T 5.2 als Lkw Zulassen

T4 Low

Jung-Mitglied
Ort
Schwaben
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
12.2012
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Radio / Navi
Aftermarket
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7J
Hallo ich bin neu hier im Forum und mittelfristig auf der Suche nach einem T5.2 mit Lkw Zulassung! Wie ich bereits kurz schrieb. Ich Suche einen mit langen Radstand der ist glaube ich Vorraussetzung für die Zulassung als Lkw. Bestuhlung 2-2+1-0-0, auch das ist eine Zulassungsvoraussetzung meine ich.

Ich will mit Kind und Kegel verreisen können und er soll daher auch im Alltag genutzt werden. Ach ja und die meiste Zeit hab ich ein Moped ohne Zulassung dabei!

Leider happert es meistens bereits an der Bestuhlung oder der Ausstattung Klima, Tempo, Sitz und Standheizung sollten es schon sein, man will sich ja gegenüber dem alten T4 nicht verschlechtern.

Wie schau es da mit dem Nachrüsten aus? Tempomat denke ich nur der Hebel? Sitzheizung und Standheizung würden mich interessieren!

Zu guter Letzt die wichtigste Frage, wenn sich ein Lkw nicht finden läßt, kann man nen Caravelle LR nehmen Sitze raus zuschweißen? Hat da jemand Erfahrung, geht das?
Mein alter hat seine Zulassung von Anfang an von daher gab es da keine Probleme, hab auch was von Zollamt gelesen ist das neu?

Über ein paar nützliche Antworten und Tipps würde ich mich sehr freuen!

T4 Low
 
Warum als LKW zulassen?

Die Steuern sind bei weitem nicht mehr so hoch wie bei einem T4. LAnger Radstand und Bestuhlung sind keine Vorraussetzung für einen LKW Zulassung.

Für deine Vorhaben solltest du mal nach eimem Kombi Ausschau halten. Ist wie ein Caravelle nur einfacher ausgestattet und ohne Verkleidungen hinten (nur Pappe). Das Angebaot an langen Kombis ist viel größer und preiswerter sind sie auch. Wenn ein Zuheizer im Fahrzeug ist kann man den relativ einfach zu einer Warmwasserstandheizung aufrüsten. Beim langen Radstand solltest du bei der Klimaanlage darauf achten, das es einen zweiten Verdampfer für den Fahrgastraum gibt.
 
Danke für die Antwort!

Ich hab vergessen das ich nen Diesel suche mit 140 oder 180PS. Wenn ich richtig liege sollte eiin LKW so zwischen 180 - 200 € an Steuern kosten. Der PKW gibt 360 - 400€ ins Steuersäckl. Das ist doch schon ein Unterschied da ich aber sowieso einen langen suche und mir 5 Sitze vollkommen ausreichen finde ich den LKW schon eine Überlegung wert, noch dazu keine Kilometerbegrenzung und die Versicherung ist auch nicht mehr so viel teurer.


Im Prospekt hab ich mal was von bis zu 6 Sitze und LKW Zulassung gelesen?

Geht LKW auch nachträglich?
 
Hallo,

gehe mal in die Suche. Da findest Du kilometerlange Abhandlungen zu LKW-Zulassung und Besteuerung.
Nur soviel: Der Zoll kann Dir bezüglich der Lkw-Besteuerung einige Knüppel zwischen die Beine werfen.
Zulassung und Besteuerung sind zwei vollkommen verschiedene Dinge.

Trans4mo
 
Ja, das wäre dann auch mein nächster Weg einfach mal nachfragen was da geht oder eben nicht? Lkw Zulassung und dann ne Pkw Besteuerung. Wenn Lkw neu gekauft dann ist doch keine Besteuerung als Pkw möglich! Oder lieg ich da falsch, würde ja im Umkehrschluss bedeuten Privatperson darf kein Lkw fahren.
 
Hallo,

Wenn Lkw neu gekauft dann ist doch keine Besteuerung als Pkw möglich!
...und ob das möglich ist! Gerade beim T5 mit langem Radstand und 2. Sitzreihe eine beliebte Posse der Beamten.
Ist auch total unerheblich, ob Privatperson oder gewerblich. Mach Dich beim Zoll mal kundig. Der Idealfall für die Beamten ist natürlich Pkw-Besteuerung, um das Steuersäckel für Vater Staat mehr aufzufüllen.
Wie schon zuvor geschrieben: Zulassung hat nichts Besteuerung zu tun!

