Kann ein MV EZ 06/05 zweiter Hand auch noch gewandelt werden

trakrub

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
13.06.2005
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nein
Motortuning
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Trendline
Radio / Navi
Delta
Extras
GRA, AHK nachgerüstet, Flexboard,
Umbauten / Tuning
RH 8,5 x 18
Weiß hierüber einer bescheid? Hat ja noch gut ein Jahr Gewährleistung.

Bis jetzt zufrieden.

Mängel:
Knacken in der Lenkung ist mir aufgefallen, aber zur Zeit nicht mehr da.
Eine abgescherte Gummilippe an den Bodenschienen der Einzelsitze.
Soll aber auf Grarantie getauscht werden

Auto steht bei mir im Hof bei -15 ° C, beim Kaltstart starke Rauchentwicklung. Dieselverbrauch 10-11 l bei diesen Aussentemperaturen denke ich normal.

Habe meinen MV T4 EZ 07/92 gekauft 96 nach 9 1/2 Jahren schweren Herzens verkauft, da ich das Auto jeden Tag benötige und er an Altersschwäche litt.
 
Hallo,
wenn vom Händler erworben, hast du bei Gebrauchtwaren eine Gewährleistung von einem Jahr. D.h., du hast Ansprüche gegen den Händler:
- Nachbesserung (Reparatur)
- Preisminderung (ein Teil deines Geldes zurück)
- Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung)
Diese drei Rechte ergeben sich aus dem BGB und haben nichts mit dem Alter der Sache oder der Anzahl der Vorbesitzer zu tun.
Deine oben aufgeführten Mängel lassen aber wohl nur die erste Variante zu, sind wohl alle reparabel, bzw. Knackgeräusche in der Lenkung kein Fehler sondern nur unschön.

Liebe Grüße Klaus
 
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