzt richtig verstehe aber hier wurde kein Gewerbe vorgetäuscht- wir haben eine Firma (auch noch Automobile Branche - Oberflächentechnik) von daher keine Täuschung
OK, das ist dann leider wirklich ein Nachteil für dich. Denn dem gewerblichen Käufer wird gesetzlicherseits unterstellt, dass er in der Lage ist, den vertragsgemäßen Zustand eines (beliebigen) zu kaufenden Produktes richtig einschätzen zu können oder auch zu wissen, wie man an eine geeignete Einschätzung kommt - Gewerbetreibende müssen so etwas alle können. Kein Endverbraucherschutz also und stattdessen kommt das HGB für beide voll zum Tragen, welches selbst komplette Gewährleistungs-Ausschlüsse zulässt.

Bleibt also höchstens noch die Möglichkeit, Nachweise für eine vorsätzliche Täuschung zu finden, denn die ist selbstverständlich immer verboten.
 
OK, das ist dann leider wirklich ein Nachteil für dich. Denn dem gewerblichen Käufer wird gesetzlicherseits unterstellt, dass er in der Lage ist, den vertragsgemäßen Zustand eines (beliebigen) zu kaufenden Produktes richtig einschätzen zu können oder auch zu wissen, wie man an eine geeignete Einschätzung kommt - Gewerbetreibende müssen so etwas alle können. Kein Endverbraucherschutz also und stattdessen kommt das HGB für beide voll zum Tragen, welches selbst komplette Gewährleistungs-Ausschlüsse zulässt.

Bleibt also höchstens noch die Möglichkeit, Nachweise für eine vorsätzliche Täuschung zu finden, denn die ist selbstverständlich immer verboten.
OK, das ist dann leider wirklich ein Nachteil für dich. Denn dem gewerblichen Käufer wird gesetzlicherseits unterstellt, dass er in der Lage ist, den vertragsgemäßen Zustand eines (beliebigen) zu kaufenden Produktes richtig einschätzen zu können oder auch zu wissen, wie man an eine geeignete Einschätzung kommt - Gewerbetreibende müssen so etwas alle können. Kein Endverbraucherschutz also und stattdessen kommt das HGB für beide voll zum Tragen, welches selbst komplette Gewährleistungs-Ausschlüsse zulässt.

Bleibt also höchstens noch die Möglichkeit, Nachweise für eine vorsätzliche Täuschung zu finden, denn die ist selbstverständlich immer verboten.


Ich glaube auch als Gewerbetreibender gibt es doch Unterschiede, denn eine beispielsweise Selbstständige Friseurin ist in dem Fall ja kein "Fachmann".
Und von daher kann sie den Zustand ja auch nicht einschätzen, bzw. liegt hier ja auch kein Bagatellschaden vor, jemand der sich nicht mit Autos auskennt merkt dies ja erstmals nicht. (so auch ich)
Ich denke durch die Klausel die beim Privatkauf nicht rechtens ist aber im gewerblichen - da liegt eher das Problem.

Wie geschieben, bin ich mir nicht sicher .. ich lese mich gerade noch rein.
 
Ich darf im übrigen heute das Auto aus der WT holen, er läuft wohl einwandfrei - ich bin gespannt.
Ich werde euch dann die Rechnung hochladen bzw. berichten ob er auch wirklich läuft.
 
...... er läuft wohl einwandfrei ......

Das haben schon so viele behauptet. Ich würde es Dir wirklich wünschen. Aber ich fürchte, ohne neuen Motor läuft da gar nix mehr einwandfrei. Hoffe das Beste, aber sei für das Schlimmste gewappnet. Das ist leider das Bulli-Prinzip in den letzten Jahren geworden.

Gruß Robert
 
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