Verlängerte Neuwagen Garantie beim T6

Du wirst nicht gezwungen so einen Wagen zu kaufen, eben so wenig musst du so eine Garantie abschließen, um diese dann womöglich nicht mal nennenswert in Anspruch nehmen zu müssen. Neben den forumsbedingt konzentrierten Mängelaufzählungen hier gibt es weitaus mehr Leute, die keine nennenswerten Probleme haben. Nur schreiben diese Leute das nicht und sind i.d.R. hier auch nicht aktiv.

Gruß Markus
 
Also ich werde für meinen t6 MTV trendline 110kw einen Cargarantie Premium Langzeitschutz abschliessen.
Kosten einmalig 1659€ aber 60 Monate versichert nach den 2 Jahren ohne km Begrenzung .Lohnkosten werden immer voll übernommen nur für Ersatzteile gibt es eine Rabattstaffelung wie folgt:
Bis 50000km 100%
Bis 60000 90%
Bis 70000 80%
Bis 80000 70%
Bis 90000 60%
Bis 100000 50%
Ab 100000 40%
Nach meinen bisherigen Erfahrungen sind nicht die Ersatzteile das teure sondern die Arbeit.
Eine Mobiltätsgarantie ist auch dabei und ich habe 7 Jahre Schutz
Gruß
Peter
Hallo, hast Du die Garantie selber abgeschlossen oder wurde das über das Autohaus vermittelt?
gruß Olav
 
Nach meinen bisherigen Erfahrungen sind nicht die Ersatzteile das teure sondern die Arbeit.

Zumindest beim T5 ist das ein Trugschluss. Bei den ganzen richtig teuren Geschichten (Getriebe, Motorschäden BiTDI) sind die Teile sehr teuer.

Außerdem ist es nur eine Baugruppengarantie - nur die explizit genannten Teile sind versichert.

Gruß, Marcus
 
@Olav_RDG die Garantie heist Cargarantie Premium Langzeitschutz. Ich kann die bei meinem Ford Händler abschliessen,da hab ich mir auch das Angebot geholt.(leider gibt es einen Aufschlag über 2,8t Gesamtgewicht)
Bei 150 PS kostet mich das 5 Jahre Anschluss Paket ohne KM Beschränkung 1659 €. Mit 204 PS würde sie 2089 € kosten.
 
Heißt es bei dieser Art von Versicherung, dass die Lohnkosten IMMER erstattet werden, auch wenn außerhalb dieser beschriebenen Baugruppen was defekt wird?

Oder muss wirklich ein Defekt eintreten, welcher in der Baugruppenbeschreibung mit aufgeführt ist, dund erst dann und dafür werden die Lohnkosten übernommen?
 
Oder muss wirklich ein Defekt eintreten, welcher in der Baugruppenbeschreibung mit aufgeführt ist, dund erst dann und dafür werden die Lohnkosten übernommen?

Natürlich.

Sämtliche Schäden außerhalb der aufgeführten Baugruppen sind überhaupt nicht versichert.

Gruß, Marcus
 
Hallo, bei Garantie-direkt.de kann man die Beiträge online ausrechnen lassen. Derzeit leider nur bis T5 (5 Jahre wären ca. 1200€).
Vielleicht per Email Anfrage auch für T6...?
 
Hallo, bei Garantie-direkt.de kann man die Beiträge online ausrechnen lassen. Derzeit leider nur bis T5 (5 Jahre wären ca. 1200€).
Vielleicht per Email Anfrage auch für T6...?
Also ich gehe, wenn dann lieber zu Car Garantie, die machen auch bei Volvo die Anschlussgarantie, dass hat damals bei mir immer reibungslos funktioniert. Es ist zwar nur eine Baugruppengarantie, aber für die teuren Sachen reicht die, denke ich aus
 
noch mal ne Frage zur VW Garantie Verlängerung.

Da steht unter:

1. Garantieverlängerung
a) Nicht versicherte Gefahren
aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.:

=>ok, ist klar

bb) die durch Verschleiß entstanden sind
=> was ist in diesem Zusammenhang Verschleiß?!

