Auslieferungsstopp

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So wie es ausschaut wird VWN irgendwann die Auslieferung wieder frei geben und es wird keine weiteren Infos geben - wozu auch. Es ist ja dann jeder glücklich, dass er endlich seine Bulli hat.
VWN hat doch alle Käufer über den Sachstand informiert - und frei noch Innenminister Lothar "mehr Informationen würden die Käufer nur verunsichern..."
 
Meiner war Anfang Januar für einen Tag zugelassen. Hatte mich übers Willkommen-Schreiben der Versicherung gewundert. Jetzt isser wieder stillgelegt :-)

Freu Dich, damit ist's ne Tageszulassung und Du bekommst nochmal 5.000€ Preisnachlass :D
 
war auch mein erster Kommentar, der Händler konnte aber nicht so mitlachen :-)
 
Uns bleibt nur weiter warten, dass sich endlich mal etwas von offizieller Seite her rührt. Sind ja "nur" noch 4 Wochen bis Mitte Februar.

Wobei ich inzwischen fast glaube, dass wir dann immer noch nix definitives wissen. Es sollte ja eigentlich diese Woche weitere Infos geben und wieder ist nix passiert. Wahrscheinlich geht das jetzt Woche für Woche so. X( Bis dahin hat die Karre dann schon Standschäden und die Reifen sind eckig.

Vermutlich wird die Info dann so aussehen:

Ironiemodus an:


Sehr geehrter Herr ...,

In den letzten Wochen ging die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge internen Hinweisen nach, dass Parameter im Rahmen der Ueberpruefung der Uebereinstimmung der Produktion (Conformity of Production = COP) des Modells Multivan T6 mit Dieselaggregaten
und Pkw-Zulassung (sogenannte M1-Zulassung) nicht vollumfaenglich bestaetigt werden konnten.

Die entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe sind nun vollumfänglich abgeschlossen.

Die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits ueber diesen Sachverhalt informiert.

Für alle betroffenen Besitzer des T6 wird im Rahmen des üblichen VW-Supports die COP-Freigabe , gegebenenfalls durch zusätzlich nötige Watungs- und Servicemaßnahmen bei dem zuständigen Händler, gewährleistet.

Sollte es im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit zu Unannehmlichkeiten gekommen sein, bitten wir dies zu entschuldigen.

Ihr Händler wird Sie zeitnah kontaktieren.

Freundliche Gruesse

Ironiemodus aus!
;):D:uuups:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist zugleich die erste hier bekannt gewordene Stillegung in Verbindung mit der COP Prüfung! :D
Oder?

Das Fahrzeug ist übrigens nur fabrikneu, wenn durch die Standzeit keine Mängel am Fahrzeug entstanden sind. Und es nicht älter als 12 Monate ist, letzteres sollte VWN ja hinbekommen.
Neben dem Softwareupdate müssten die Händler vielleicht je nach Zustand auch mal die Bremsscheiben kontrollieren/abziehen. Zumindest sollte man als Käufer bei der Auslieferung auf das Erscheinungsbild der Bremsen achten. Es war ja ein feuchter Winter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist daran Ironie?
Es wird genau so kommen.
(und das mein ich nicht ironisch!)
 
Neuwagen ist er damit ja nicht mehr.

Blöd ist halt, dass er wahrscheinlich auf @tkuehler zugelassen wurde. Somit wird das mit Blick auf die Eigenschaft "Neuwagen" wohl ins Leere gehen.

Mir stellt sich allerdings die Frage, ob das Autohaus überhaupt ein Fahrzeug hätte stillegen dürfen, welches auf einen Kunden zugelassen wurde. Die ggf. erteilte Vollmacht hat sich ja m. E. doch wohl ausschließlich auf die Fahrzeugzulassung erstreckt....
 
Das sehe ich auch so. Irgendwas ist da faul.
Ist er dann jetzt 2. Besitzer?
 
Bei der Wiederzulassung wird ja zudem ein zweiter Eintrag im Brief entstehen, das würde ich so nicht akzeptieren. Egal ob ich an 1 und 2 stehe.
 
Das sehe ich auch so. Irgendwas ist da faul.
Ist er dann jetzt 2. Besitzer?
Wenn das Fahrzeug vom Autohaus in seinem und auf seinen Namen zugelassen wurde, dann ist er nach wie vor Erstbesitzer.
 
Ich bin da entspannt und mache mir da nicht soviele Gedanken. Das war eine Unachtsamkeit des Händlers und ich gehe davon aus, das alles zu meiner Zufriedenheit geklärt wird. Wenn nicht, hake ich detaillierter nach. Vom zugelassenen Fahrzeug hätte ich eh nichts gehabt, das steht nämlich in Hannover :-)
 
Na das erklär mal in 10 Jahren nem potentiellen Gebrauchtwagenkäufer.

"Ja ich bin Erstbesitzer und Zweitbesitzer. Habs mir selbst mal verkauft." :D
 
Andererseits eine optimal dokumentierte Grundlage, um demnächst aufgrund gespaltener Persönlichkeit in den Ruhestand zu gehen!
 
Viel interessanter fände ich die Frage:

Wenn es keinen Zulassungsstopp, sondern nur einen Auslieferungsstopp gibt, wie rechfertigt der Händler (rein juristisch) bei einer erfolgten Zulassung die nachträgliche Stilllegung des Fahrzeugs?

Eigentlich müsste er das Fahrzeug doch herausgeben, da es ja schon zugelassen ist?

Behördlich darf der T6 ja zugelassen werden. VW will dies nur verhindern, weil ...

- sie Autos mit Mängeln ausliefern und sie sonst einen Mangel zugeben müssten?
- sie einer Stilllegung zuvor kommen wollen?
- sie so keine genauen Informationen rausgeben müssen, da nur VWN intern betroffen ist?
 
Ich bin da entspannt und mache mir da nicht soviele Gedanken. Das war eine Unachtsamkeit des Händlers und ich gehe davon aus, das alles zu meiner Zufriedenheit geklärt wird. Wenn nicht, hake ich detaillierter nach. Vom zugelassenen Fahrzeug hätte ich eh nichts gehabt, das steht nämlich in Hannover :-)
Ab wann läuft denn die Herstellergarantie? Ab Erst- oder ab Zweitzulassung?
 
Ab wann läuft denn die Herstellergarantie? Ab Erst- oder ab Zweitzulassung?

Tja, wohl ab Erstzulassung. Also einfach hinnehmen würde ich das nicht. Gibt nachher nur Gerenne und Ärger.
 
wenn ich mich nicht vertue läuft die Garantie ab Übergabeinspektion (im Serviceheft vermerkt)...

Ich drück die Daumen für alle Betroffenen dass alles gut wird....
 
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