Worschtel
Top-Mitglied
- Ort
- Mühltal (Hessen)
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 04.2005 (EG von 02.12.2004)
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- RNS-2 CD
- Extras
- 2 el. Schiebetüren,
AHK (abnb.),
WWZH + Climatronic
VCDS, OBDeleven (Standard)
"So wird's gemacht"
- Umbauten / Tuning
- So. 235/55-17 auf Autec-ETHOS 7,50x17
Getriebe 2014 instandges.
AHK nachg. mit D+&L+,
RFK an AV-Adapter,
ClimAir-Windabweiser,
iPot an AUX-Adapter-CD-Wechsler,
LED-Türbel. unten,
Scheinwerfer "schwarz", RLeuchten "rauchgrau",
T5-Board Aufkleber
Spurplatten-50mm
Drehkonsole "Sportscraft" BFS,
- FIN
- WV2ZZZ7HZ5H0699xx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HM H13 / AXE HGE
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Kein T, aber ein VW:
Golf-III, 1994, PinkFloyd, 55kW, ABU - CNU, aktuell 316tkm
Da mir irgendwann mal was von einer max. Lebensdauer von Standheizungen zu Ohren kam, hab ich mal geschaut was ich dazu finde.
Und JA!
Bei „LUFTstandheizungen“ ist der Austausch des Wärmeübertragers alle 10 Jahre vorgeschrieben!
Zumindest laut WEBASTO-Werkstatthandbuch! (WHB)
(Links und Geräte-Typen sind Beispiele. Andere Typen und Hersteller können von den Angaben abweichen!)
Link zum WHB-Air-Top_2000:
https://www.standheizungs-shop.de/d...Webasto_Werkstatthandbuch_Air_Top_2000_ST.pdf
Zitat:
„Der Wärmeübertrager des Luftheizgerätes ist höchstens 10 Jahre verwendbar und muss danach vom Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalersatzteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann mit einem Schild zu versehen, dass das Verkaufsdatum und das Wort "Originalersatzteil" trägt.“
Ersatz bekommt man z.B. bei „standheizung-ersatzteile.com“
Bei den im T5/T6 verbauten ZH/WWZH – also den „Wasserstandheizungen“ (Thermo-Top) ist dies nicht der Fall!
(zumindest habe ich dort nichts von "Austauschfristen" lesen können)
Link zum WHB-Thermo-Top-C
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=714597
Link zum WHB-Thermo-Top-EVO
https://www.standheizungs-shop.de/d.../Webasto_Werkstatthandbuch_Thermo_Top_Evo.pdf
Auch wenn ich es hier bei den Cali’s einsetze, so trift dies natürlich auch bei den LSH anderer T5/6er sowie andere Fahrzeuge zu!
Und JA!
Bei „LUFTstandheizungen“ ist der Austausch des Wärmeübertragers alle 10 Jahre vorgeschrieben!
Zumindest laut WEBASTO-Werkstatthandbuch! (WHB)
(Links und Geräte-Typen sind Beispiele. Andere Typen und Hersteller können von den Angaben abweichen!)
Link zum WHB-Air-Top_2000:
https://www.standheizungs-shop.de/d...Webasto_Werkstatthandbuch_Air_Top_2000_ST.pdf
Zitat:
„Der Wärmeübertrager des Luftheizgerätes ist höchstens 10 Jahre verwendbar und muss danach vom Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalersatzteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann mit einem Schild zu versehen, dass das Verkaufsdatum und das Wort "Originalersatzteil" trägt.“
Ersatz bekommt man z.B. bei „standheizung-ersatzteile.com“
Bei den im T5/T6 verbauten ZH/WWZH – also den „Wasserstandheizungen“ (Thermo-Top) ist dies nicht der Fall!
(zumindest habe ich dort nichts von "Austauschfristen" lesen können)
Link zum WHB-Thermo-Top-C
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=714597
Link zum WHB-Thermo-Top-EVO
https://www.standheizungs-shop.de/d.../Webasto_Werkstatthandbuch_Thermo_Top_Evo.pdf
Auch wenn ich es hier bei den Cali’s einsetze, so trift dies natürlich auch bei den LSH anderer T5/6er sowie andere Fahrzeuge zu!