Lkw Zulassung bei Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

remo86

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Meine Frage ist, ich habe einen T5 Kombi in aussicht der ein zugelassenes Gesamtgewicht von 2810kg hat, in der abgemeldeten Zulassung steht PKW geschlossen.

Müssen die Scheiben ab Werk getönt sein, oder kann ich dies nachträglich erledigen.

Muss ich alle Sitze bzw. Gurte entfernen und eine Halbhohe Trennwand einbauen und welches Geld spare ich dabei.

Vielen Dank für eine Antwort.

mfg
Remo
 
AW: Lkw Zulassung bei Kompi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Hallo,

ich habe die LKW Zulassung mit einem normalen Multivan ......allerdings .......ist meiner gewerblich genutzt.

Sowiet ich gehört habe ist die Umschreibung auf LKW bei gewerblicher Nutzung überhaupt kein Problem.
Wie es bei Privat Nutzung aussieht kann ich leider nicht sagen.

Es gibt hier in RLP einen Fragebogen, wo einiges zur Laderaumfläche etc. angegeben werden muß ......unter anderem auch die Sache mit Anzahl der Sitze und Gurte.

Da beim MV die Sitze kompl. mit Gurten ausgebaut werden, ist das somit auch vorschriftsmäßig.

Wie gesagt bei Gewerbe kein Problem .....Privat keine Ahnung :(:(

Anbei ein paar Fotos von meinem Gewerbeschlitten.

Gruß
Claus
 

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AW: Lkw Zulassung bei Kompi mit 2810kg Pkw-Geschl.

... ganz einfach: eine LKW Zulassung kann man bekommen, wenn man das Fahrzeug ausschliesslich als LASTKRAFTWAGEN benutzt (wie ja auch der Name schon sagt)
Das heisst der MV muss
1.) ausreichend Ladefläche haben (hat er)
2.) muss diese permanent sein und darf keine Sitzschienen haben (es genügt, diese unbrauchbar zu machen, bzw. zu entfernen)
3.) je nach FA müssen die Scheiben raus, bzw. auch eine Laderaumabtrennung rein.
Der Rest hängt vom FA-Beamten ab ... Ob es sich jedoch lohnt, bezweifle ich
 
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Hallo MMedia,

die LKW Zulassung bekommt man wenn das Fahrzeug überwiegend als "Lastkraftwagen" genutzt wird ......das Wort überwiegend steht auch so in der Zulassungsverodnung (RLP).

Ladefläche habe ich =)=)
Permanet habe ich nicht ....mein Teppich uns Sitzschienen sind noch drin =)=)=)
Meldung zur LKW Nutzung ist inkl. 4 Sitzplätze =)=)=)
Scheiben habe ich auch noch alle ....keine Laderaumabtrennung =)=)=)

Mein Antrag ist mit den beiliegenden Fotos zum FA gegangen ......zusätzlich zwei Bilder von der anderen Schiebetür, wo der Teppich und ein Einzelsitz zu sehen ist.
Das einzige was ich nicht als Bild mitgeschickt habe ist eine Seitenansicht .......weil da muß man ja nicht noch
mit dicken Rädern protzen.

Ob es sicht lohnt ???........wenn 172€ statt 406€ egal sind .....da muß man sich die Mühe natürlich nicht machen.

Hier in RLP gab es aber auch eine Initiative der HWK und IKK für die "armen" Handwerker, Bauern etc. die für ihre
Transporter egal ob T2-T3-T4-T5-Transit-Ducato etc. NAchzahlungen von teilweise fast 2000€ bekommen haben.
Das wurde hier in der Tagespresse richtig aufgemacht.

Gruß
Claus
 
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Hallo Dentmen,
da scheint das Koblenzer FA sehr grosszügig zu sein :) Zumal dein T5 nicht wirklich wie ein LKW aussieht ;)
Aber Du hast ja geschickt die Fotos fürs FA gewählt. So wie Du deine LKW Anmeldung bekommen hast (also mit Fenstern, usw) lohnt diese Besteuerungsart natürlich... Grüße, mmedia
 
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Ich denke dem Threatsteller geht es ums spaaren (so würde ich es verstehen)

Eine LKW Zulassung brint eigendlich nur einem Gewerbetreibenden etwas.
 
