WEBASTO Luftstandheizung – Austausch von Wärmeübertrager ALLE 10 Jahre!

Worschtel

Top-Mitglied
Ort
Mühltal (Hessen)
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
04.2005 (EG von 02.12.2004)
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nachgerüstet
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
RNS-2 CD
Extras
2 el. Schiebetüren,
AHK (abnb.),
WWZH + Climatronic

VCDS, OBDeleven (Standard)
"So wird's gemacht"
Umbauten / Tuning
So. 235/55-17 auf Autec-ETHOS 7,50x17
Getriebe 2014 instandges.
AHK nachg. mit D+&L+,
RFK an AV-Adapter,
ClimAir-Windabweiser,
iPot an AUX-Adapter-CD-Wechsler,
LED-Türbel. unten,
Scheinwerfer "schwarz", RLeuchten "rauchgrau",
T5-Board Aufkleber
Spurplatten-50mm
Drehkonsole "Sportscraft" BFS,
FIN
WV2ZZZ7HZ5H0699xx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM H13 / AXE HGE
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Kein T, aber ein VW:
Golf-III, 1994, PinkFloyd, 55kW, ABU - CNU, aktuell 316tkm
Da mir irgendwann mal was von einer max. Lebensdauer von Standheizungen zu Ohren kam, hab ich mal geschaut was ich dazu finde.

Und JA!
Bei „LUFTstandheizungen“ ist der Austausch des Wärmeübertragers alle 10 Jahre vorgeschrieben!
Zumindest laut WEBASTO-Werkstatthandbuch! (WHB)

(Links und Geräte-Typen sind Beispiele. Andere Typen und Hersteller können von den Angaben abweichen!)

Link zum WHB-Air-Top_2000:
https://www.standheizungs-shop.de/d...Webasto_Werkstatthandbuch_Air_Top_2000_ST.pdf

Zitat:
„Der Wärmeübertrager des Luftheizgerätes ist höchstens 10 Jahre verwendbar und muss danach vom Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalersatzteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann mit einem Schild zu versehen, dass das Verkaufsdatum und das Wort "Originalersatzteil" trägt.“

Ersatz bekommt man z.B. bei „standheizung-ersatzteile.com


Bei den im T5/T6 verbauten ZH/WWZH – also den „Wasserstandheizungen“ (Thermo-Top) ist dies nicht der Fall!
(zumindest habe ich dort nichts von "Austauschfristen" lesen können)

Link zum WHB-Thermo-Top-C
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=714597

Link zum WHB-Thermo-Top-EVO
https://www.standheizungs-shop.de/d.../Webasto_Werkstatthandbuch_Thermo_Top_Evo.pdf


Auch wenn ich es hier bei den Cali’s einsetze, so trift dies natürlich auch bei den LSH anderer T5/6er sowie andere Fahrzeuge zu!
 
Kommt auf die Genehmigung an.
Bei einer nationalen Bauartgenehmigung ist der Austausch erforderlich.
Bei einer europäischen Genehmigung nicht.
Trotzdem ist es sinnvoll den Wärmetauscher auszuwechseln, da sonst Abgase in den Innenraum gelangen können.
 
Kommt auf die Genehmigung an.
Bei einer nationalen Bauartgenehmigung ist der Austausch erforderlich.
Bei einer europäischen Genehmigung nicht.
Hab ich da was überlesen? Dann würde ich es ja gerne korrigieren. :eek:
Oder stell bitte mal einen Link dazu ein, woraus diese unterschiedlichen Zulassungen hervorgehen. :pro:

Ich will ja keinen nervöser machen als es sein muß. ;)
 
Das hängt von dem Zulassungsdatum ab. Alt national neu europäisch
 
Hallo @Worschtel

Wenn auf Deinem Webasto-Aufkleber in der Fahrertür die E-Genehmigung draufsteht, muß das nicht nach 10 Jahren getauscht werden.
 
Danke Yves, so wird dann ein Schuh draus, was die Zulassung betrifft. :danke:
 
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