G-Six
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T6 Sondermodell
- Erstzulassung
- 01/17
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- /
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus+Dynaudio
- Extras
- diverse, Bear Lock, Pedaloc
- Umbauten / Tuning
- /
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Ich gehe mal davon aus, dass jemand, der sich einen so teuren Wagen bestellt, auch eine Rechtsschutzversicherung besitzt.
Die braucht es gar nicht. Wenn das ACC bestellt wurde, dann ist es Bestandteil des Vertrages, den VWN durch Nichteinbau nicht erfuellt hat. Da Nachbesserung in diesem Fall nicht moeglich ist, bleibt nur Neulieferung uebrig. Freut sich halt ein anderer Glueckspilz ueber einen kurzfristig lieferbaren Calli.
Eventuell koennte man argumentieren, dass es auf der Auftragsbestaetigung schon nicht mit drauf war. Also die auch mal checken. Aber meines Erachtens nach, ist massgebliche Vertragsgrundlage die unterschriebene Bestellung.