Wenn das Getriebe nach 80.000km hops geht, dann ist es vielleicht verschlissen!? Erstattung ausgeschlossen?

unter
b) Nicht versicherte Teile

ist dann eh noch Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Felgen, Reifen; Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter; Zünd- und Glühkerzen etc. ausgeschlossen, darauf wird sich der Ausschluss von Verschleiß also nicht beziehen.
 
noch mal ne Frage zur VW Garantie Verlängerung.

Da steht unter:

1. Garantieverlängerung
a) Nicht versicherte Gefahren
aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.:

=>ok, ist klar

bb) die durch Verschleiß entstanden sind
=> was ist in diesem Zusammenhang Verschleiß?!

Wenn das Getriebe nach 80.000km hops geht, dann ist es vielleicht verschlissen!? Erstattung ausgeschlossen?

unter
b) Nicht versicherte Teile

ist dann eh noch Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Felgen, Reifen; Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter; Zünd- und Glühkerzen etc. ausgeschlossen, darauf wird sich der Ausschluss von Verschleiß also nicht beziehen.

Eine Garantie nach der gesetzlichen Mindestfrist ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Insofern ist das Auslegungssache.
Verschleiß = Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht. Das bedeutet in der Regel, dass solche Teile, z.B. Reifen von der Garantie nicht abgedeckt sind. Als grobe Orientierung gilt, dass Teile die für gewöhlich bei Inspektionen gewechselt und erneuert werden Verschleißteile sind und nicht in die Garantie fallen. Ein Getriebe mit 80 tsd Laufleistung ist natürlich kein übliches Verschleißteil, da es dafür bestimmt ist, länger als 80 Tsd km zu halten, das Gleiche gilt für Motor etc.

Gruß OlavADAC-Liste: Mangel oder Verschleiß
 
Da die ADAC Liste eine "Urteilsliste" ist, lohnt es sich auch eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Bei meinem T4 75kw würde ich sagen: Antriebswellen defekt vor 400.000 war ein Mangel.
Bei einem T5 findet mein unerfahrener Arbeitskollege es zwar unangenehm aber nach dem Gespräch mit VW normal, wenn die Antriebswelle bei 70.000 defekt ist.
Was sagt nun die Garantie-Versicherung? Im Zweifel erstmal ablehnen, kann ja ein Marder das Gummi zerbissen haben...

Das heißt, man benötigt diese Versicherung für die ganz großen Dinge, wie DSG oder BiTurbo. Und was ist dann mit dem hohen Ölverbrauch beim Motor? Wieder Ermessen der Beteiligten bzw. Gerichtsurteil?
 
Da die ADAC Liste eine "Urteilsliste" ist, lohnt es sich auch eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Bei meinem T4 75kw würde ich sagen: Antriebswellen defekt vor 400.000 war ein Mangel.
Bei einem T5 findet mein unerfahrener Arbeitskollege es zwar unangenehm aber nach dem Gespräch mit VW normal, wenn die Antriebswelle bei 70.000 defekt ist.
Was sagt nun die Garantie-Versicherung? Im Zweifel erstmal ablehnen, kann ja ein Marder das Gummi zerbissen haben...

Das heißt, man benötigt diese Versicherung für die ganz großen Dinge, wie DSG oder BiTurbo. Und was ist dann mit dem hohen Ölverbrauch beim Motor? Wieder Ermessen der Beteiligten bzw. Gerichtsurteil?

Für die Rechtsschutzversicherung ist es wichtig, dass du diese vor Erwerb des Fahrzeuges abeschlossen hast, ansonsten deckt diese eventuelle Streitigkeiten mit dem Händler nicht, da meiner Meinung nach bereits bei Erwerb die Ursache für den Schadenseintritt liegt :D, Für marderbiss-Schäden gibt es eine Kaskoversicherung,
Antriebsstrang, Motor und Turbo ganz klar Garantie, sofern Laufleistung eingehalten ist. ......Klugscheisser-Modus aus...;)
 
Eine Garantie nach der gesetzlichen Mindestfrist ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Die "gesetzliuche Mindestfrist", die Du verm. meinst, ist die Gewährleistung. Die hat mit der Garntie erst mal gar nichts zu tun. Die 2-Jährige VW-Garantie ist in der Tat eine freiwillige Leistung. Trotzdem muss man (VW) sich auch hier an das halten, was man vorher verspricht. Und eine bezahlte Garntieversicherung ist ganz und gar nicht mehr freiwillig, das ist einfach ein Vertrag den ich geschlossen und bezahlt habe. Da MUSS die Gegenseite vertragsgemäß leisten. Vertragsgemäß hier ist aber "Ausschluss von Schäden durch Verschleiß".
Verschleiß = Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht.