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Vielen Dank für die zahlreichen antworten.
Ja ich bin gewerbetreibener, sorry das ich das vorher nicht erwähnt habe.
Wie muss ich nun vorgehen. Der Wagen ist wie gesagt noch nicht zugelassen.

mfg

remo
 
AW: Lkw Zulassung bei Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Hallo, um noch mal Licht ins Dunkele zu bringen wir sind Gewerbetreibene somit bringt uns eine LKW Zulassung weiter in sachen 1% Reglung vom Brutto Listenpreis. Wenn ich nun das Fahrzeug als LKW abgenommen kriege und ich setze später in die Mittelreihe eine Sitzbank ist das Erlaub bzw. wie verhält sich das bei Verkehrsunfall. Erlischt dann meine Betriebserlaubnis bzw. Versicherungsschutz?

mfg
remo
 
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Die Lkw-Zulassung hat nicht nur Vorteile:

Höhere Versicherungskosten
Sonntagsfahrverbot mit Anhänger ( auch bei Pkw-Zulassung bei gewerb. Einsatz) und
Fahrtenschreiber bei überschreiten der Werksverkehrzone.
über 2800 kg führen von Tageskontrollblättern.
 
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Ich habe die Versicherung sowie die Steuern von einer PKW bzw. LKW Zulassung gegen gerechnet. Plus minus null. Außerdem fahre ich Sonntags nicht mit Hänger.

Aber das ist immer noch besser als 1% Reglung.
Oder gibt es da eine clevere Idee?

mfg

remo
 
AW: Lkw Zulassung bei Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Hallo, um noch mal Licht ins Dunkele zu bringen wir sind Gewerbetreibene somit bringt uns eine LKW Zulassung weiter in sachen 1% Reglung vom Brutto Listenpreis. Wenn ich nun das Fahrzeug als LKW abgenommen kriege und ich setze später in die Mittelreihe eine Sitzbank ist das Erlaub bzw. wie verhält sich das bei Verkehrsunfall. Erlischt dann meine Betriebserlaubnis bzw. Versicherungsschutz?

mfg
remo

Du darfst nur soviele Sitzplätze haben wie in den Papieren steht, d.h. eine Sitzbank einfach so nachrüsten geht nicht.
Ab Werk gibt es auch Trapos mit LKW-Zulassung und bis zu 6 Sitzplätzen. Die sind als gebrauchte aber schwer zu finden.
Der große Vorteil der LKW-Zulassung ist natürlich, daß bei gewerblicher und privater Nutzung die 1% Regelung nicht greift bzw. kein Fahrtenbuch geführt werden muss.

Die Versicherung als LKW ist meiner Meinung nach auch bloß auf den ersten Blick teurer. Bei meiner Versicherung spielt es z.B. keine Rolle wieviele Kilometer ich im Jahr fahre, wo das Auto nachts steht und wer damit fährt.
Wer also viel fährt, Laternenparker ist und öfter mal jemand anders fahren lässt, kommt hier vielleicht sogar besser weg.

Fahrtenschreiber benötigt man ab 3500kg bei gewerblicher Nutzung (korrigiert mich wenn ich falsch liege) für Fahrten außerhalb eines Umkreis von 50km vom Firmensitz.
Ich selbst habe meinen Fahrtenschreiber noch nie benutzt weil dazu der neue Führerschein sowie spezielle Fahrerkarten notwendig sind. ?(
 
AW: Lkw Zulassung bei Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Hallo,

ich habe LKW Zulassung mit meinem MV .........die Fahrzeugpapiere bleiben doch bestehen, da ändert sich nix.
Das ganze heist doch "LKW-Besteuerung" und nicht "LKW-Zulassung" und beruht auf eine Ausnahmeregelung.

Ich finde, das wenn das alles richtig angewendet würde, auch die Fahrzeugpapiere geändert werden müßten.
Dem ist aber ja nicht so.

