jomuegge
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 10.01.2019
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- AHK, Sitzheizung, beheizbare Frontscheibe, LED-Licht, ACC, GRA
Update zum Thema Ruckeln:
- Reinigungsadditivzugabe zum Diesel inklusive Verfahren einer ganzen Tankfüllung ergab keine Änderung
- Tanken mit Aral Ultimate: tendenziell weniger Ruckeln, aber weiter vorhanden
- Ruckeln tritt weiter auf im häufig genutzten Drehzahlbereich zwischen 1600 und 2200 Upm, in diesem Drehzahlbereich ist manchmal auch eine mangelhafte Beschleunigung festzustellen
- VWN ist seit mehr als einem Jahr nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen, trotz "Arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung"
- Dieses Problem ist kein Einzelfall (Information aus dem VWN-Umfeld)
- Fahrzeug geht in die Rückabwicklung über ein Anwaltsbüro, d.h. Rückgabe bei Erstattung des Kaufpreises bei Zahlung der Nutzungsentschädigung. Nutzungsentschädigung rechnet sich wie folgt: gefahrene Kilometer geteilt durch angenommene Gesamtkilometerlaufleistung mal tatsächlicher Kaufpreis. Streitpunkt ist die Gesamtkilometerlaufleistung. VWN scheint den eigenen Motoren nicht viel zuzutrauen, denn sie gehen bei der Berechnung von einer Gesamtkilometerlaufleistung von 150.000 km für den 204 PS Motor aus. So zumindest im ersten Schreiben des Autohändlers zur Nutzungsentschädigung. Unser Ansatz ist eher 300.000 km für diese Berechnung. Immerhin haben wir unseren T4 vor zwei Jahren mit einer Kilometerleistung von 430.000 km verkauft. Und er läuft beim Käufer problemlos weiter.