Wenn dem so ist/wäre müsste die Versicherung nicht sehr viel leisten. Und wer definiert, was "dem Alter und der Laufleistung" entspricht? Bis wieviel km ist ein Schaden am Motor noch "unnormal" und ab wann ist er "dem Alter und der Laufleistung" entsprechend?
Bei so schwammigen Formulierungen ist Streitereien Tür und Tor geöffnet.
Als grobe Orientierung gilt, dass Teile die für gewöhlich bei Inspektionen gewechselt und erneuert werden Verschleißteile sind und nicht in die Garantie fallen.
ja, diese Teile sind unter "b)" ja eh ausgeschlossen, das finde ich auch ok.
Antriebsstrang, Motor und Turbo ganz klar Garantie, sofern Laufleistung eingehalten ist
schön wärs! Steht in den Bedingungen aber NICHT so drin!
 
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn jemand ein Dokument mal hochlädt, wo drin steht was bei VWN unter Garantie fällt und was nicht. Auf der VWN Seite steht nur schwammig formuliert Garantie auf alles was Werkarbeit und Werkstoff betrifft. Solange das nicht genauer umrissen ist, braucht man in der Tat eine Rechtsschutzversicherung. Und Turbo, Motor/ Antriebsstrang ist für mich ganz klar Garantiefall innerhalb einer definierten max. Laufleistung.[/QUOTE]
 
Hallo,
also mein Autohändler bietet nur die original VW Garantieverlängerung an. Diese setzt sich ja bekanntlich aus der Garantieverlängerung (12, 24 oder 36 Mon.) und der anschließenden Funktionsgarantie zusammen.
Kann mir jemand sagen, ob die anschließende Funktiongarantie nach der Garantieverlängerung, die automatisch eintritt- es sei denn man kündigt vorab- auch kostenpflichtig ist? Oder ist das quasi ein Bonus, den man erhält.?
danke
Olav
 
ääh jetzt mal eine wahrscheinlich ganz blöde Frage:
Ich kriege meinen Dicken übermorgen und hab für besagte 3230€ die Garantieverlängerung auf 60 Monate / 100TKm abgeschlossen. Mache Einmalzahlung und hab gedacht die sind fällig wenn ich den Wagen abhole.
Jetzt steht im Vertrag, zahlbar spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheines.
Wann kriege ich den Versicherungsschein? Gegen Ende der Werksgarantie oder jetzt.
Ersteres erscheint mir logischer wobei ich mit zweiterem gerechnet habe.
Fragen über Fragen
LG Bulli
 
Den Versicherungsschein wirst Du vermutlich schon 1-2 Wochen nach Abholung des Autos bekommen. Wenn Du monatliche Zahlung vereinbart hättest, dann müsstest Du die monatlichen Beiträge auch sofort zahlen, auch wenn die Anschlussgarantie selbst erst nach 2 Jahren "anspringt".

Gruß
Robert
 
Danke Robert,
ich habe aber Einmalzahlung vereinbart, ich mag die monatliche Zahlerei nicht.
Wie ist es denn dann?
 
Genauso. Der Einmalbetrag wird einfach gleich zu Beginn der Versicherung, also in wenigen Tagen, fällig und wird sodann abgebucht. Die Police kommt vermutlich zeitgleich oder geringfügig später. Verkaufst Du das Auto an einen Händler solange der Vertrag läuft, endet der Vertrag am Tag der Übergabe und Du bekommst das Geld, welches noch nicht 'verbraucht' ist, auf den Tag genau erstattet.
So läuft das da.
Gruß Robert
 
Das wäre ja klasse, dann würde ich von der Garantieverlängerung meines Touran den ich in Zahlung bebe ja sogar noch etwas zurückbekommen.
Interessant. Danke Dir für die Infos :danke:
 
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