Du fährst zur Zulassung, meldest deinen MV z.B. mit eingetragenen 7 Sitzen an, bekommst danach den Steuerbescheid und legst dagegen Einspruch ein.
Die Zulassungsstelle interessiert das überhaupt nicht, ich habe das auf der Zulassungsstelle angesprochen, das man dort direkt LKW einträgt .......Antwort: "Die geeänderte Besteuerung muß ich beim FA beantragen".
Gemacht getan .....ich habe einen MV als LKW besteuert ....und Papiere für einen ganz normalen MV.

Alles in allem .........ein richtiger Schwachsinn.
Mein MV hat noch den ganz normalen Teppich drin, Sitzschinen, aber entspricht ja den Forderungen "Gurte ausgebaut" ......denn die Gurte sind beim MV ja an der Bank, oder den Einzelsitzen.
D.H. mit dem Ausbau der Bank, habe ich nur noch 4 Sitze, was als LKW erlaubt ist, sowie eine mindestens Erforderliche Ladefläche.
Alles auslegungssache, bzw. die Vorschriften geben da wirklich jeden erdenklichen Spielraum.

Woher soll also die Streckenkontrolle wissen, ob die Sonntags mit Hänger als LKW oder PKW unterwegs bist ??

Auf der einen Siete wird die Regelung relativ lasch angewendet, auf der anderen Siete
prüft das FA nachträglich z.B. für T4 oder T5 die bereits verkauft wurden, aber als über 2800KG besteuert wurden, bei Autohäusern oder KFZ Werkstätten ob da auch wirklich Ordnungsgemäß die Gurte ausgebaut wurden.
Erst dann wurde dem Einspruch auf nachträgliche Besteuerung gewährt .....das konnte dann schon mal 3 Monate dauern.

Für mich ist das alles große vera.......
Im Prinzip ging es doch darum z.B. einen Q7 Fahrer nicht nur mit 172€ zu besteuern ...also Neid.
Bestraft werden mit diesem Blödsinn in erster Linie Familien, die so ein Auto wirklich brauchen.

Aber woher sollen unsere Berlin Kasper denn so was wissen .....wenn mein Hintern tagtäglich mit Audi A8, BMW 7er, oder MB S-Klasse transportiert würde, würde ich auch den Bezug zur Realität verlieren.

Gruß
Claus
 
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Gut soweit habe ich es verstanden. Ich widerum habe einen Transporter mit langen Radstand und davon eine 3sitzerbank, 2sitzerbank + 1einzelsitz und 2einzeltsitze vorn. Bei der 3sitzbank sind 2 mit gurten von der karosse gesichert sowie in der mittelreihe der fahrerseite. Also habe ich keine Chancen bevor ich nun das Fahrzeug zulasse? oder?
 
AW: Lkw Zulassung bei Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du einen 8-Sitzer als LKW zulassen. Da bin ich mir ziemlich sicher, daß das (auch bei langem Radstand) nicht möglich ist. Zumindest wäre es bei uns hier nicht möglich.
Aber wie Dentmen schon schreibt, ist das ganze ziemlich vom jeweiligen Finanzbeamten oder dem aktuellen Wetter abhängig.
 
AW: Lkw Zulassung bei Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Wenn ich eine Sitzbank heraus baue, geht es dann?

gruss remo
 
AW: Lkw Zulassung bei Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Wir sollten zwei Sachen trennen:
Gewichtsbesteuerung geht unabhängig von der Eintragung in den Papieren, wenn die Nutzung zum Lastentransport die Nutzung zum Personentransport überwiegt. Das entscheidet das zuständige FA in eigener Regie. Dafür ist es nicht erforderlich, dass das Fahrzeug als LKW zugelassen oder versichert ist oder der Pilot ein Gewerbe hat. Die Entscheidung obliegt dem FA, an Hand der bisherigen Merkmale des BFH z.B. Höchstgeschwindigkeit, Sitzplätze etc. pp.
Die Frage der 1% Regel oder Fahrtbuch hat damit nichts zu schaffen (anderes FA bzw. Abteilung). Hier geht es um die Frage ob eine private Nutzung überhaupt in Betracht kommt und das wird spätestens bei der Betriebsprüfung durch Augenschein geklärt. Und da kann man schon mal auf die Nase fallen. Den ein LKW ist nicht unbedingt immer ein LKW, insbesondere wenn er schön wohnlich von Innen ist:D
 
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