Grüße
Trans4mo
 
OK, ich danke Dir für den Beitrag, wird wirklich interessant. Da ich mir ja gleichzeitig die Möglichkeit für mehr Sitze nehme und dann doch mehr zahle. Dann lieber neun Sitze und mehr zahlen.

Fährt den hier niemand so ein Lkw und kann berichten?
 
Jepp,

ich fahr so ein Teil. Sitze: 2-3
Daher schreib ich das ja.
Meiner hat eine LKW-Zulassung und Lkw-Besteuerung.
Der 1. war ein Pkw Steuerbescheid, der 2. nach Widerspruch und 2-maliger Vorstellung beim Finanzamt und Dekra-Gutachten, dass er ein 5-Sitzer ist,
Lkw-Steuerbescheid.
Hat mich einige Nerven gekostet, aber seitdem, da nur gewerblich genutzt, keine 1% Regelung und kein Fahrtenbuch.

Grüße
Trans4mo
 
Aber wer übernimmt den jetzt die Besteuerung bzw. die Kontrolle ist FA oder Zoll verantwortlich. Wer entscheidet?

Mein T4 ist auch ein Lkw-geschlossen.
 
Soweit ich informiert bin, ist seit vorigem Jahr der Zoll zuständig. Das FA macht es bei uns in der Region definitiv nicht mehr.
 
Danke Dir, versuch macht kluch!
 
Nabend. Es macht devinitiv der Zoll! Und mit denen ist es noch schwieriger wie mit dem FA. Ich hab meinen letztes Jahr im Juni gekauft. 5 Sitzplätze N1 Zulassung und noch ne Trennwand nach der 2. Reihe. Bis heute streit ich mich mit den Herschaften rum. Oder viel mehr mein Anwalt. Die melden sich seit November einfach nicht mehr!!! Telefon: aussichtslos! Aber abgebucht mit PKW Besteuerung haben sie gleich im Juli. Ich wünsch Dir viel Spaß... Gruß B.W.
 
Ja, das ist was ich vermeiden wollte, diese Willkür ist unglaublich. 45Tsd für nen Transp. und dann zeigen die einem die lange Nase.
 
Hallo…
ich hatte das Thema auch und habe mich beim Zoll Niedersachsen und Berlin erkundigt. Die sagen:
Es ist völlig unerheblich ob langer oder kurzer Radstand. Es gilt, das der Laderaum länger als das Sitzplatzangebot sein muss. Gemessen wird ab Ende der Pedale von Gas und Bremse im Fahrer Fussraum.
Desweiteren dürfen nicht mehr als 6 Sitzplätze vorhanden sein… 3-3-0, 2-3-0, 3-2-0… Ein angemeldetes Gewerbe macht es noch einfacher und erklärt den Bedarf als LKW.

So haben sich beide Bundesländer geäussert und auch beschieden, das diese Regelung für das gesamte Bundesgebiet gilt!

Hoffe ich konnte helfen
Greetz
Geert
 
Hallo Geert, hast du da evtl. Was schriftliches dazu? Gruß B.W.
 
hm…ich hab ja den Kontakt zu der einen Zolltante in Niedersachsen…mal sehen ob ich der etwas schriftliches rausleiern kann…
will try...
 
Das wär echt Super . Ich danke Dir schonmal. Bis dahin.
 
Ja und ich geh nächste Wocche mal zum Zoll bei uns, mal sehen wie die das sehen.

Gruß T4 Low
 
So, gerade beim örtlichen Zoll gewesen und höflich gefragt! Antwort war -> "für verbindliche Aussagen bitte unsere Festsetzungsbehörde in Ingolstadt kontaktieren!"

Email Adresse und Telefonnummer gab´s dazu. mal sehen!
 
Na da bin ich ja mal gespannt, was Bayern so zum besten gibt zu dem Thema ;)
Ich habe in Niedersachsen beim Zoll um eine schriftliche Aussage gebeten…
Bleibt spannend...
 
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